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Kontakt zu Vermieter gegen Willen d. Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontakt zu Vermieter gegen Willen d. Betreuten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, als noch neue Betreuerin bin ich gerade verunsichert. In der Mietwohnung meiner Betreuten ist der Rolladen kaputt. Sie ...


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Alt 26.11.2022, 08:24   #1
Mayla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kontakt zu Vermieter gegen Willen d. Betreuten

Guten Morgen,

als noch neue Betreuerin bin ich gerade verunsichert.
In der Mietwohnung meiner Betreuten ist der Rolladen kaputt. Sie sagte vor Zeugen zu mir, ich solle mich da raushalten und dürfe nicht den Vermieter darüber informieren, das würde sie tun.
Ich weiß wiederum, dass der Vermieter kaum erreichbar ist und dass sie eigentlich Angst hat, solche Mängel zu melden.
Ich habe die Wohnungsangelegenheiten und würde eigentlich gerne den Vermieter informieren.
Darf ich das gegen den Willen der Betreuten?

Mir ist gerade nicht so klar, ob hier ein abzuwendender Schaden diese stellvertretende Entscheidung zur Meldung ausreichend begründet, oder ob es ihr gutes Recht als Mieterin ist, mit dem kaputten Rolladen zu leben (wohl eher nicht, wegen Fremdeigentum).

Welche Rolle spielt hier das Verbot der Betreuten, dass ich den Vermieter nicht über den Mangel informieren soll und sie es tun würde (was ich nicht glaube)? Wäre es rechtens, wenn ich bis zum nächsten Termin im Dezember warte, ob sie es ihm gemeldet hat und sonst danach erst tätig werde? Oder begehe ich dann vor dem Gesetz einen Fehler, weil man Mängel unverzüglich melden sollte?
 
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Alt 26.11.2022, 08:45   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,225
Standard

Zitat:
Zitat von Mayla Beitrag anzeigen
Ich habe die Wohnungsangelegenheiten und würde eigentlich gerne den Vermieter informieren.
Darf ich das gegen den Willen der Betreuten?
Solange der defekte Rolladen nur ein kosmetisches Problem ist und keine weitergehenden Schäden verursacht, m. E. nein. Der Wunsch der Betreuten ist hier zu respektieren.


Etwas anderes wäre es nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Schäden an der Bausubstanz verursacht (Wasserschaden/Schimmel) oder der eine Sicherheitsgefahr für die Betreute darstellt (offene, ungesicherte Stromkabel). Dann dürfte der Wille der Betreuten übergangen werden. Bei Kleinigkeiten wie einem defekten Rolladen sehe ich keinen Grund dazu.
Pichilemu ist offline  
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Alt 26.11.2022, 11:03   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin


Pichilemu trifft es ganz gut.


Aber wenn du die Betreute doch und ihre von Dir genannten Schwächen kennst: Du kannst Dich ruhig mit ihr unterhalten, sagen dass Du ihren Willen akzeptierst und dich zurückhältst. Dabei kannst Du sie fragen, ob und bis wann sie dem Vermieter den Schaden mitgeteilt haben will. Und Du kannst auch eine Vereinbarung treffen, dass Du es dem Vermieter doch mitteilen darfst, wenn die Betreute es nicht schafft.


So kannst Du ihr bei der Entscheidungsfindung und -umsetzung helfen.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.11.2022, 01:14   #4
Mayla
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Herzlichen Dank für eure beiden Antworten!
Ich bin so froh an diesem Forum! Es gibt mir Sicherheit.
 
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