Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung vermüllt und weitere Fragestellungen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Schön guten Abend, hier meine ersten Fragen an die "alten Hasen" hier im Forum. Die Betreute ist seit letzter Woche ...
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15.03.2023, 23:06 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.03.2023
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Beiträge: 4
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Wohnung vermüllt und weitere Fragestellungen
Schön guten Abend, hier meine ersten Fragen an die "alten Hasen" hier im Forum. Die Betreute ist seit letzter Woche im Krankenhaus, Demenz wurde diagnostiziert, aktuell sucht der Sozialdienst einen Heimplatz, sie wird zu 99,9% nicht in ihre Wohnung zurückkehren.
Ich war heute in der Wohnung, ziemlich zugemüllt, Essensreste überall, nach meiner Einschätzung noch nicht gesundheitsgefährdend (kann in zwei Wochen natürlich anders aussehen). Ich habe zwei Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen im Kopf: 1. Zunächst nur das Nötigste aufräumen/reinigen lassen (gibt es da spezialisierte Firmen? ), da die Betreute ja noch Dinge wie Fernseher, Kleidung, Akten, Möbel... mit ins Heim nehmen möchte, der Zeitpunkt des Umzugs aber noch nicht absehbar ist und danach erst Mietvertrag kündigen und entrümpeln. 2. Direkt beim Gericht Zustimmung zur Kündigung Mietvertrag beantragen und dann Wohnung komplett räumen lassen. Vielen Dank für eure Expertenmeinungen! |
16.03.2023, 19:24 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Laß Dir erst einmal vom Ärzten bescheinigen, dass Dein Betreuter beim besten Willen nicht mehr in seiner Wohnung leben und versorgt werden kann. Damit kannst Du den Umzug ins Heim und die Kündigung begründen - sofern der Betreute nicht mehr selber Kündigen kann. Die Information, dass die Wohnung stark verwahrlost ist, hilft bei der Genehmigung auch. Fotos solltest Du zu Dokumentations-zwecken jedenfalls machen und falls vom Gericht gewünscht auch zusenden (nicht gleich von vorneherein). Die Kündigung durch Dich und die notwendige Genehmigung dazu sorgt für den größten Zeitverlußt. Daher kannst Du mit der Genehmigung (und den Voraussetzungen für die Genehmigung) anfangen. Dann solltest Du zum Aufnahmetermin im Heim auch einen Antrag auf Übernahme der Heimkosten, der Umzugs- bzw. Räumungs- und Renovierungskosten der Wohnung und der Mietkosten bis zur Übergabe der Wohnung stellen. Natürlich nur, wenn der Betreute das nötige Kleingeld dafür nicht haben sollte. Sachen aus der Wohnung herausholen, die der Betreute benötigt kannst Du selbstverständlich jederzeit. Erst dann ist es angesagt, sich um die Wohnung selber zu kümmern. Dem Vermieter kannst Du schon mal vorab die angedachte Kündigung mitteilen und vielleicht sogar einen Aufhebungsvertrag aushandeln bzw. vorbereiten, der nach der gerichtlichen Genehmigung für die Kündigung und vor der regulären Kündigungsfrist wirksam wird. Spart Zeit und Geld. Dafür sollte aber die KÜ für die Räumung und Renovierung klar sein. So weit erst mal. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
16.03.2023, 22:44 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 4
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Hallo in den Norden, herzlichen Dank für die Tipps!
Das mit der ärztlichen Bescheinigung zur nicht möglichen Rückkehr in die Wohnung war mir gar nicht bewusst, und die Reihenfolge des weiteren Vorgehens ist mir jetzt auch klarer. Geld spielt in diesem Fall zum Glück keine Rolle, das ist genug vorhanden.... Noch zur Ergänzung: es ist übrigens auch ihr Wille, ins Heim zu ziehen, das hat sie gegenüber der Betreuungsbehörde, dem Sozialdienst und auch mir gegenüber trotz Demenz geäußert... |
17.03.2023, 14:49 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
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