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Aufgabenkreis Heimangelegenheiten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis Heimangelegenheiten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine Betreute musste überraschend im Anschluss an einen Klinikaufenthalt in ein Pflegeheim verlegt werden. Mein Aufgabenkreis umfasst derzeit u. ...


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Alt 15.12.2022, 11:53   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard Aufgabenkreis Heimangelegenheiten

Hallo,

meine Betreute musste überraschend im Anschluss an einen Klinikaufenthalt in ein Pflegeheim verlegt werden.

Mein Aufgabenkreis umfasst derzeit u. a. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Vermögenssorge aber keine Heimange- legenheiten.

Muss ich die Erweiterung der Aufgabenbereiche um die Heimangelegenheiten extra beantragen oder sind diese durch die bestehenden Aufgabenbereiche abgedeckt ?


Danke im Voraus


Gruß


Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 15.12.2022, 12:42   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Moin, Deine Aufgabenkreise umfassen alles, um die Heimangelegenheiten zu regeln. Auch die, die für eine dauerhafte Unterbringung nötig sind.
MfG
Susi K ist offline  
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Alt 15.12.2022, 14:34   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
Standard

Das gilt aber nur bis 31.12.22. Ab 1.1.23 muss die Freiheitsentziehung als Aufgabenbereich speziell angeordnet werden, § 1815 Abs. 2 BGB 2023. Man muss aber keinen Erweiterungsantrag stellen, das geschieht beim 1 Genehmigungsantrag auf Unterbringung nach dem 1.1.23 in einem Abwasch.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.12.2022, 15:30   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.12.2022
Ort: Münsterland
Beiträge: 16
Standard

Hallöchen



Die Heimangelegenheiten sollten sich über die Vermögenssorge regeln lassen. Es geht ja meistens um Verträge die unterschrieben werden müssen, Renten die unmgeleitet werden müssen, und Rechnungen die bezahlt werden wollen.



Ich würde alles regeln, aber trotzdem noch Behörden und Sozialversicherungsträger beantragen. Trotzdem Anträge stellen, wenn notwendig.



Muss eine Wohnung aufgelöst werden oder ein Haus verkauft werden? Dann auch noch Wohnungsangelegenheiten beantragen. Muss nicht zwingend, aber für die bessere Transparenz sieht es besser aus (Meine Meinung)


Ist die Betreute denn mir der Verlegung einverstanden? Wenn ja, alles gut. Wenn nein, wird es schon etwas schwieriger. Gegen den Willen darf ein Betreuer nicht ohne konkreten Beschluss den Aufenthalt bestimmen. Aufenthaltsbestimmung ist ein Antragsrecht!
User78 ist offline  
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Alt 15.12.2022, 15:39   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Vielen Dank für Eure Antworten


Gruß


Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 15.12.2022, 15:44   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.12.2022
Ort: Münsterland
Beiträge: 16
Standard

noch vergessen.....


Die zur Aufgabenkreiserweiterung benötigten "Ärztlichen Zeugnisse oder Atteste" direkt vom KH ausstellen lassen und mit dem Antrag ans Gericht schicken. Oft geht es dann ein wenig schneller
User78 ist offline  
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Alt 15.12.2022, 17:22   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von User78 Beitrag anzeigen
Die Heimangelegenheiten sollten sich über die Vermögenssorge regeln lassen. Es geht ja meistens um Verträge die unterschrieben werden müssen, Renten die unmgeleitet werden müssen, und Rechnungen die bezahlt werden wollen.
Bei den meisten Verträgen dürftest Du damit recht haben, dass sie mit der Vermögenssorge abgedeckt sind. Beim Heimvertrag geht es zwar auch um Vermögensgeschichten, weil es mit Kosten verbunden ist. Aber in diesem Fall gibt die erteilte "Aufenthaltssorge" bzw. "Aufenthaltsbestimmunng" den Ausschlag, weil es um den weiteren Aufenthalt geht. Die Kostenregelungen sind dann nachrangig.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.12.2022, 02:28   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
Standard

Zitat:
Zitat von User78 Beitrag anzeigen
noch vergessen.....


Die zur Aufgabenkreiserweiterung benötigten "Ärztlichen Zeugnisse oder Atteste" direkt vom KH ausstellen lassen und mit dem Antrag ans Gericht schicken. Oft geht es dann ein wenig schneller
Würde ich von abraten, weil in dem Fall der Betreuer die Kosten für das Attest übernehmen muss, besser das Gericht bestellen lassen, weil dann das Land oder der Betroffene die Kosten tragen muss.
Mächschen ist offline  
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