Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgaben Wohnungsagl. Vermieter delegiert im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
bzgl des AK Wohnungsangelegenheiten ist mir klar, dass Dinge wie Kündigung, Räumung, kl Reperaturen, Vertragliches dazu gehören.
Der Vermieter ...
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08.12.2022, 08:37 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Aufgaben Wohnungsagl. Vermieter delegiert
Hallo,
bzgl des AK Wohnungsangelegenheiten ist mir klar, dass Dinge wie Kündigung, Räumung, kl Reperaturen, Vertragliches dazu gehören. Der Vermieter meiner B. wohnt weit entfernt. Jetzt soll ich die Beschlüsse der HV durchsetzten. Z.b. bei einer Einschulung der neuen Heizungssteuergeräte für die Wohnung. Schlüssel zählen aus früheren Zeiten, ob alle das sind, wie im Mietvertrag. (Ich habe zwei nachmachen lassen ab Start der Betreuung, was vorher mit den Schlüssel passiert ist, weiß ich nicht) Wo bzw. bei welchen Aufgaben grenzt ihr euch ab, da sie mit sehr viel Arbeitszeit verbunden sind und es für einen Vermieter halt praktisch ist, dass der Betreuer da ist. |
08.12.2022, 08:45 | #2 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Zitat:
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08.12.2022, 09:05 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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Danke für die schnelle Antwort, ja, so kam mir das auch vor.
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08.12.2022, 09:09 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
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Ich würde ihm anbieten, dass du das gegen Rechnung gerne alles machst und dann noch deinen Stundensatz (großzügig) angibst
Nee, sowas fällt mMn gar nicht in unserem Aufgabenkreis, dassind Aufgaben für die Hausverwaltung. Wer würde das denn machen, wenn dort kein Betreuer involviert wäre? |
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