Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangssicherungshypothek bei Verkauf der Wohnung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag.
Ich habe eine Betreuung von einer älteren Dame übernommen, die sich derzeit in der Psychiatrie befindet. Die Ärzte ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 20.05.2021
Beiträge: 1
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Guten Tag.
Ich habe eine Betreuung von einer älteren Dame übernommen, die sich derzeit in der Psychiatrie befindet. Die Ärzte sind zu dem Schluss gekommen, dass sie einen Platz im Pflegeheim benötigt. Da ich den Unterlagen zum Betreuungsverfahren entnehmen konnte, dass sie eine Eigentumswohnung besitzt, in der sie wohnt, und Grundsicherung erhält, habe ich einen Grundbuchausdruck angefordert. Dem entnehme ich nun, dass Zwangssicherungshypothek des Landes bzw. Finanzamts auf die Immobilie besteht. Die Wohnung wird mittlerweile vermutlich mehr wert sein als die eingetragene Zwangssicherungshypothek beträgt. Nun stellt sich mir die Frage, was ich bei der Veräußerung der Wohnung beachten muss? Wird hier eine Zwangsversteigerung vorgenommen (wie läuft dies dann ab?) oder nehme ich trotzdem den normalen Weg der Genehmigung über das Gericht, Wertgutachten und dann übernimmt der Käufer die Forderung? Vielen Dank für die Hilfe! |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,614
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Hallo, nein, es läuft so, dass man zuerst dem Hypothekengläubiger mitteilt, dass der Verkauf ansteht, denn man benötigt auch dessen Zustimmung. Aus dem Verkaufserlös wird dann die Forderung bezahlt, das kann auch über den Notar laufen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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| eigentumswohnung, verkauf, zwangssicherungshypothek |
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