Dies ist ein Beitrag zum Thema Haus meiner Vaters muss verkauft werden im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
Mein Vater hatte vor 3 Monaten einen schweren Schlaganfall, er ist mittlerweile in einem Pflegeheim und ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.07.2021
Beiträge: 3
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Mein Vater hatte vor 3 Monaten einen schweren Schlaganfall, er ist mittlerweile in einem Pflegeheim und wird auch nicht nach Hause zurück kehren. Er ist zudem uch nicht mehr geschäftsfähig. Ich wurde durch das Gericht als Betreuer bestellt. Nun muss ich leider das Haus verkaufen, da es leer steht. Im Grundbuch ist mein Vater mit 50% und meine (verstorbene Mutter) mit 50% vertreten. Umgeschrieben wurde es noch nicht. So wie ich das verstanden habe, muss ich mir einen sog. Erbschein beantragen, damit ich das Haus verkaufen kann. Oder was benötigt man noch so in dieser speziellen Situation? Oder muss ich zuerst bezüglich meiner verstorbenen Mutter zum Nachlassgericht. Hat da jemand Erfahrung? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin moin
Sofern Deine Mutter kein Testament gemacht hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Vielleicht haben Deine Eltern aber auch ein "Berliner Testament" gemacht. Da müßtest Du als ersten mal nachsehen. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben Dein Vater die eine Hälfte des Anteiles der verstorbenen Mutter und die Kinder die andere Hälfte. D.h. dem Vater gehören dann 75% des Hauses und die restlichen 25% teilen sich die Kinder. Falls Du das einzige Kind sein solltest, gehören die 25% des Hauses Dir. Beim "Berliner Testament" erbt der Vater erst mal alles und vererbt dann alles nach seinem Tod an die Kinder. D.h. Du benötigst entweder einen Erbschein oder das Testament und kannst dann die Eigentumsverhältnisse an dem Haus umschreiben lassen. Erst danach geht es mit dem Verkauf weiter. Du kannst allerdings schon jetzt einen Makler Deines Vertrauens, der nach Möglichkeit auch vereidigter Sachverständigter ist, ins Boot holen. Für den Verkauf des Hauses benötigst Du ein Wertgutachten für das Gericht. Dann weißt Du, wieviel der Verkauf in etwa einbringen muss, damit der Verkauf auch vom Betreuungsgericht genehmigt wird. Es ist auch sinnvoll, das Gericht schon vorab über den geplanten Verkauf zu informieren und dort nachzufragen, was das Gericht alles von Dir für den Verkauf benötigt und wie das Ganze im Fall von Betreuungen abläuft. Laß Dich nicht hetzen und gewöhne Dich gleich daran, dass ein Immobilienverkauf immer etwas dauert. Im Fall von Betreuungen dauert es grundsätzlich sogar noch etwas länger wegen der Genehmigung und dem Procedere darumherum. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
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Sofern bei den Heimkosten ergänzende Sozialhilfe gezahlt werden muss, kann das als Darlehen gezahlt werden, die Rückzahlung erfolgt dann aus dem Verkaufserlös des Hauses.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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