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Wohnung im Eigentum vermieten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung im Eigentum vermieten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr Lieben, ich habe eine Frage zur Vermietung, muss ich diese genehmigen lassen? Zum Fall: Ich habe meinen Betreuten ...


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Alt 09.02.2021, 08:45   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
Standard Wohnung im Eigentum vermieten

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage zur Vermietung, muss ich diese genehmigen lassen?
Zum Fall:
Ich habe meinen Betreuten in ein Pflegeheim gebracht, dort wird er auch wohnen bleiben. Er hat ein Haus mit 2 Wohnungen, oben wohnt sein Enkel (lebenslanges Wohnrecht mietfrei) und die untere Wohnung war von meinem Betreuten selbst bewohnt. Diese würde ich gerne vermieten, um so die Differenz der fehlenden Kosten zwischen Rente und Pflegeheimkosten zu decken (zurzeit reicht noch das Sparguthaben aus). Danke für eure Antworten.
Liebe Grüße
Silvia
Silvia71 ist offline  
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Alt 09.02.2021, 09:17   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Dafür brauchst du eine Genehmigung nach § 1907 Abs. 3 BGB.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1907.html
https://www.reguvis.de/betreuung/wik...ngelegenheiten
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.02.2021, 09:31   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
Standard

Hallo Michaela,

bei deinen Links geht es um Kündigung von Mietwohnungen, das weiß ich das ich da eine Genehmigung benötige. Aber hier ist die Wohnung ja Eigentum des Betreuten, da er sie jetzt nicht mehr bewohnt, soll sie ja nicht leer stehen, sondern ich würde sie gerne für ihn vermieten. Muss ich das Vermieten genehmigen lassen?
Grüße
Silvia
Silvia71 ist offline  
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Alt 09.02.2021, 09:39   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Ja, du benötigst eine Genehmigung, u. a. da du seinen Lebensmittelpunkt aufgibst. Es sei denn, er kann noch selbst als Vermieter auftreten und unterschreiben. Es müsste/musste die Wohnung ja auch geräumt werden?


https://www.reguvis.de/betreuung/wik...ngelegenheiten
mimi91 ist offline  
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Alt 09.02.2021, 10:16   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
Standard

Hallo mimi und Michaela,

jetzt habe ich es richtig gelesen, danke an euch beide.
Die Räumung ist nicht das Problem, im selben Haus wohnt
noch sein Enkel, mit diesem bin ich immer in Kontakt, er würde die
Wohnung seines Opas räumen/entrümpeln, es gibt auch nichts verwertbares mehr. Als die Frau meines Betreuten gestorben war (vor 15 Jahren) hat der Opa nichts mehr gemacht, weder in der Wohnung noch am Haus, der Enkel hat sich dann schon gekümmert, um Haus und Opa. Das Verhältnis Enkel/Opa war auch immer gut, sie haben sich alles im und am Haus geteilt.
Antrag habe ich gestellt, mal sehen wie lange das ganze dauert :-)
Grüße
Silvia
Silvia71 ist offline  
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Alt 09.02.2021, 10:19   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Zitat:
Zitat von Silvia71 Beitrag anzeigen

bei deinen Links geht es um Kündigung von Mietwohnungen, das weiß ich das ich da eine Genehmigung benötige. Aber hier ist die Wohnung ja Eigentum des Betreuten, da er sie jetzt nicht mehr bewohnt, soll sie ja nicht leer stehen, sondern ich würde sie gerne für ihn vermieten. Muss ich das Vermieten genehmigen lassen?
Hallo Silvia, Michaela wies auf Absatz 3 hin. Der § 1907 BGB enthält mehrere Genehmigungtatbestände, sogar welche, die gar nix mit Wohnraum zu tun haben (Dauerschuldverhältnisse aller Art über 4 Jahre). Bei der Ausgangsfrage gehts um den Satzteil „ oder vom Betreuer Wohnraum vermietet werden soll.“
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 09.02.2021, 11:53   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
Standard

Hallo Horst,

danke für deine Antwort, hatte vor deinem Beitrag grad nochmal beiden geantwortet, das ich es dann richtig gelesen habe :-)
Grüße
Silvia
Silvia71 ist offline  
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Alt 24.02.2021, 17:44   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
Standard

Ich würde hier gerne noch einmal etwas fragen bezüglich der Vermietung der unteren Wohnung im Haus. Ich habe die Genehmigung beantragt, das Vermögensverzeichnis liegt ja vor, heute wurde das Grundstück mit Haus vom Ortsgericht geschätzt. Der Mietvertrag wird gerade von einem Rechtsanwalt entworfen, den möchte das Gericht bestimmt auch sehen.
Gibt es Gründe warum eine Gericht die Vermietung ablehnen könnte?

Grüße
Silvia
Silvia71 ist offline  
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Alt 24.02.2021, 18:07   #9
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Es gibt auch Gründe, weshalb das Betreuungsgericht die Genehmigung des Mietvertrages ablehnen kann.

Beispiel:

Es gibt einen Mietspiegel für Wohnraum in der Stadt in der die zu vermietende Wohnung liegt, der Mietzins pro/qm liegt deutlich unter dem im Mietspiegel ausgewiesenen Betrag.

Ein weiterer Grund könnte sein, dass das Gericht Informationen über den Mieter hat, die ihn als wenig geeignet erscheinen lassen (gerichtsbekannt wegen div. Mietsachen/Räumungsklagen, EV u.a.).
Schnieder ist offline  
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Alt 24.02.2021, 18:37   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.09.2019
Ort: Hessen
Beiträge: 70
Standard

Hallo Schnieder,

vielen Dank für deine schnelle Antwort, diese beiden Gründe hatte ich
auch im Kopf. Mietspiegel liege ich Schnitt (also 0,05€ über dem niedrigstem), und Schufa über die Mieter muss ich noch einholen.

Grüße
Silvia
Silvia71 ist offline  
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