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Doppelte Unterschrift?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Doppelte Unterschrift? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich bekomme den Heimvertrag EGH von dem B. gezeichnet und soll nun zusätzlich zeichnen. So richtig verstehe ich das ...


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Alt 26.01.2023, 14:44   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard Doppelte Unterschrift?

Moin,
ich bekomme den Heimvertrag EGH von dem B. gezeichnet und soll nun zusätzlich zeichnen.


So richtig verstehe ich das nicht, da wir doch eigentlich núr dort handeln sollen, wo der B das nicht versteht und dieser Ansatz ab 1.1. verschärft wurde.


AK ist neben Wohnung und Aufenthalt auch Vermögen.


Ich habe sowieso einen Hals, weil die ewig bummelten
Tomas11 ist offline  
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Alt 26.01.2023, 15:36   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Du musst dann unterschreiben, wenn der Betreute geschäftsunfähig nach § 104 BGB ist (was du selbst einschätzen musst) oder es einen passenden Einwilligungsvorbehalt gibt. Da hat sich 2023 nix geändert.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 26.01.2023, 18:46   #3
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Ich habe diesbezüglich weder den AK (EiWi) noch irgendeinen Arztbericht.


Es gibt keine Schulden bzw. gab es mal uralte Schulden aus Handyvertrag, die vor meiner Tätigkeit reguliert wurden.


Er möchte dort bleiben.


Allerdings keine Krankheitseinsicht hinsichtlich einer Psychose (Rheuma und die Psychopharmaka lindern den Schmerz, wobei somatoforme Schmerzen vermutet werden, die dann den Psychopharmaka tatsächlich zugänglich wären)


104 BGB na ja, der hängt ziemlich hoch. Und so kenne ich es auch.


Aber warum möchte der Betreiber meine unterschrift? Je länger ich diesen Job mache, desto vorsichtiger werde ich mit meiner Unterschrift und lasse eigentlich meine Leute machen - schon um den Anschein der Bevormundung zu umschiffen und natürlich auch nicht irgendwann die Brille aufgesetzt zu bekommen.


So verstehe ich auch das BtR.

Geändert von Tomas11 (26.01.2023 um 18:56 Uhr)
Tomas11 ist offline  
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Alt 27.01.2023, 14:35   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
Standard

Ich erlebe es auch oft, dass meine Unterschrift zusätzlich eingefordert wird obwohl keine Geschäftsunfähigkeit beim Betroffenen besteht.
Das ist m. E. Quark, aber wenn sich das Gegenüber (oft Pflegeheime) gar nicht davon abringen lässt, mache ich halt mit - nie ohne den Zusatz i.V.
bisanne ist offline  
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Alt 27.01.2023, 15:06   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Vielleicht hat die Einrichtung Zweifel bez der Geschäftsfähigkeit? Manchmal besteht auch einfach nur die Meinung, der Betreuer müsse alles (was seinen Aufgabenkreis berührt), unterschreiben. Genau wegen dieses Missverständnisses wurde ja jetzt der bisherige § 1902 BGB im § 1823 BGB umformuliert.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 30.01.2023, 14:32   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

Hier im Umfeld sind es vor Allem die Behinderteneinrichtungen, die mit Unterschriftsaufforderungen bei einwilligungsfähigen Betreuten auffallen.

Ein Bild Ihres Betreuten soll veröffentlicht werden - unterschreiben Sie!
Ihr Betreuter soll geimpft werden gegen Grippe, Corona oder Behördenwahn - unterschreiben Sie!
Ihrem Betreuten soll ein Zahn gefüllt werde - unterschreiben Sie!
Sie sind doch der Betreuer!
"Einwilligung notwendig bei bei Betreuung in Rechts-/Antrag- und Behördenangelegenheiten"

Irgendwann mache ich mir noch einen Stempel:
"Vorgang zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung oder Ablehnung des Betreuten ist bindend!"
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 30.01.2023, 17:38   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 118
Standard

Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
Irgendwann mache ich mir noch einen Stempel:
"Vorgang zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung oder Ablehnung des Betreuten ist bindend!"
Hervorragende Idee, finde ich

Alternativ auch: Es wird hiermit zur Kenntnis genommen, dass der geschäftsfähige Betroffene selbst unterzeichnet hat (wenn man mal wieder doppelt gegenzeichnen soll). Das unterschreib ich dann auch gern.

In Zeiten des Internets sollten so ne Stempel ja auch nicht die Welt kosten und bestellbar sein, ich bin dann mal googlen
bisanne ist offline  
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Alt 01.02.2023, 09:55   #8
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Jup, den Stempel können wir als sammelbestellung machen lassen
Tomas11 ist offline  
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Alt 04.02.2023, 17:49   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Habt ihr nicht noch die gute alte Kinderpost auf dem Dachboden? Damit kann man sich die Stempel selber zusammenbauten. Ganz nach Belieben. Und wenn mal wieder irgendwer will, dass wirklich jedes Feld im Formular ausgefüllt wird: damit macht es richtig Spaß. Und dann die tiefschwarze Seite per Fax absenden…

MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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