Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorgehen bei fristloser Wohnraumkündigung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
meine Betreute hat die fristlose Wohnraumkündigung aufgrund 2 rückständiger Monatsmieten erhalten.
Hiergegen habe ich mit Verweis auf die Härtfefallregelung ...
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01.02.2021, 10:32 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Vorgehen bei fristloser Wohnraumkündigung
Hallo,
meine Betreute hat die fristlose Wohnraumkündigung aufgrund 2 rückständiger Monatsmieten erhalten. Hiergegen habe ich mit Verweis auf die Härtfefallregelung Widerspruch eingelegt und um Ausstellung eine Erklärung hinsichtlich der Fortführung des Mietverhältnisses bei Nachzahlung der ausstehenden Mieten und der zukünftigen rechtzeitigen Mietzahlung gebeten. Mittlerweile besteht seit dem 22.01.21 ein Einwilligungsvorbehalt. Die Betreute war zur Räumung der Mietsache bis zum 31.01.2021 aufgefordert. Das Amt für Wohnraumsicherung benötigt zur Zahlung der säumigen Mieten besagte Erklärung des Vermieters. Unter Verweis auf das bisherige (krankheitsbedingte) Verhalten (paranoide Schizophrenie) verneint der Vermieter die Weiterführung des Mietverhältnisses. Die Betreute ist völlig verschuldet. In der Vergangenheit wurde ein Beratungshilfeschein seitens des Amtsgerichtes aufgrund von zu hohem Einkommen abgelehnt. Es brennt, die Betreute ist aggressiv, reitet sich in die "Sch***", wirkt nicht mit, soll nun zwangsvorgeführt werden und Obdachlosigkeit, Mittellosigkeit (durch den Versuch, die Kündigung der Arbeitsstelle herbei zuführen), hat keine Krankeneinsicht, verweigert Medikamenteneinnahme usw. ist ihr alles völlig egal. In Punkto Wohnraumsicherung: Der Vermieter will eine Räumungsklage anstrengen, was könnte der nächste Schritt in Bezug auf Betreuerhandeln sein? Danke im Voraus. |
01.02.2021, 10:47 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Einschaltung eines Fachanwalts für Mietrecht.
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01.02.2021, 18:02 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Andreas hat es schon geschrieben: Einen Fachanwalt für Mietrecht besorgen. Denk auch an den Beratungsschein bzw. PKH/VKH - Antrag. Einen ähnlichen Fall hatte ich letztes Jahr auch, und es kam zu einer Räumungsklage. Nicht wg. Mietschulden, sondern wg. deftigem Fehlverhalten. Das Ergebnis war ein Vergleich: Auszug bis... ...was auch locker um 3 Monate überzogen wurde, bis endlich ein Heimplatz gefunden und die Betreute dort hinbewegt wurde. Geh mal davon aus, dass bei Mietschulden (das kleinere Übel) und Fehlverhalten wg. psychischer Erkrankung kaum eine Chance besteht, die Betreute in der Wohnung zu halten. Ganz unabhängig von der Überlegung, ob sie denn da auch richtig aufgehoben ist. Du wirst Dir warscheinlich eine Alternative einfallen lassen und die Betreute vorsichtig darauf vorbereiten müssen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.02.2021, 18:30 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Weswegen Zwangsvorführung? Denk doch mal drüber nach ob das ein Fall für eine krankheitsbedingte langfristige Unterbringung sein könnte? Oder evtl. eine passende Einrichtung? Je nach dem Ergebnis könnte der Mietrechtsanwalt sich erübrigen- und evtl. noch Kosten sparen. Du hattest leider wenig zu den Diagnosen geschrieben. Glücklich, oder wenigstens befriedigend hört der Rest sich nicht an. Bei den Verhaltensweisen ist weder Obdachlosigkeit noch eine neue Wohnung keine Möglichkeit denn dort droht Hausverbot oder die nächste Kündigung ohne Krankheitseinsicht auf lange Sicht.
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01.02.2021, 20:46 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Nachtrag:
Das ist das Problem bei vielen Rechtsfragen. Es sieht so aus wie wenn es eine reine Rechtsfage wäre. Die spiegelt aber nur einen Teilaspekt des Ganzen wieder und dadurch ist letztlich das eigentliche Problem nicht ansatzweise gelöst. Das Hauptproblem liegt nicht in der Wohnungskündigung sondern in der Erkrankung. Vielleicht macht man sich an solchen Stellen eine Art von Generalplan. Wo soll die Reise überhaupt und grundsätzlich hingehen? Die Wohnungskündigung ist nur ein Teil des Ganzen und die Strategie gegen die Kündigung vorgehen zu wollen wäre evtl.- hier wahrscheinlich sogar ziemlich sicher- nur kontraproduktiv.
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02.02.2021, 08:25 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Habe gerade einen ähnlichen Fall.
Fristlose Kündigung wurde erstmalig schon Ende 2019 ausgesprochen, dann wurde es zum 30.11.2020 akut. Habe sie Ende Oktober erst bekommen. Konnte es dann erstmal auf Ende März verschieben, aber... und dann? Sie ist momentan wieder sehr wahnhaft, tyrannisiert die Nachbarn/Vermieter und die rufen mich ständig an, aber was soll ich machen? Gesundheit + Aufenthalt hab ich nicht. Es ist unmöglich, dass sie sich eine neue Wohnung sucht in ihrem aktuellen Zustand, sie ist meiner Einschätzung nach auch gar nicht fähig ruhig in einer Nachbarschaft zu wohnen. Heim oÄ lehnt sich vollkommen ab. Lieber gehe sie auf die Straße... Ich bin gespannt ob der Vermieter jetzt auch den Weg vors Gericht geht.. aber anders bekommt er sie definitiv nicht aus der Wohnung. |
02.02.2021, 08:34 | #7 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Der Erhalt einer Wohnung per se ist natürlich immer erst mal wichtig- aber nicht um jeden Preis und nicht in jedem Fall. Zeit für weitere Handlungen zu gewinnen ist erst mal ok aber dann sollten die weiteren Handlungen auch in Angriff genommen werden. Zitat:
Das dann wieder hoffentlich beenden können durch Medikamente, Therapie, usw. Was nützt eine neue Wohnung wenn das dort genauso weitergeht im kranken Verhalten wie bisher?
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02.02.2021, 08:40 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Zitat:
Dass sie sich ne Woche später gegen ärztlichen Rat entlassen hat, muss ich nicht erwähnen, oder? Ich warte auf den nächsten Knall und probiere es dann nochmal... so traurig es ist |
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02.02.2021, 09:01 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Oh schade.
Aber du siehst das völlig richtig So schwer es fällt- manchmal muss man abwarten und das Einzige was dabei zu tun ist, ist das super genaue dokumentieren.
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02.02.2021, 09:08 | #10 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Mir ist nicht ganz klar, ob sie jetzt aktuell mittellos ist oder nicht? Falls ja -> Beratungshilfeschein oder direkt zum Anwalt und Schein nachreichen Falls nein -> Anwalt aus eigenen Mitteln oder Mieterschutzverein Der Vermieter strengt die Räumungsklage an. Es wird dann Sache ihres Anwalts, ihre Situation zu schildern. Je nach Richter kann es mit glück so kommen, dass dieser die Sache hinauszieht und/oder einen Vergleich "Auszug bis zum" vorschlägt. Ob es möglich ist, den Vermieter in solcher Situation zu "verpflichten", die säumigen Mieten entgegenzunehmen, müsste ein Anwalt beurteilen. Wenn das ihr einziges Fehlverhalten im Mietverhältnis ist... |
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