Dies ist ein Beitrag zum Thema Wertgutachten Hauverkauf mehrere Eigentümer im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
das EFH hat mehrere Eigentümer (Erbengemeinschaft = Witwe, Tochter, Sohn).
Witwe und Tochter wollen das EFH verkaufen, der Sohn ...
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04.11.2022, 10:44 | #1 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,381
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Wertgutachten Hauverkauf mehrere Eigentümer
Hallo,
das EFH hat mehrere Eigentümer (Erbengemeinschaft = Witwe, Tochter, Sohn). Witwe und Tochter wollen das EFH verkaufen, der Sohn kann nicht auszahlen. Die Betreuung ist MIT Eiwi. Somit dürfte der Verkauf unter den Genehmigungsvorbehalt fallen, oder? Ist auch ein Gutachten erforderlich? |
04.11.2022, 12:25 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Wer von den dreien ist denn der Betreute? Und ja, eine Genehmigung nach § 1821 BGB ist auch dann erforderlich, wenn der Betreuer mit EV dem Verkauf durch den Betreuten nur zustimmt.
In der Regel wird der Rechtspfleger ein Guthaben haben wollen, um sich selbst nicht dem Fahrlässigkeitsvorwurf auszusetzen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
04.11.2022, 14:03 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Ich würde weder als Rechtspfleger noch als Betreuer auf das Gutachten verzischten wollen. Man weiß nie, was die Miterben gerne auch mal zum Nachteil der betreuten Person auskungeln. Wenn' um Geld geht ist Gier gerne groß gechrieben... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
04.11.2022, 14:35 | #4 |
Routinier
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Beiträge: 1,284
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Man kann so eine Immobilie ggf. auch gegen Höchstgebot verkaufen, da kann ein Gutachten entbehrlich sein.
Das Gutachten muss nämlich auch bezahlt werden und die Miterben werden das wohl nicht einsehen. |
04.11.2022, 21:50 | #5 | ||
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zitat:
Zitat:
Entweder waren die Angehörigen froh, dass darüber ein Anhaltspunkt für den zu erzielenden Verkaufswert gefunden wird. Die meisten Leute faseln über Immobilienpreise, haben aber nicht die geringste Ahnung, wie die zustandekommen und warum sie so sind, wie sie sind. Expertise wird da doch akzeptiert. Oder in der Sippe wird gekungelt, um die betreute Person gründlich über den Tisch zu ziehen. Dann ist ein Wertgutachten allemal sein Geld wert. Wer dann noch Lust hat "miese Socke" zu spielen, kann den bösen Angehörigen ja noch anbieten, sie wg. versuchter Übervorteilung dranzukriegen, wenn sie sich nicht bei den Kosten für die Gutachten beteiligen... MfG Imre
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06.11.2022, 22:54 | #6 |
Routinier
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Beiträge: 1,284
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Okay, ich glaube wegen Fachwissen aus der Immobilienwirtschaft habe ich nicht nachgedacht...
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