Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorübergehende Änderung Wohnheimplatz im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
ein von mir Betreuter lebt in einer stationären Wohngruppe einer Wohlfahrtsorganisation. Diese hat nun entschieden, dass die Wohngruppe ...
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05.09.2022, 09:32 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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Vorübergehende Änderung Wohnheimplatz
Guten Morgen,
ein von mir Betreuter lebt in einer stationären Wohngruppe einer Wohlfahrtsorganisation. Diese hat nun entschieden, dass die Wohngruppe umgebaut wird und die Bewohner vorübergehend in andere Räumlichkeiten umziehen müssen. Ob die Bewohner in das ehemalige Haus zurückkehren werden oder im Einzelfall in ein anderes Haus der Einrichtung umziehen werden ist noch unklar. Ich habe dieser Vorgehensweise zur Kenntnis genommen. Jetzt habe ich mir einen "Rüffel" des zuständigen Rechtspflegers eingehandelt, der der Meinung ist, das dieser Vorgang ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft gewesen ist. Wird diese Meinung geteilt. Ich sehe das anders, weil ich keinen Einfluss auf die baulichen Planungen einer Trägers habe und ja kein Wohnraum verloren gegangen ist. |
05.09.2022, 09:44 | #2 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zitat:
Eine Genehmigung ist nur erforderlich wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter aushandelst (ist einer Kündigung gleichgestellt). |
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