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Dauerstationäre Pflege

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dauerstationäre Pflege im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, mein ehemals wohnungsloser Betreuter und schwerer trockener Alki ist nach einem Schlaganfall und längerem Krankenhausaufenthalt zunächst in die ...


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Alt 13.05.2022, 19:58   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.09.2021
Ort: NRW
Beiträge: 38
Standard Dauerstationäre Pflege

Hallo zusammen,

mein ehemals wohnungsloser Betreuter und schwerer trockener Alki ist nach einem Schlaganfall und längerem Krankenhausaufenthalt zunächst in die Kurzzeitpflege gekommen. Anschließend war die dauerstationäre geplant. Er hat eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung und den vorläufigen Pflegegrad 2 bekommen.
Er hat sich inzwischen wieder gut erholt und macht im Pflegeheim eigentlich alles selbstständig. Die Pfleger auf der Station sagten schon, dass eigentlich eher Pflegegrad 1 wäre. Nächste Woche findet die MDK-Begutachtung mittels Telefoninterview statt. Was passiert eigentlich wenn er nur den Pflegegrad 1 bekommt und nicht im Heim bleiben kann? Muss er dann direkt ausziehen und womöglich in eine Obdachlosenunterkunft ziehen? Dann würde er direkt wieder mit dem trinken anfangen und komplett abstürzen, da bin ich mir sicher. Zahlt das Sozialamt den Heimplatz womöglich übergangsweise weiter, bis eine geeignete Wohnform gefunden wurde? Über Ratschläge wäre ich echt dankbar
Macke ist offline  
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Alt 13.05.2022, 21:48   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Muss er dann direkt ausziehen und womöglich in eine Obdachlosenunterkunft ziehen?
Nein, muss er nicht.


Zitat:
Zahlt das Sozialamt den Heimplatz womöglich übergangsweise weiter, bis eine geeignete Wohnform gefunden wurde?
Nicht nur übergangsweise, stelle einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das wid ja auch für Menschen gemacht die keien Anspruch auf Pflegegeld haben.


Du solltest dir Gedanken für eine Begründung für die Notwendigkeit des weiteren Heimaufenthaltes machen. Du sagst leider nicht wie alt der Kandidat ist, wie sind die kognitiven Defiizite?
Es wäre auch zu überlegen ob er in einer soziotherapeutschen Einrichtung nicht besser aufgehoben wäre?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.05.2022, 23:03   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.09.2021
Ort: NRW
Beiträge: 38
Standard

Er ist erst 58 Jahre alt. Im Betreuungsgutachten wurde vom beginnenden
Korsakow-Syndrom gesprochen, aber eher als Verdachtsdiagnise. Das passt auch, dennoch ist er komplett orientiert und ist z.B. in der Lage alleine zum Kiosk zu gehen und Zigaretten zu kaufen. Er hat eine TBC, wodurch er sehr zuverlässig und pünktlich seine Medis einnehmen muss. Zusätzlich ein Lungenempysem weshalb er eigentlich zwischenzeitlich Sauerstoff erhalten sollte. Aufgrund seines exzessiven Zigarettenkonsum ist eine Sauerstoffgabe aber eher gefährlich als hilfreich. Schwierigkeiten macht vor allem sein Sozialverhalten, er wird häufig ungehalten wenn er sich schlecht behandelt fühlt oder Sachverhalte nicht richtig versteht.
Einen Platz in einer soziottherapeutischen Einrichtung zu finden dauert hier ziemlich lange, wäre aber vielleicht die beste Lösung.
Macke ist offline  
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Alt 13.05.2022, 23:46   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Nicht nur übergangsweise, stelle einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das wid ja auch für Menschen gemacht die keien Anspruch auf Pflegegeld haben.
Seit der Reform 2017 geht das nicht mehr. Wenn der Betreute durch Neubegutachtung den Pflegegrad 2 verliert sind auch Leistungen vom Sozialamt ausgeschlossen.



Das heißt, ja er muss raus und in eine Obdachlosenunterkunft. Zumindest theoretisch. Bei dem geschilderten Krankheitsbild sollte aber eher eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung angestrebt werden. Da dem Betreuten anderenfalls die Zwangsräumung aus dem Pflegeheim auf die Straße droht dürfte der Antrag ganz sicher Erfolg haben.
Pichilemu ist offline  
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Alt 14.05.2022, 09:27   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Seit der Reform 2017 geht das nicht mehr. Wenn der Betreute durch Neubegutachtung den Pflegegrad 2 verliert sind auch Leistungen vom Sozialamt ausgeschlossen.
Das ist nicht ganz richtig, hierbei kommt es auf Einzelentscheidungen und die Fallkonstellation an.


Zitat:
Bei dem geschilderten Krankheitsbild sollte aber eher eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung angestrebt werden.
Das wäre bzw. ist mir zu hoch gehüpft.

Wenn jemand in einer (offenen) Einrichtung klar kommt, evtl. alleine durch eine geregelte Tagesstruktur, dann entfällt ein (wichtiger) Unterbringungsgrund.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.05.2022, 10:11   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig, hierbei kommt es auf Einzelentscheidungen und die Fallkonstellation an.
So habe ich z.B. für einen Betroffenen bei bestehendem PG 1 gemäß § 73 SGB XII Leistungen vom Soz beantragt und erhalten, die HzP entsprechen.
Faunhart ist offline  
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Alt 14.05.2022, 13:11   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Das Bundesgesundheitsministerium selbst geht davon aus, dass auch Personen mit Pflegegrad 1 stationär sein können, obwohl das wohl auch hier die Ausnahme ist. Das sieht man daraus, dass viel mehr Hilfen zur Vermeidung eines stat. Aufenthaltes gewährt werden: https://www.bundesgesundheitsministe...egegrad-1.html

Aber letztlich gilt, was Michaela gesagt hat; für die dann ja auch erhöhte Leistung des SHT gilt die Einzelfallsituation, § 9 SGB XII. Daher wird hier - falls es durch die gute Versorgung im Heim - tatsächlich Pflegegrad 1 wird (das bitte sehr kritisch prüfen), ggü dem SHT genau zu prüfen und zu argumentieren sein: wie ist zu der Situation in der Ausgangsfrage gekommen - und wären nun - bei einer gewissen Stabilisierung der Lage - nicht bei Entlassung nur wieder erhebliche Verschlechterungen zu erwarten? Bei Korsakov gibts ja keine wirkliche Verbesserung, allenfalls eine Stabilisierung.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 14.05.2022, 23:30   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.09.2021
Ort: NRW
Beiträge: 38
Standard

Danke für die hilfreichen Beiträge. Jetzt wird erstmal die Begutachtung abgewartet und dann wird weiter geschaut….es bleibt spannend.
Es ist echt erstaunlich wie schnell man in diesem Forum kompetente Unterstützung bekommen kann. Vielen Dank nochmal.
Macke ist offline  
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