Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug/Einzug im Betreuten Wohnen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von michaela mohr
Siehe hier:
https://www.krankenkassenzentrale.de...reutes-wohnen#
Ein Antrag auf Hilfe zur Pflege wäre mit Sicherheit angeraten.
Wenn junge ...
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27.02.2021, 09:19 | #31 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Zitat:
Ja, das scheint es zu sein. Betreutes Wohnen und Pflegeheim Angebote zum Wohnen mit Service sind klar abzugrenzen von stationären Pflegeeinrichtungen. Während sich Pflegeheime auf die Umsorgung stark pflegebedürftiger Menschen spezialisiert haben, bietet das betreute Wohnen ein altergerechtes Umfeld mit so viel Wahlfreiheit wie möglich, was die Betreuungsleistungen betrifft. Es verbindet die Vorteile der eigenen Wohnung (Eigenständigkeit) mit dem Komfort einer Pflegeeinrichtung (Sicherheit, Betreuungsangebot). Während Pflegeheime klar dem Heimgesetz unterliegen, gibt es für die Ausgestaltung spezieller betreuter Wohnangebote für Senioren kaum strikte Regularien. |
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27.02.2021, 18:33 | #32 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Zitat:
PS: ALGII Anträge finden sich im I Net.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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27.02.2021, 19:31 | #33 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 295
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Michaela es geht hier nicht um Hilfe zur Pflege.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB XII Personen zu leisten, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mittel, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten. Mein Betreuter ist 30 Jahre und hat deshalb die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII noch nicht erreicht. Und er ist nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert (zumindest ist dies bis dato nicht festgestellt, es steht nur eine Vermutung im Raum, was rechtlich unerheblich ist) ist, besteht ein Anspruch auf Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII nicht. Mein Betreuter gilt derzeit noch als erwerbsfähig gem. § 8 Abs. 1 SGB II. Deshalb dürfte er unter die Leitungsberechtigte gem. § 7 Abs. 1 SGB II fallen. Somit dürfte das JC zuständig sein. Ich bin sehr auf nächste Woche gespannt wie das JC entscheidet. Der Antrag ist gestellt (wurde heute dem JC zugestellt). |
01.03.2021, 17:51 | #34 |
Forums-Geselle
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Fall geklärt
Heute Mittag hat mich die Sachbearbeiterin vom JC in dieser Sache angerufen. Sie sagte, sie hätten sich im Haus in dieser Sache besprochen und sind einstimmig zu der Entscheidung gekommen, dass das JC zuständig wäre. Die Kosten der Unterkunft wären unproblematisch, die Kosten für den Servicevertrag müssten teilweise geprüft werden. Ich bot an, dass mein Betreuter sein App. selbst reinigt und seine Wäsche selbst macht. Die Sachbearbeiterin möchte mit ihrer Vorgesetzten Rücksprache halten und gibt mir morgen telefonisch vorab Bescheid. Sie deutete an, dass unter diesen Voraussetzungen meinem Antrag entsprochen wird.
Ich habe explizit noch einmal nachgefragt, warum das JC seine Zuständigkeit jetzt begründet hat. Die Antwort war:"Ihr Betreuter gilt derzeit noch als Erwerbsfähig und damit sind wir zuständig. Es wird aber ein Verfahren zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit eingeleitet". |
01.03.2021, 17:53 | #35 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Danke für die Rückmeldung. Hätte ich wirklich nicht angenommen.
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01.03.2021, 18:20 | #36 |
Forums-Geselle
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Michael, die Behörde selbst, das JC, wusste nicht ob es zuständig ist.
Und hier sind wir ja, um uns auszutauschen und von einander zu lernen. Wenn wir alles schon genau wüssten und immer ganz sicher wären, dann bräuchten wir dieses Forum nicht. Wir sollten nur darauf auchten, immer sachlich zu bleiben. Wie oft ist im Leben eine Sache anders ausgegangen, als man dachte... Vielleicht hilft dieser Fall ja mal einem Kollegen? Dann hätte es sich schon gelohnt. |
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