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Kündigung Wohnplatz während Klinikaufenthalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Wohnplatz während Klinikaufenthalt im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, zum dritten Mal in ein paar Monaten ist mir folgendes mit meinen Betreuten passiert. Die Betreuten befinden sich ...


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Alt 15.10.2021, 11:42   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard Kündigung Wohnplatz während Klinikaufenthalt

Hallo Zusammen,

zum dritten Mal in ein paar Monaten ist mir folgendes mit meinen Betreuten passiert. Die Betreuten befinden sich in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder im Hilfebedarf entsprechend §67 ff (Ambulant Betreutes Wohnen). Sobald die Betreuten in die Klinik kommen oder zur Klinikeinweisung gedrängt werden, wird eine Kündigung des Wohnplatzes von der Einrichtung in die Klinik geschickt. Der Betrofffene kann dann nicht mehr zurück und muss in der Klinik verbleiben, bis eine neue Einrichtung gefunden ist. Die Einrichtung selbst, fühlt sich dann auch nicht mehr zuständig einen anderen angemessenen Wohnplatz zu suchen, da ja gekündigt wurde. Die Einrichtung meint dann, der klinische Sozialdienst sei nun zuständig etwas anderes zu suchen. Die Klinik "tobt" zu recht, eine Kündigung in die Klinik sei nicht möglich.

Gibt hier die Rechtssprechung irgendwas her?

Danke Maren
MGleiss ist offline  
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Alt 15.10.2021, 13:48   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,799
Standard

Kann es sein, dass die Kündigung nach § 12 Abs. 1 Nr 4 WBVG erfolgt, also wegen fehlender Zahlung (durch den EGH-Träger)? Dann kann man der Einrichtung wohl kaum einen Vorwurf machen. Dann müsste die Auseinandersetzung auf einer ganz anderen Ebene geführt werden, nämlich mit dem Kostenträger.
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Horst Deinert

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Alt 16.10.2021, 13:59   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard

Nein, die Kosten werden ja weiterhin übernommen, sogar als der Betroffene in der Klinik war. Die Einrichtungen nutzen die Gelegenheit um sich von "unliebsamen" Bewohnern zu trennen.
MGleiss ist offline  
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Alt 16.10.2021, 14:14   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,799
Standard

Die müssen aber doch einen Kündigungsgrund nennen. Ohne einen nach § 12 ist die Kündigung unwirksam.
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Horst Deinert

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Alt 16.10.2021, 17:29   #5
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Das wäre, wenn das so stimmt, ein eindeutiger Fall für die Heimaufsicht. Einfach die Bewohner vor die Tür setzen geht gar nicht.
Pichilemu ist offline  
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Alt 16.10.2021, 18:17   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,799
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Was heißt denn bitte „wenns stimmt“. Der Gesetzestext ist doch eindeutig. Und § 16 WBVG verbietet abweichende Regeln zu Lasten des Bewohners. Ich kann mir aber eigentlich keine Einrichtung vorstellen, die keinen Kündigungsgrund nennt (auch wenn der abwegig ist). So blöd, gar keinen zu nennen, können die doch gar nicht sein.
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Horst Deinert

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Alt 10.11.2021, 13:00   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Ich komme nochmal zurück auf den Fall. Es handelt sich um eine Wohnung des Sozialpsychiatrischen Wohnverbundes. Der Betroffene erhält Grundsicherung und Eingliederungshilfe.

Die Kündigung enthält folgenden Text:

"Wir kündigen das mit ihnen am XX geschlossene Mietverhältnis fristgerecht zum XX. Da sich ihr Hilfebedarf erhöht hat und die Art und Umfang der erforderlichen Unterstützung den individuell im Hilfeplan vereinbarten Rahmen des Betreuten Wohnens übersteigt, müssen wir das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis beenden."

Die Klinik sagt, der Betreute könne zurück. Der Sozialpsychiatrische Wohnverbund hat Kündigung ausgesprochen. Alle sagen: "Betreuer mach mal".
MGleiss ist offline  
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Alt 10.11.2021, 13:56   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Klinik sagt, der Betreute könne zurück.
Schalte mal umgehend den Kliniksozialdienst und die Ärzte ein. Lege z.B. die Kündigung dort vor und bitte um eine schriftliche Stellungnahme zum Bedarf.


Der Kündigung würde ich erstmal auf jeden Fall wiedersprechen.



Vor langer Zeit gab es im Hess. Heimgesetz einen Passus, dass wenn ein Heimplatz gekündigt werden muss, der Betreiber verpflichtet ist sich an der Suche mindestens zu beteiligen. Vielleicht findest du bei euch im Heimgesetz etwas ähnliches?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.11.2021, 12:33   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,799
Standard

Und auch hier mal wieder das alte Problem: der Threadstarter hat in seinem Profil sein Bundesland nicht (unter Ort) eingetragen. Wie oft muss ich darauf eigentlich noch hinweisen? Irgendwie scheinen alle immer zu glauben, es gäbe nur Bundesgesetze.

Die gleiche Bitte gilt auch an alle anderen, die das noch nicht getan haben.
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Horst Deinert

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