Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonvermögen Eigenheim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter lebt in einem Seniorenheim.
Die Ehefrau bewohnt das gemeinsame Reihenhaus.
Sie ist auch als Bevollmächtigte für ihn ...
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 58
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Hallo,
mein Betreuter lebt in einem Seniorenheim. Die Ehefrau bewohnt das gemeinsame Reihenhaus. Sie ist auch als Bevollmächtigte für ihn eingetragen. Ich habe nur den Aufgabenkreis " Veräußerung der Immobilie" Der Sohn hat im Auftrag seiner Mutter Sozialhilfe zur Deckung der Heimkosten beantragt. Das Sozialamt zahlt nicht, da das Haus eine Wohnfläche von 106qm hat. Als Schonvermögen anerkannt sind laut Sozialamt 99qm. Wie kann ich überprüfen, ob dies wirklich angemessen ist? |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,447
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Das ist auch wieder Schwachsinn (jedenfalls wenn die Ehefrau Miteigentümerin ist). Die Wohnfläche liegt ein paar Prozent über der Angemessenheit lt. BSG (die 99 sind schon korrekt). Von der Praxis heißt das: der SHT kann, was den unangemessenen Teil betrifft, in Höhe dessen Wertes eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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