Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung vs. Aufgabenkreise im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Ich habe gerade den Beschluss für eine neue Betreuung nur mit den AKs „ Vermögenssorge+Rechts- Antrags- und Behördenangelegenheiten“ ...
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24.01.2023, 17:11 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 77
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Wohnungsauflösung vs. Aufgabenkreise
Hallo zusammen,
Ich habe gerade den Beschluss für eine neue Betreuung nur mit den AKs „ Vermögenssorge+Rechts- Antrags- und Behördenangelegenheiten“ erhalten. Von der Betreuungsbehörde habe ich erfahren, das der Betreute dauerhaft im Heim unterbracht ist und die Wohnung aufgelöst werden muss. Gehört die Wohnungsauflösung damit nicht zu meinen Aufgaben? Danke für eure Hilfe |
25.01.2023, 08:03 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,279
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Du beantragst eine Genehmigung zur Wohnungsauflösung nebst Aufgabenkreiserweiterung.
Bzw. sollte das Gericht den fehlenden Aufgabenkreis selbst feststellen, wenn Du ne Genehmigung zur Kündigung bzw. Vermietung der Wohnung beantragst. |
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