Dies ist ein Beitrag zum Thema Zutritt zur Wohnung ohne erkennbaren Willen des Betreuten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin
Zitat:
Zitat von Mächschen
Vorstehender Zylinder ist nicht gut und je nach Beschlag auch nicht möglich...
Da hast ...
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#21 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Zitat:
Deshalb ist es hilfreich, sich wenn sich im Laufe der Zeit eine ganze Reihe verschiedener Schlösser ansammeln. Irgendeines wird immer passen. Das von Dir angegebene Maß ist am ehesten in Wohnungstüren von Mietskasernen anzutreffen. Keine Dicke Türen und dann immer schön in billig. Der Überstand der Schlösser ist auf der Aussenseite nicht so gut, weil dann eine große Angriffsfläche besgteht. Innen sieht es vielleicht nicht so schön aus, ist aber hilfreich, falls der Schlüssel innen stecken sollte und ma von aussen rein muss. (Schönen Gruß vom Pflegedienst )Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#22 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 154
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Meine Erfahrungen in einem zurückliegenden ähnlichen Fall:
Ich habe das Ordnungsamt gebeten, mit mir die Wohnung zu betreten. Das hat gut funktioniert. Davor hatte ich herausgefunden, dass ein Bekannter einen Schlüssel hat und der hat dann aufgeschlossen und war auch dabei. Vor 2 Jahren hatte ich die Konstellation, dass ich die Schlüssel von der Polizei abholen konnte; da war Tage zuvor eine Wohnungsöffnung, weil sich der Betreute in einer hilflosen Lage befand. Eine Eilbetreuung wurde rasch eingerichtet. Ich habe eine Nachbarin gebeten, mich bei dem Wohnungszutritt zu begleiten und das war auch in Ordnung. Hast du den Beschluss erhalten?
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#23 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 54
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So, ihr Lieben! Gestern spätnachmittags erhielt ich dann von der Klinik die Nachricht, der Beschluss sei da. Er war tatsächlich auch in meinem Postfach, allerdings hat die email-Benachrichtigung für das Postfach, die ich aktiviert hatte, nicht funktioniert. Erstes kleines Ärgernis über die Post. Heute (heute! Silvester 2025!) war dann also mein erster faktischer Arbeitstag als bestellter rechtlicher Betreuer (wohlgemerkt: überhaupt!).
Heute morgen habe ich versucht, schonmal vorsichtshalber die Amtsgerichte (an Silvester tatsächlich potentiell zwei) telefonisch zu erreichen. Chancenlos. Es war gut, dass Horst insistiert hatte (s.o.), man müsse zunächst den Betreuten sehen. Dessen Zustand hat sich in den letzten Tagen leicht gebessert. Er verstand, dass ich in die Wohnung müsste, um die Fenster zu schließen, und unterschrieb mir die Erlaubnis. Alles paletti. Wohnung lag dann im EG, die Fenster waren aber nur auf kipp. Nachbarn habe ich zwei getroffen, beides nette Leute, mit dem einen bin ich eventuell verwandt, er trägt denselben seltenen und regional eng verbreiteten Nachnamen wie der Geburtsname meiner Mutter. Verrückt. Wir sind die jeweiligen Familiengenealogien durchgegangen, fanden aber keinen Schnittpunkt. Schlüssel hatte niemand, Objektverwalter bis nächste Woche im Urlaub. Ich habe einmal (unter Beachtung sämtlicher Sicherungsmöglichkeiten, Danke für die nachdrückliche Warnung!) versucht, an die Fenster zu kommen. Leider verfüge ich aber nicht über die Fertigkeiten, solche Fenster zu öffnen. Einen der nahegelegenen Schlüsseldienste auf gut Glück angerufen. Treffer ins Schwarze. Den erwischt, der die Wohnung schon mehrfach für den Klienten geöffnet hatte. Weil es sich um eine Doppelfalztür handelte, hätte auch der SchlüDi die Tür gar nicht so leicht aufbekommen. Das Fenster hingegen war im Nu geöffnet. Wusste der Mensch vom SchlüDi auch schon vom letzten Mal. Ich hatte den Klienten in der Klinik gefragt, wo sein Schlüssel sein könne. "Am Schlüsselbrett." Es gab kein Schlüsselbrett. Und auch sonst keinen passenden Schlüssel in der (kleinen) Wohnung. Der Tipp, ein Zylinderschloss zu besorgen, hat mir immerhin zehn Euro gespart. Der SchlüDi hätte eins für 30 EUR eingebaut. Ich hatte eins für 20 besorgt. Das wurde mir netterweise ohne Zusatzkosten eingebaut. Passte perfekt (40/40). Ansonsten sind mit 69 für SchlüDi plus 20 Schloss gleichmal fast ein Drittel meiner ersten Monatspauschale weg. Tja. Es war ein sehr seltsames Gefühl, zum ersten Mal in einer fremden Wohnung mit meiner neuen Profession zu stehen. Man schaut tief in das Leben von Menschen hinein und auch an dem wenigen, das ich sah, konnte man erkennen, dass es wohl eine traurige Geschichte gab. Der Mann tut mir wirklich leid. Und ich merkte, dass mich der Job emotional mehr fordern wird, als ich dachte. (Keine Sorge, ich habe Auffangnetze.) Abschließend noch den Postkasten geleert. Etliche Inkassoschreiben. Ich wollte anfänglich eigentlich keinen völlig überschuldeten Klienten. Aber ich wollte Eilbetreuungen