Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung Pflegeheim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Vater ist Anfang Februar, nachdem er ca. 10 Wochen in einem Pflegeheim gewohnt hatte, verstorben. Jetzt bekam ich vom ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2019
Beiträge: 15
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Mein Vater ist Anfang Februar, nachdem er ca. 10 Wochen in einem Pflegeheim gewohnt hatte, verstorben. Jetzt bekam ich vom Pflegeheim einen Brief + Rechnungen für Verhinderungspflege für die letzten 10 Tage bis zu seinem Tod. Laut Anschreiben übernimmt die Pflegekasse die Kosten nicht, "da keine Pflegeperson in der Häuslichkeit bei der Pflegekasse angegeben wurde". Jetzt solle ich die Rechnungen, die von der Pflegekasse abgelehnt wurden, bezahlen. Die Pflegekasse hat völlig Recht: Nachdem mein Vater nach einem Krankenhausaufenthalt in das Pflegeheim gezogen war, gab es keine Pflegeperson mehr, also konnte auch keine verhindert sein. Dass mein Vater weiterhin in dem Pflegeheim wohnen würde, war eigentlich klar. Das hat er mir auch noch im Januar so erzählt.
Soweit ich das rekonstruieren kann (ein Heimvertrag liegt mir nicht vor) wurden die ersten 8 Wochen als Kurzzeitpflege abgerechnet. Kurz vor oder nach dem Tod meines Vaters hat das Heim dann wohl einen halb ausgefüllten Antrag auf Verhinderungspflege für die nächsten zwei Wochen an die Pflegekasse geschickt. Die wiederum hat den Antrag ca. vier Wochen später an eine Bekannte meines Vaters geschickt, die die Pflege übernommen hatte, solange er noch nicht im Pflegeheim war. Sie sollte die Angaben zur verhinderten Pflegeperson ergänzen, was sie nicht getan hat. Meiner Meinung nach ist das auch völlig richtig so. Laut Telefonat mit der Pflegekasse, hätte für die Pflege im Anschluss an die Kurzzeitpflege stationäre Pflege abgerechnet werden müssen. (Ja, so dachte ich mir das auch ...) Bei dem Telefonat wurde empfohlen, vom Pflegeheim zu erfragen, warum hier Verhinderungspflege und nicht stationäre Pflege angegeben wurde, und dann alle Unterlagen samt Antwort an die Pflegekasse zu schicken. Bevor ich mich an das Pflegeheim wende, hier meine Fragen: 1. Ist es für die Profis hier im Forum irgendwie erklärbar, warum das Heim so hartnäckig auf Verhinderungspflege besteht, wenn diese doch eindeutig nicht vorlag? Gibt es für Verhinderungspflege mehr Geld? 2. Wie weiter vorgehen? Die Bezahlung der Kosten ablehnen und auf Korrektur zu "stationärer Pflege" und Wiedervorlage bei der Pflegekasse bestehen? Oder? Schonmal vielen Dank für Geduld bis hierhin
Geändert von Fragezeichen (21.04.2021 um 22:45 Uhr) |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2019
Beiträge: 15
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Nachtrag: Habe gerade mal nachgeschaut, was es für Beträge für stationäre Pflege und für Verhinderungspflege gibt. Damit ist klar, warum es unbedingt Verhinderungspflege sein soll ...
Über Tipps zu den sicher anstrengenden Verhandlungen mit dem Pflegeheim wäre ich dankbar. |
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#3 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ganz allgemein (warum steht der Beitrag eigentlich im OT Bereich?)
Wer Verträge abschliesst, abschliessen möchte, muss dazu berechtigt sein. Dein Vater war scheinbar der einzige der dies zu dem fraglichen Zeitpunkt konnte, ein anderer der sich kümmert war augenscheinlich nicht vorhanden. Mit dem verbindlichen Abschluss eines Heimvertrages geht man schon eine grössere Verbindlichkeit ein. Zitat:
Zitat:
Insofern ist die Auskunft der Pflegekasse falsch. Ergänze die fehlenden Unterlagen und dann sollte von dort auch auch gezahlt werden können. Setze dich deswegen auch noch einmal mit dem Sozialdienst des Heims zusammen und lasse dich beraten. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2019
Beiträge: 15
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich kenne weder dich noch deinen Vater noch, noch, noch..... und auch nicht deinen Bekanntenkreis.
Wenn die Nachbarin ihn vor Heimaufnahme gepflegt hatte und das jetzt nicht mehr kann, dann ist sie verhindert. In einen sauren Apfel wirst du beissen müssen. |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Zunächst stellt sich die Frage, wie vor dem Krankenhausaufenthalt mit der Pflegekasse abgerechnet wurde. Gab es einen Pflegegrad? War eine Pflegeperson angegeben? Bestand der Pflegegrad seit mindestens 6 Monaten?
