Dies ist ein Beitrag zum Thema Einzelzimmer - soziotherapeutische Einrichtung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein 70j. B. mit Korsakow-Diagnose lebt seit 3 Jahren in einer beschützenden sozialtherapeutschen Einrichtung in einem Einzelzimmer. Er zeitigt ...
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14.04.2021, 18:36 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
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Beiträge: 566
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Einzelzimmer - soziotherapeutische Einrichtung
Hallo,
mein 70j. B. mit Korsakow-Diagnose lebt seit 3 Jahren in einer beschützenden sozialtherapeutschen Einrichtung in einem Einzelzimmer. Er zeitigt keine Weglaufbestrebungen, keinen Suchtdruck. Es war geplant, ihn im selben Haus in den offenen Bereich zu verlegen. Dort gibt es aber nur eine begrenzte Zahl an Einzelzimmern, die nur an Bewohner vergeben werden, die zuvor schon im Doppelzimmer gewohnt haben. Der B. weigert sich mit Händen und Füßen, in ein Doppelzimmer umzuziehen (auch nicht zur Probe). Er äußert, starke Panikattacken und Luftnot und Schlafstörungen zu bekommen, wenn er mit einer anderen Person in einem Raum schlafen soll. Zudem halte er diese eingeschränkte Privatsphäre für menschenunwürdig. Er äußerte suizidale Absichten, im Falle er in ein Doppelzimmer käme. Andere Langzeiteinrichtungen (in Bayern), die für diese Bewohner-Zielgruppe (Alter, Diagnose, Fitheitsgrad) in Frage kommen, haben das selbe Vergabe-Prozedere. Die begrenzten Einzelzimmer sind für Neuaufnahmen nicht verfügbar, nur für langjährige Kunden, die die Schleife über das Doppelzimmer gegangen sind. Einrichtungen, die ausschließlich Einzelzimmer haben, haben eine andere Zielgruppe: jünger, fitter etc.--- oder eine ewig lange Warteliste. Er braucht keine Pflege, nur Anleitung und Betreuung. Für eine ambulant betreute WG ist er aber nicht fit genug. Da eine Verlegung in den offenen Bereich gegen den Willen nicht möglich ist, müsste ich den Unterbringungsantrag verlängern lassen. Aber es ist doch kaum vertretbar, jemanden freiheitsentziehend unterzubringen, weil er das nachvollziehbare Bedürfnis nach einem Einzelzimmer hat. Habt Ihr eine Idee? LG Annegret |
15.04.2021, 07:33 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ohweh, ich befürchte du stehst geich vor zwei Unmöglichkeiten.
Die wären: Beschlussverlängerung. Die wirst du bei der geschiderten Lage nicht bekommen, eine Notwendigkeit besteht dafür nämlich nicht. Grob gesagt, kein Richter wird einer weiteren Freiheitsentziehung zustimmen wenn es dafür nicht stichhaltige Gründe gibt. Dein zweites Problem wird der Kostenträger werden. Die Kosten für geschlossene Einrichtungen sind höher als die für offene und ohne Beschluss darf dort niemand wohnen. Dafür würde es an der Betriebserlaubnis fehlen. Zwingen, jemanden umzuziehen kannst du theoretisch nicht. Ich versuche mir gerade vorzustellen wie man einen 70jährigen zwangsweise in einen anderen Bereich verlegt. Gruselig Jetzt kommt es darauf an, wie glaubhaft sind denn die Konsequenzen bzw. das Vorbringen deines Kandidaten? Was sagt der Neurologe zu den Panikattacken und der Atemnot? Würde er diese ärztlich attestieren? Mit einem solchen Attest könntest du u. U. diese weit verbreitete "sich- hochschlafen" Regel evtl. ausser Kraft setzen lassen. Die kann in der Stringenz nämlich nicht Gegenstand des Grundkonzepts sein. Die Einrichtung wird sich gegen diese Idee natürlich versuchen mit allen Mitteln zur Wehr zu setzen weil Nachahmungscharakter befürchtet wird und ein Sturm im Wasserglas droht bei den anderen Bewohnern. Das sollte dich nicht unbedingt beeindrucken- vorausgesetzt die gesundheitlichen Angaben deines Kandidaten sind richtig und kein Vorwand. Solltest du dieses Vorgehen für machbar halten (wegen dem Attest) würde ich es versuchen. Zitat:
Die Einrichtung würde ich nicht aus der Verantwortung entlassen. Das Heimgesetz (egal jetzt in welchem Bundesland) sagt im Groben, dass bei einer Bedafsänderung auch das Heim in die Suche nach der besser passenden Einrichtung beteiligt werden sollte/müsste. Fahre da auf jeden Fall zweigleisig. Etwas anderes fällt mir nicht ein leider. Viel Glück