und mir war das Risiko bewusst. Es ist wie es ist. Man lernt mit den Fällen. Werde mich dann im entsprechenden Unterforum bald mal melden. In den Briefkasten kam man ganz gut mit der Hand rein. Nur der schöne Herrenring mit lateinischem Sinnspruch, den mir meine Frau kürzlich zur Silberhochzeit geschenkt hatte, saß etwas locker am Finger. Klonk. Und nu? Den Ring drin lassen und sich von der besten Ehefrau von allen gehörig den Kopf waschen lassen? Einer der Nachbarn stand noch daneben, nicht der Verwandte: "Sie können den Ring auf keinen Fall da drin lassen, Ihre Frau macht Sie rund. Warten Sie, ich mache das!" Sprach's und hebelte die Briefkastentür, ehe ich was sagen konnte, so weit auf, dass sie aufsprang. Die restliche Post und der Ring wurden rausgeholt. Die Briefkastentür wieder zugemacht. Und siehe da, sie blieb zu. ¯\_(ツ)_/¯ Was für ein erster Tag! Und das ist nur die eine Hälfte - ich habe noch eine weitere Eilbetreute in derselben Klinik besucht, Beschluss kam ebenfalls gestern. Weniger leichter Fall als gedacht. (Sorry für die Länge! Man kann den Prof aus der Uni holen, aber nicht die Uni aus dem Prof.) Noch einmal vielen Dank für alle Hilfe! Heute abend gibt es traditionelles Silvester-Raclette mit der Familie. Euch allen einen guten Rutsch und einen vergnüglichen Abend, wie auch immer ihr ihn verbringt! HT |
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#24 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 61
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Zitat:
Hallo Habakuk, ich antworte die nächsten Tage nochmal ausführlich auf den ein oder anderen Post von dir. Aber eines muss ich mal sagen: Du bist so ziemlich der Coolste! ![]() Absolut genial, vor allen Dingen wie gut die Geschichte mit dem Ring noch ausgegangen ist. Ich hoffe das Raclette hat gemundet! Dir (und natürlich auch allen anderen) wünsche ich einen guten Start ins neue Jahr! Viele liebe Grüße |
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#25 | |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 486
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Zitat:
Mit jeder Wohnung wickeln wir auch ein Menschenleben ab. Viel Glück für 2026
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#26 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 54
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Ich will dies kurz rechtfertigen: Bei manchen Themen hier, erfuhr man nicht wie's ausgegangen ist. Die wenigsten werden die Zeit haben, das Ende zu erzählen, und das verstehe ich. Aber für Neulinge (wie mich), die dann hier nachlesen, könnte es hilfreich sein, die Verknüpfung nachzuvollziehen: Was waren die Fragen, was die Tipps, und was kam am Ende raus? Ich will die Sachthemen nicht unnötig zuspammen. Aber der Beruf hat großes Geschichtenpotential, scheint mir. |
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#27 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 54
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#28 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,431
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Erst mal Gratulation. Zu den Kosten des Schlüsseldienstes und für das Schloss: das ist nichts, was aus der Vergütung zu zahlen ist. Du hast die Verträge im Namen des Betreuten geschlossen (§ 1823 BGB), es müsste also eigentlich direkt aus dem Kto des Betreuten gezahlt werden.
Wenn du das aus technischen Gründen erst mal vorstreckst ne (noch kein Kto.zugang und der Handwerker will Bares sehen), dann ist der Betreute dadurch ungerechtfertigt bereichert (so nennt sich das Konstrukt halt), und du kannst das Geld entnehmen, sobald du Zugang hast, das ist die Erfüllung einer gesetzlich bestehenden Verblndlichkeit - und kein verbotenes Insichgeschäft. § 181 BGB gestattet das. Der Geldentnahme sind (Rg.legung) die Originalbelege beizufügen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#29 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 54
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Lieber Horst, der SchlüDi bestand auf Barzahlung, und die Frage, ob ich mir das Geld vom Betreuten holen könnte, hatte ich auch schon. Ich hab noch keinen Zugang zum Konto und werde versuchen, den so rasch es geht zu kriegen. Ich habe Kontounterlagen in der Wohnung gefunden, so dass ich immerhin die Bank kenne. Wenn ich richtig sehe, müsste da wahrscheinlich genügend drauf sein, um 90 EUR auszugleichen. Letzter Auszug, den ich fand, von Juli, und seit Mitte Oktober konnte er nichts mehr ausgeben (außer Miete und Strom).
Somit hast Du meine Frage beantwortet, noch ehe ich sie hier gestellt habe. Ganz herzlichen Dank! |
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#30 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 54
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Ich werd' auf den 90 Euro doch sitzen bleiben
(und auf den 30 für den Nachsendeauftrag auch ...).
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