Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Frage zu "schuldrechtlicher Erklärung"

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu "schuldrechtlicher Erklärung" im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, leider habe ich bei meiner Suche im Forum noch nichts passendes hierzu gefunden: Als mein Papa neulich zum ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 22.08.2023, 21:45   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 19.08.2023
Beiträge: 1
Frage Frage zu "schuldrechtlicher Erklärung"

Hallo zusammen,

leider habe ich bei meiner Suche im Forum noch nichts passendes hierzu gefunden:

Als mein Papa neulich zum Pflegefall wurde, hat uns das Seniorenheim einen Aufnahmeantrag zur Unterschrift vorgelegt, mit dem Passus, dass der Unterzeichner sich zur Übernahme sämtlicher Kosten verpflichtet, so mein Papa die Kosten aus eigenem Vermögen nicht- bzw. irgendwann nicht mehr zahlen kann.


Das habe ich dann zwar glücklicherweise meine Mama unterschreiben lassen können (die beiden sind ja eh finanziell gemeinsam veranlagt), aber gesetzt den Fall, sie wäre bereits zuvor verstorben- oder im Heim lebend gewesen: Hätte ich als Vorsorgevollmacht-Bestellter denn einen solchen Passus unterschreiben müssen?



Ist diese Art schuldrechtliche Erklärung überhaupt zulässig? Würde z.B. damit nicht das Sozialamt aus seiner Kostenübernahme befreit? Kann ein Pflegeheim bei verweigerter Erklärung die Patientenaufnahme einfach so verweigern?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Haubentaucher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2023, 22:56   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
Standard

Sagen wir es mal so, wenn der Pflegebedürftige nicht zahlen kann, würgt das Heim den Bürgen.

So eine Bürgschaftserklärung voraussetzen dürfen die nicht, das wäre rechtsmissbräuchlich.

Einige Heime tun es aber trotzdem.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2023, 12:35   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
Standard

Bürgschaftserklärungen sind nicht sittenwidrig, wenn es darum ging. Sondern nur dann, wenn von Anbeginn klar ist, dass der Bürge, käme es zur Zahlungspflicht, auf jeden Fall überlastet ist. Da gehts um so Fälle von gewerblichen Krediten, für die der mittellose Ehegatte bürgen soll.

Wenn so was bei Bevollmächtigten und ehrenamtlichen Betreuern verlangt wird, dann meistens, weil Heime die Erfahrung machen, dass die Betreffenden sich nicht rechtzeitig um Sozialhilfeanträge kümmert (wenn das Sparvermögen erkennbar auf 10.000 € abschmilzt), die Anträge nicht richtig betreibt (Mitwirkungspflicht) oder sich noch nicht mal um die Weiterleitung der Rente ans Heim kümmert („die Wohnung muss doch auch noch bezahlt werden“).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2023, 15:18   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 487
Standard

Heißt hier auch "Beitrittserklärung" (Beitritt zum Pflegevertrag) und würde dich zum Vertragsschuldner machen. Habe ich nie und würde ich auch nie Betreuer/Bevollmächtigter unterschreiben und kann auch nach meiner Auffassung auch nicht verlangt werden.
Vertragspartner ist der Pflegebedürftige und Du handelst als Vertreter in seinem Namen.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2023, 17:28   #5
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 539
Standard

Zitat:
Zitat von Haubentaucher Beitrag anzeigen
Als mein Papa neulich zum Pflegefall wurde, hat uns das Seniorenheim einen Aufnahmeantrag zur Unterschrift vorgelegt, mit dem Passus, dass der Unterzeichner sich zur Übernahme sämtlicher Kosten verpflichtet, so mein Papa die Kosten aus eigenem Vermögen nicht- bzw. irgendwann nicht mehr zahlen kann.

Das habe ich dann zwar glücklicherweise meine Mama unterschreiben lassen können (die beiden sind ja eh finanziell gemeinsam veranlagt), aber gesetzt den Fall, sie wäre bereits zuvor verstorben- oder im Heim lebend gewesen: Hätte ich als Vorsorgevollmacht-Bestellter denn einen solchen Passus unterschreiben müssen?
Nein, das muss weder ein Bevollmächtigter noch ein Betreuer unterschreiben.

Was meinst du übrigens mit "eh finanziell gemeinsam veranlagt"? Ehepartner haften normalerweise eher nicht für Zahlungsverpflichtungen des jeweils anderen.

Zitat:
Zitat von Haubentaucher Beitrag anzeigen
Ist diese Art schuldrechtliche Erklärung überhaupt zulässig? Würde z.B. damit nicht das Sozialamt aus seiner Kostenübernahme befreit? Kann ein Pflegeheim bei verweigerter Erklärung die Patientenaufnahme einfach so verweigern?
Das Heim darf Sicherheitsleistungen eigentlich nur in den Grenzen des § 14 WBVG verlangen – bei vielen Bewohnern gar nicht, sonst maximal auf zwei Monatsentgelte beschränkt. Der BGH hat auch einem Heimbetreiber sogar verboten, den Heimverträgen solche Schuldbeitrittserklärungen beizufügen (Urteil vom 21.05.2015 – III ZR 263/14).

Allerdings kann es leider sein, dass so ein Schuldbeitritt trotzdem wirksam ist, wenn er einmal unterschrieben wurde (so OLG Oldenburg, 4 U 36/16, 21.12.2016).

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wenn so was bei Bevollmächtigten und ehrenamtlichen Betreuern verlangt wird, dann meistens, weil Heime die Erfahrung machen, dass die Betreffenden sich nicht rechtzeitig um Sozialhilfeanträge kümmert (wenn das Sparvermögen erkennbar auf 10.000 € abschmilzt), die Anträge nicht richtig betreibt (Mitwirkungspflicht) oder sich noch nicht mal um die Weiterleitung der Rente ans Heim kümmert („die Wohnung muss doch auch noch bezahlt werden“).
Rechtlich ist aus meiner Sicht trotzdem klar, dass die Heime das nicht verlangen dürfen. Entscheidungen wie die des OLG Oldenburg sind vor diesem Hintergrund schwer nachvollziehbar.
FFB ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2023, 14:20   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
Standard

Ich würde das auch nicht unterschreiben. Dummerweise haben tatsächlich Heime die von mir beschriebenen Probleme. Die BGH-Entscheidung war mir nicht bekannt, vielen Dank. Ich hätte sonst mit verbotenen Überraschungsklauseln argumentiert. Aber gerade deshalb werden die ja nicht mehr im Vertragstext selbst versteckt, sondern separat. Und: natürlich nützt die beste BGH-Entscheidung nix, wenn ein Platz dringend benötigt wird. Dann gerät die „Bewerbung“, wenn eine solche Beitrittserklärung verweigert wird, nämlich auf einmal ganz unten unter den großen Stapel.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
kleingedrucktes, kostenübernahme, schuldrecht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40