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völlig verwahrloste Wohnung, Vermieter will mich haftbar machen

Dies ist ein Beitrag zum Thema völlig verwahrloste Wohnung, Vermieter will mich haftbar machen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Mächschen Dafür gibt's im Mietrecht keinen Raum. Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Die Formulierung in der ...


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Alt 23.04.2024, 01:51   #21
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Dafür gibt's im Mietrecht keinen Raum.

Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Die Formulierung in der Kündigung lautet ja meistens: "Fristlos, hilfsweise fristgemäß". Bei einem Anwalt ist davon auszugehen, dass er diese Variante wählt.
Garfield ist offline  
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Alt 23.04.2024, 12:34   #22
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,664
Standard

Bei einem Anwalt ist auch davon auszugehen, dass dieser keine Vergehen begeht, naja, die Abmahnung fehlt ja auch, bei diesem Anwalt muss man mit allem rechnen...
Mächschen ist offline  
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Alt 24.04.2024, 11:06   #23
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 62
Standard

Zitat:
Zitat von Gebbi19 Beitrag anzeigen
Der Vermieter (er ist Rechtsanwalt)



Vielleicht meint er, nur weil er Jura studiert hat, dürfe er diesen Titel tragen? Das kannst Du übrigens leicht über das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis nachprüfen.



Zitat:
Zitat von Gebbi19 Beitrag anzeigen
Der Vermieter war daraufhin mit einem Handwerker in der Wohnung um sich dem Schaden anzusehen. Mein Betreuter war nicht da, die beiden sind in die Wohnung weil es so gestunken hat und sie befürchtet haben, dass der Betreute in der Wohnung verwest (angeblich war die Wohnungstür kaputt und natürlich von meinem Betreuten kaputt gemacht).

Ein Rechtsanwalt, der einen so gravierenden Fehler macht? Bei einem solchen Verdacht hätte er gewußt, daß er die Polizei rufen muss. Und daß sein Schuß, den er auf Dich gefeuert hat, mit ein wenig Verspätung durchaus in seiner eigenen Hose landen kann?



Zitat:
Zitat von Gebbi19 Beitrag anzeigen

Ich werde den Widerspruch erstmal ganz allgemein halten und nicht auf die fehlende Abmahnung oder den Hausfriedensbruch eingehen. Das kann ja dann ein von mir beauftragter Anwalt machen.

Ich habe sowohl mit dem Vermieter- als auch mit dem Haus-und Grundbesitzerverein sehr gute Erfahrungen gemacht.
__________________
BeateDA ist offline  
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Alt 06.05.2024, 11:55   #24
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 70
Standard

Kurze Info:

ich habe lange überlegt, ob ich Widerspruch einlege, die Amtsleiterin des Sozialamtes hat sogar vorgeschlagen, dass alle Beteiligten sich nochmal an einen Tisch setzen. Weiter ist von ihr aber nichts gekommen.
Lange Rede, kurzer Sinn, ich habe Beratungshilfe beantragt und alles einem Anwalt übergeben. Soll der sich damit auseinandersetzen.

Mal noch wohnt der Betreute in der Wohnung, wir haben über Alternativen gesprochen und er war diesemal empfänglich für Hilfsangebote. Ich habe Pflegegrad beantragt und hoffe ich finde dann ein Heim, das ihn aufnimmt.

Liebe Grüße
Gebbi19 ist offline  
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Alt 19.06.2024, 20:07   #25
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 159
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Bei mir hat sich das gleiche ereignet:
Es sei Wasser von der Decke der unteren Wohnung gekommen, der Mieter dieser Wohnung hat den Vermieter und die Polizei verständigt.
Habe folgendes herausgefunden: Polizei wurde gerufen, weil mein Betreuter schon länger nicht mehr gesehen wurde (er ist tagsüber tatsächlich nicht in seiner Wohnung). Polizei hat die Feuerwehr benachrichtigt wegen "Notöffnung". Mein Klient war natürlich nicht in der Wohnung. Der angebliche Wasseraustritt aus der Wohnung meines Klienten wurde von der Feuerwehr nicht bestätigt.
Tage später war der Vermieter mit einem Handwerker da und hat das Bad renoviert. Die Renovierung war lange überfällig, es gibt Bilder vom schlechten Zustand der Sanitäranlagen. Der Handwerker hat die Rechnung an den Vermieter (Auftraggeber) geschickt und der Vermieter fordert nun, daß mein Klient bzw. ich (da unterscheidet er offenbar nicht) die Rechnung bezahlen soll.
Mein "Nein" akzeptiert er nicht und droht nun rechtliche Schritte an.
Ist das dumm, ist das frech, ist das ignorant? Ich kann das nicht klar abgrenzen.
Allen Beteiligten wäre lieb, mein Klient könnte ins Pflegeheim umziehen; er steht auf der Warteliste, aber durch seine ungepflegte Erscheinung ist er kein Wunschkandidat. Er möchte unbedingt im Wohnort bleiben; das heißt, es gibt dort 2 Heime. Ich muß mich nach dem Wunsch des Betreuten richten und habe ihn nur dort auf die Warteliste setzen lassen.
Das Thema beschäftigt mich; eine Lösung ist kurzfristig nicht in Sicht.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 19.06.2024, 21:42   #26
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Wenn der Mieter nachweislich nicht schuld an dem Wasserschaden ist (und die Feuerwehr scheint das ja zu bestätigen) dann ist das schlichtweg Instandhaltung und das hat der Vermieter zu tragen.


Die Kosten für die Modernisierung des Bades kann der Vermieter möglicherweise auf die Miete umlegen. Er kann aber keinesfalls die Modernisierungskosten unmittelbar vom Mieter verlangen.
Pichilemu ist offline  
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drohung, müll, unterbringung, vermieter

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