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Abmeldung eines Dritten veranlassen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abmeldung eines Dritten veranlassen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie kann ich als Betreuer die Abmeldung des ehemaligen Mitbewohners und Lebensgefährten eine Abmeldung forcieren? Er ist bereits ausgezogen, hat ...


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Alt 25.03.2022, 07:25   #1
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard Abmeldung eines Dritten veranlassen

Wie kann ich als Betreuer die Abmeldung des ehemaligen Mitbewohners und Lebensgefährten eine Abmeldung forcieren? Er ist bereits ausgezogen, hat sich aber noch nicht umgemeldet. Das Jobcenter will die Abmeldung als Nachweis, dass er aus der Bedarfsgemeinschaft ausgestiegen ist und auch sonst wäre mir die Abmeldung sehr lieb.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 25.03.2022, 07:48   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,801
Standard

Man kann nur ggü dem Jobcenter und der Meldebehörde an Eides Statt versichern, dass sich diese Person nicht mehr dort aufhält. Die Meldebehörde kann Personen von Amts wegen abmelden (nach unbekannt).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 25.03.2022, 08:03   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
Standard

Hier ist der Weg so, Jobcenter fragt beim Einwohnermeldeamt nach, dann recherchiert der Ermittlungsdienst des Einwohnermeldeamts und meldet ggf. von Amts wegen die Person ab, Dauer mehrere Monate.

Der Vermieter kann auch veranlassen, dass eine nicht mehr wohnhafte Person von Amts wegen abgemeldet wird.

Für das Jobcenter sind allerdings die tatsächlichen Verhältnisse und nicht die Meldeverhältnisse maßgeblich.
Mächschen ist offline  
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Alt 25.03.2022, 09:04   #4
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard

Das Jobcenter richtet sich bei Abweichungen zwischen tatsächlicher und Meldesituation im Zweifel nach der, die ihm gerade am besten passt...
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 25.03.2022, 14:20   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,283
Standard

Das heißt aber nicht, dass diese Sichtweise vor dem Sozialgericht standhält.
Mächschen ist offline  
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