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15.04.2021, 19:05 | #3 | ||
Stammgast
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Beiträge: 566
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Zitat:
Ich halte es für möglich, dass der B. bei der Ausschmückung der Paniksymptome etwas übertreibt, wozu ich ihm auch insgeheim raten würde. Womit er vermutlich nicht übertreibt, ist seine Angst davor. Es gab bereits zwei Anläufe, da er dem Umzug zunächst zustimmte, die er dann hocherregt abgebrochen hat. Hinzu kommt eine große Portion Wut darüber, dass kranken Menschen so wenig Würde zugestanden wird. Ich hatte beim behandelnden Psychiater ein Attest für die Erforderlichkeit eines Einzelzimmers aus seelischen Gründen angefordert. Der Arzt erledigt wegen Corona fast alles nur telefonisch oder über Video. Jedenfalls lehnt er ein Attest strikt ab und hat stattdessen(?) ein anderes Antidepressivum in Betracht gezogen. Ich konnte den Arzt dazu nicht befragen, weil er Urlaub hat. Zitat:
Ich bezweifle, dass andere Einrichtungen bei ihrer Vergabepraxis eine Ausnahme machen, wenn ich ein Attest vorlege. Es werden ja auch selten Einzelzimmer frei, weil sie selten sind. Ich habe den Kostenträger informiert und um eine Hilfeplankonferenz gebeten. Dort berät man sich jetzt erst mal. U.a. soll wohl geprüft werden, ob es kostentechnisch möglich ist, wenn der B. freiwillig ohne Beschluss auf der beschützenden Station bliebe. Ab hier würde der Beitrag eher zum Unterbringungsrecht passen: Der B. hat bereits geäußert, dass er freiwillig lieber im beschützenden Bereich bleiben wolle, um das Einzelzimmer zu behalten. Ich tue mich schwer, eine echte, unerzwungene Freiwilligkeit darin zu erkennen. Wenn mir im offenen Bereich die Ohren abgeschnitten werden, bleibe ich 'freiwillig' auch lieber im geschlossenen. Ist das eine Fragestellung, für die das Betreuungsgericht zuständig ist? |
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16.04.2021, 07:13 | #4 | ||||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Oh, eigentlich hätte ich mir denken können, dass du selbst bereits auf meine Vorschläge gekommen warst. Entschuldigung für die (mir unbekannte) Wiederholung.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Je weniger freie Plätze es gibt, desto geringer ist natürlich das Entgegenkommen. Zitat:
Zitat:
Einer von mir wollte mal unbedingt auf die geschlossene Station zurück. Wir haben hin und herdiskutiert wie das zu bewerkstelligen wäre aber zum Glück dann eine andere Lösung finden können. Ein Argument des Einrichtungsträgers dagegen war u.a. der Platzmangel an geschlossenen Plätzen. Ich muss zugeben, dass mir das auch Bauchgrimmen verursacht hat. Zitat:
Könnte er sich nicht evtl. auf eine Übergangslösung einstellen, Umzug ins Doppelzimmer bis du eine Einrichtung mit Eizelzimmer gefunden hättest? Wenn er, wie du sagst, im offenen Bereich nicht mehr genommen wird, wie stelt sich die Einrichtung denn dann die Lösung der Entlassung vor?
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16.04.2021, 11:51 | #5 | |
Gesperrt
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Beiträge: 5
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16.04.2021, 18:27 | #6 | ||||||
Stammgast
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Ich suche jetzt weiter nach einer Bleibe mit Einzelzimmer für ihn. Ich fürchte ernsthaft, dass ihm dann ein anderes Manko einfällt, warum er nicht da hin will. Zitat:
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17.04.2021, 07:26 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Du kennst ihn bessser, ich gar nicht. Wir zwei sind wohl über das Worte seelisch gestolpert. Für mich bedeutet seelisch, auf unklare Art, er packt es einfach nicht. Beide meinen wir wohl eher: psychiatrisch. Am besten wäre das wohl in Form eines anerkannten ICD 10. Schau doch mal dafür in das Betreuungsgutachten.
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