Dies ist ein Beitrag zum Thema Abmeldung eines Dritten veranlassen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie kann ich als Betreuer die Abmeldung des ehemaligen Mitbewohners und Lebensgefährten eine Abmeldung forcieren? Er ist bereits ausgezogen, hat ...
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25.03.2022, 07:25 | #1 |
Club 300
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Beiträge: 337
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Abmeldung eines Dritten veranlassen
Wie kann ich als Betreuer die Abmeldung des ehemaligen Mitbewohners und Lebensgefährten eine Abmeldung forcieren? Er ist bereits ausgezogen, hat sich aber noch nicht umgemeldet. Das Jobcenter will die Abmeldung als Nachweis, dass er aus der Bedarfsgemeinschaft ausgestiegen ist und auch sonst wäre mir die Abmeldung sehr lieb.
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25.03.2022, 07:48 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Man kann nur ggü dem Jobcenter und der Meldebehörde an Eides Statt versichern, dass sich diese Person nicht mehr dort aufhält. Die Meldebehörde kann Personen von Amts wegen abmelden (nach unbekannt).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
25.03.2022, 08:03 | #3 |
Routinier
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Beiträge: 1,283
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Hier ist der Weg so, Jobcenter fragt beim Einwohnermeldeamt nach, dann recherchiert der Ermittlungsdienst des Einwohnermeldeamts und meldet ggf. von Amts wegen die Person ab, Dauer mehrere Monate.
Der Vermieter kann auch veranlassen, dass eine nicht mehr wohnhafte Person von Amts wegen abgemeldet wird. Für das Jobcenter sind allerdings die tatsächlichen Verhältnisse und nicht die Meldeverhältnisse maßgeblich. |
25.03.2022, 09:04 | #4 |
Club 300
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Das Jobcenter richtet sich bei Abweichungen zwischen tatsächlicher und Meldesituation im Zweifel nach der, die ihm gerade am besten passt...
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25.03.2022, 14:20 | #5 |
Routinier
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Beiträge: 1,283
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Das heißt aber nicht, dass diese Sichtweise vor dem Sozialgericht standhält.
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