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Kabel- bzw. TV-Anschlussgebühr bei Hartz IV

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kabel- bzw. TV-Anschlussgebühr bei Hartz IV im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine Betreute ist umgezogen. Der bisherige (private) Vermieter rechnete die Anschlussgebühren für Kabel-TV im Rahmen der Nebenkosten ab. Die ...


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Alt 03.12.2021, 14:15   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Kabel- bzw. TV-Anschlussgebühr bei Hartz IV

Hallo,

eine Betreute ist umgezogen. Der bisherige (private) Vermieter rechnete die Anschlussgebühren für Kabel-TV im Rahmen der Nebenkosten ab. Die neue Vermieterin, eine städtische Wohnungsbaugenossenschaft, hat diesen Posten an eine GmbH outgesourct, so dass die Betreute hierfür nun eine eigene an sie gerichtete Rechnung erhält.
Fallen diese Gebühren weiter unter die Kosten der Unterkunft bei SGB XII-Leistungen?
Ich frage deswegen:
Zitat:
Nach der noch geltenden gesetzlichen Regelung bekommen Arbeitslosengeld-II Empfänger (ALG-II) den Kabelanschluss nur dann bezahlt, wenn er über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird. Dies wird auch von Kabelnetzbetreiber als Argument für die Beibehaltung des Nebenkostenprivilegs angeführt.
Was Kabelnetzbetreiber aber häufig verschweigen: Besteht kein Sammelanschluss, so muss der ALG-II Empfänger die Kosten aus dem Regelsatz bezahlen. Diese Regelung benachteiligt daher bislang ALG-II Empfänger, deren Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten abgerechnet wird. Eine faire und soziale Gleichbehandlung kann es daher nur geben, wenn das Nebenkostenprivileg abgeschafft wird.
Quelle:https://www.verbraucherzentrale.de/a...-kabeltv-53330

mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 03.12.2021, 16:58   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Dazu muss man im Mietvertrag schauen:


Wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung mit Kabelanschluss vermietet wird, und es keine Möglichkeit gibt den Kabelanschluss abzubestellen, werden die Kosten im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen.


Fehlt eine solche Klausel im Mietvertrag, und hat sich der Betreute nicht aktiv für den Kabelanschluss entschieden, muss er die Kosten gar nicht zahlen.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 13.12.2021, 20:08   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
Standard

Ist etwas kompliziert:

1. Kann der Mieter den Kabelvertrag kündigen, ohne die Wohnung zu kündigen?

- Ja (aus dem Regelbedarf zu zahlen)
- Nein (siehe 2.)

2. Amt fragt gern:
"Zählen Sie den Fernsehempfang über Kabel zu Ihren persönlichen Bedürfnissen?"

Bei Antwort
- Ja (aus dem Regelbedarf zu zahlen)
- Nein (wird im Rahmen der KdU übernommen, als kalte Betriebskosten)
Mächschen ist offline  
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