Wenn bei Einzug in das Heim kein Anspruch auf Verhinderungspflege bestand, z. B. weil keine Pflegeperson angegeben war, kann auch keine Verhinderungspflege abgerechnet werden. Wenn keine Umstellung von Kurzzeit- auf stationäre Pflege erfolgte (Antrag bei der Pflegekasse, neuer Vertrag mit Pflegeheim) kann eigentlich keine stationäre Pflege abgerechnet werden. Ob dein Vater sich darauf gedanklich eingerichtet hatte, spielt dabei keine Rolle. Wenn die Kasse schon quasi der Abrechnung stationäre Pflege nachträglich zustimmt, würde ich freundlich versuchen, mich darüber mit dem Heim zu einigen. Schade, dass du dich erst jetzt in die Angelegenheit einbringst. Hättest du dich nicht früher (um deinen Vater) kümmern können? |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 04.12.2020
Beiträge: 67
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Hallo,
ich bin „Pflegeheim“ und nicht Betreuerin – und da passt schon einiges nicht. Du hattest eine Zusage für (maximal) 8 Wochen KZP. Es gibt maximal 4 Wochen KZP und 4 Wochen Verhinderungspflege. Mit diesem Schreiben hattest Du Zusage für KZP und Verhinderungspflege. (Obwohl man so, zugunsten der Bewohner, nicht abrechnen sollte) Nachdem mein Vater nach einem Krankenhausaufenthalt in das Pflegeheim gezogen war, gab es keine Pflegeperson mehr, also konnte auch keine verhindert sein. Dass mein Vater weiterhin in dem Pflegeheim wohnen würde, war eigentlich klar. Das hat er mir auch noch im Januar so erzählt. Das kann man auch anders herum sehen. Die meisten ziehen in ein Pflegeheim – weil es keine Pflegepersonen gibt, ob verhindert oder nicht - solche Probleme hatte ich in all den Jahren noch nie. Da würde ich schon für meine Bewohner/Angehörigen auf die Barrikaden gehen. Und weiterhin bin ich überzeugt, dass bei Dir fehlerhaft abgerechnet wurde –also 8 Wochen KZP – das geht nicht. Warum hat das „Heim“ einen Antrag an die Kasse geschickt? Das ist die Aufgabe der Bewohner/Angehörigen oder Betreuer. Ich kann dort gern beraten, aber nicht selbst ausfüllen und versenden. Zur Abrechnung: Ich hätte lediglich die Tage, welche durch die 1612€ abgedeckt werden als KZP und Verhinderungspflege abgerechnet. Danach vollstationär. Spart dem Bewohner Geld und ist gerecht. Das Heim bekommt im Übrigen für Verhinderungspflege nicht mehr Geld als für vollstationär. Es wird nur die Berechnung bei den Kostenträgern umgeschichtet. 2. Wie weiter vorgehen? Die Bezahlung der Kosten ablehnen und auf Korrektur zu "stationärer Pflege" und Wiedervorlage bei der Pflegekasse bestehen? Oder? Ich würde auf tageweise Abrechnung bestehen. Also 1612€ geteilt durch pflegebedingten Aufwand und Ausbildungsumlage: Tage der KZP und Verhinderungspflege. Danach vollstationäre Aufnahme. Da die PK bei angefangenen Monaten den vollen Satz bezahlen fahren Angehörige/Bewohner finanziell damit meistens sehr gut. Viele Grüße She |
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Einsteiger
Registriert seit: 21.07.2019
Beiträge: 15
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Danke @She für die Korektur
Die Sache mit den 10 Wochen die gar nicht gehen konnnten hatte ich komplett übersehen. Ab sofort bist du für mich die inoffizielle Heimspezialistin
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#10 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Bitte nicht übersehen, dass der Vater Anfang Februar verstarb, so dass ca. die Hälfte des Aufenthalts in 2020 fiel -> neuer Anspruch KZP?
Ich glaube, dass sich die Abrechnung hier nicht klären lässt, da evtl. ein grundsätzliches Problem hinsichtlich des Anspruchs auf VP besteht. Dazu muss jemand die Unterlagen sehen. Ich würde damit zum Pflegestützpunkt gehen. Und vorab bei der Pflegekasse abfragen, ob evtl. noch bestehende Entlastungsleistungen in Anspruch genommen wurden für die KZP oder diese stehen geblieben sind. |
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