Dies ist ein Beitrag zum Thema Kabel- bzw. TV-Anschlussgebühr bei Hartz IV im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine Betreute ist umgezogen. Der bisherige (private) Vermieter rechnete die Anschlussgebühren für Kabel-TV im Rahmen der Nebenkosten ab. Die ...
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03.12.2021, 14:15 | #1 | |
Berufsbetreuer
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Kabel- bzw. TV-Anschlussgebühr bei Hartz IV
Hallo,
eine Betreute ist umgezogen. Der bisherige (private) Vermieter rechnete die Anschlussgebühren für Kabel-TV im Rahmen der Nebenkosten ab. Die neue Vermieterin, eine städtische Wohnungsbaugenossenschaft, hat diesen Posten an eine GmbH outgesourct, so dass die Betreute hierfür nun eine eigene an sie gerichtete Rechnung erhält. Fallen diese Gebühren weiter unter die Kosten der Unterkunft bei SGB XII-Leistungen? Ich frage deswegen: Zitat:
mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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03.12.2021, 16:58 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
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Dazu muss man im Mietvertrag schauen:
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung mit Kabelanschluss vermietet wird, und es keine Möglichkeit gibt den Kabelanschluss abzubestellen, werden die Kosten im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen. Fehlt eine solche Klausel im Mietvertrag, und hat sich der Betreute nicht aktiv für den Kabelanschluss entschieden, muss er die Kosten gar nicht zahlen. |
13.12.2021, 20:08 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
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Ist etwas kompliziert:
1. Kann der Mieter den Kabelvertrag kündigen, ohne die Wohnung zu kündigen? - Ja (aus dem Regelbedarf zu zahlen) - Nein (siehe 2.) 2. Amt fragt gern: "Zählen Sie den Fernsehempfang über Kabel zu Ihren persönlichen Bedürfnissen?" Bei Antwort - Ja (aus dem Regelbedarf zu zahlen) - Nein (wird im Rahmen der KdU übernommen, als kalte Betriebskosten) |
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