Dies ist ein Beitrag zum Thema Pauschale für nicht selbstgenutzen Wohnraum= Hausverwaltung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag zusammen,
ich fuehre eine Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt und dieser hat eine vermiete Eigentumswohnung. Es gibt seit einiger Zeit ...
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10.10.2022, 14:56 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.05.2020
Beiträge: 10
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Pauschale für nicht selbstgenutzen Wohnraum= Hausverwaltung
Guten Tag zusammen,
ich fuehre eine Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt und dieser hat eine vermiete Eigentumswohnung. Es gibt seit einiger Zeit ein wenig Streit, da der Betreute vermoegend ist und für die Betreuung aufkommen muss. Zunaechst war alles harmonisch und die Zusammenarbeit gut und dann kam die erste Rechnung....Nun wird stets die Meinung vertreten: "Sie bekommen ja so viel Geld, dann koennen/muessen Sie das schließlich machen!" Ich habe bereits Aufklaerungsarbeit geleistet und erklaert, dass der Betreute einen freien Willen hat, er nicht entmuendigt ist und ich lediglich eine Unterstuetzung bin. Nun zur eigentlichen Frage: Bedeutet die Pauschale für nicht selbst genutztes Eigentum, dass ich hier jetzt die Hausverwaltung uebernehmen muss? Ich bin ja der Meinung, dass ich, wenn die finanziellen Voraussetzungen da sind, alles delegieren kann, oder? So werden mir zum Beispiel alle Werte und Betraege für die Nebenkostenabrechnung 2021 geschickt + die Abrechnung aus 2020 (als Muster) mit der Aufforderung: "Erstellen Sie mal die Nebenkostenabrechnung". Hier wuerde ich ja sagen, dass ich das dann an eine geeignete Stelle gebe und beauftrage, oder? Das Kommentar der Familie war, dass ich dafuer schließlich die Pauschale (30,00 €)bekomme und deshalb muss ich das selbst regeln ... Freue mich über eure Meinung |
10.10.2022, 15:32 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Mh, das könnte evtl. strittig, auf jeden Fall kontrovers werden mit dem Erstellen der NK Abrechnung.
Vom einen hier wirst du hören, klar doch- kein Problem, ist ja nur eine Wohnung. Andere wieder werden sagen, kann ich nicht, gebe ich ab Das ist dasselbe wie mit den KV Abrechnungen und Medirenta z.B. Klarheit über das weitere Vorgehen kannst du mit Sicherheit nur über den Einzelfall erzielen. Besprich die reine Sachlage mit dem zuständigen Rechtspfleger. Zitat:
Wenn die Mieter der ET Whg. Probleme haben wenden sie sich mit Sicherheit auch an dich oder? Du sorgst für die Versicherung, die Steuern, den Schneeräumdienst, und und und. Besprich du die Sachlage zunächst mit dem Rechtspfleger und dann- je nach dem.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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10.10.2022, 18:13 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin moin
Die Pauschale wg. der Eingetumswohnung würdest Du in der selben Höhe auch bekommen, wenn es sich um mehrere Wohnungen oder Häuser handeln würde. Es ist eben eine Pauschale. Das bedeutet jetzt aber nicht dass Du der Idiot bist, der die arbeitsaufwändige Immobilienverwaltung für einen Appel & ein Ei zu leisten hat. Wie gesagt: Es ist eben eine Pauschale... ...bei der Du immer noch genug zu tun hast, wenn Du die Arbeit an eine Immobilienverwaltung abgibst. Das ist nämlich eine Arbeit, die von Otto oder Ottilie -NormalbürgerIn ebenfalls delegiert werden würde, wenn er oder sie meint dass es zu viel wäre. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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