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Wertgutachten Hauverkauf mehrere Eigentümer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wertgutachten Hauverkauf mehrere Eigentümer im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, das EFH hat mehrere Eigentümer (Erbengemeinschaft = Witwe, Tochter, Sohn). Witwe und Tochter wollen das EFH verkaufen, der Sohn ...


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Alt 04.11.2022, 10:44   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard Wertgutachten Hauverkauf mehrere Eigentümer

Hallo,


das EFH hat mehrere Eigentümer (Erbengemeinschaft = Witwe, Tochter, Sohn).


Witwe und Tochter wollen das EFH verkaufen, der Sohn kann nicht auszahlen.


Die Betreuung ist MIT Eiwi.


Somit dürfte der Verkauf unter den Genehmigungsvorbehalt fallen, oder? Ist auch ein Gutachten erforderlich?
Tomas11 ist offline  
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Alt 04.11.2022, 12:25   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Wer von den dreien ist denn der Betreute? Und ja, eine Genehmigung nach § 1821 BGB ist auch dann erforderlich, wenn der Betreuer mit EV dem Verkauf durch den Betreuten nur zustimmt.


In der Regel wird der Rechtspfleger ein Guthaben haben wollen, um sich selbst nicht dem Fahrlässigkeitsvorwurf auszusetzen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 04.11.2022, 14:03   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin


Ich würde weder als Rechtspfleger noch als Betreuer auf das Gutachten verzischten wollen. Man weiß nie, was die Miterben gerne auch mal zum Nachteil der betreuten Person auskungeln. Wenn' um Geld geht ist Gier gerne groß gechrieben...


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.11.2022, 14:35   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Man kann so eine Immobilie ggf. auch gegen Höchstgebot verkaufen, da kann ein Gutachten entbehrlich sein.

Das Gutachten muss nämlich auch bezahlt werden und die Miterben werden das wohl nicht einsehen.
Mächschen ist offline  
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Alt 04.11.2022, 21:50   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Man kann so eine Immobilie ggf. auch gegen Höchstgebot verkaufen, da kann ein Gutachten entbehrlich sein.
Das würde ich auf jeden Fall mit den RechtspflegerInnen vorher absprechen, sonst ist Ärger vorprogrammiert.
Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Das Gutachten muss nämlich auch bezahlt werden und die Miterben werden das wohl nicht einsehen.
Na und? Das wird mit den Miterben vorher besprochen. Bisher habe ich damit zwar unterschiedliche, aber eindeutige Erfahrungen gemacht:
Entweder waren die Angehörigen froh, dass darüber ein Anhaltspunkt für den zu erzielenden Verkaufswert gefunden wird. Die meisten Leute faseln über Immobilienpreise, haben aber nicht die geringste Ahnung, wie die zustandekommen und warum sie so sind, wie sie sind. Expertise wird da doch akzeptiert.
Oder in der Sippe wird gekungelt, um die betreute Person gründlich über den Tisch zu ziehen. Dann ist ein Wertgutachten allemal sein Geld wert. Wer dann noch Lust hat "miese Socke" zu spielen, kann den bösen Angehörigen ja noch anbieten, sie wg. versuchter Übervorteilung dranzukriegen, wenn sie sich nicht bei den Kosten für die Gutachten beteiligen...


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.11.2022, 22:54   #6
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Okay, ich glaube wegen Fachwissen aus der Immobilienwirtschaft habe ich nicht nachgedacht...
Mächschen ist offline  
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