Dies ist ein Beitrag zum Thema völlig verwahrloste Wohnung, Vermieter will mich haftbar machen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Mächschen
Dafür gibt's im Mietrecht keinen Raum.
Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Die Formulierung in der ...
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#21 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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#22 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,664
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Bei einem Anwalt ist auch davon auszugehen, dass dieser keine Vergehen begeht, naja, die Abmahnung fehlt ja auch, bei diesem Anwalt muss man mit allem rechnen...
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#23 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 62
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Vielleicht meint er, nur weil er Jura studiert hat, dürfe er diesen Titel tragen? Das kannst Du übrigens leicht über das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis nachprüfen. Zitat:
Ein Rechtsanwalt, der einen so gravierenden Fehler macht? Bei einem solchen Verdacht hätte er gewußt, daß er die Polizei rufen muss. Und daß sein Schuß, den er auf Dich gefeuert hat, mit ein wenig Verspätung durchaus in seiner eigenen Hose landen kann? ![]() Zitat:
Ich habe sowohl mit dem Vermieter- als auch mit dem Haus-und Grundbesitzerverein sehr gute Erfahrungen gemacht.
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#24 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 70
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Kurze Info:
ich habe lange überlegt, ob ich Widerspruch einlege, die Amtsleiterin des Sozialamtes hat sogar vorgeschlagen, dass alle Beteiligten sich nochmal an einen Tisch setzen. Weiter ist von ihr aber nichts gekommen. Lange Rede, kurzer Sinn, ich habe Beratungshilfe beantragt und alles einem Anwalt übergeben. Soll der sich damit auseinandersetzen. Mal noch wohnt der Betreute in der Wohnung, wir haben über Alternativen gesprochen und er war diesemal empfänglich für Hilfsangebote. Ich habe Pflegegrad beantragt und hoffe ich finde dann ein Heim, das ihn aufnimmt. Liebe Grüße |
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#25 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 159
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Bei mir hat sich das gleiche ereignet:
Es sei Wasser von der Decke der unteren Wohnung gekommen, der Mieter dieser Wohnung hat den Vermieter und die Polizei verständigt. Habe folgendes herausgefunden: Polizei wurde gerufen, weil mein Betreuter schon länger nicht mehr gesehen wurde (er ist tagsüber tatsächlich nicht in seiner Wohnung). Polizei hat die Feuerwehr benachrichtigt wegen "Notöffnung". Mein Klient war natürlich nicht in der Wohnung. Der angebliche Wasseraustritt aus der Wohnung meines Klienten wurde von der Feuerwehr nicht bestätigt. Tage später war der Vermieter mit einem Handwerker da und hat das Bad renoviert. Die Renovierung war lange überfällig, es gibt Bilder vom schlechten Zustand der Sanitäranlagen. Der Handwerker hat die Rechnung an den Vermieter (Auftraggeber) geschickt und der Vermieter fordert nun, daß mein Klient bzw. ich (da unterscheidet er offenbar nicht) die Rechnung bezahlen soll. Mein "Nein" akzeptiert er nicht und droht nun rechtliche Schritte an. Ist das dumm, ist das frech, ist das ignorant? Ich kann das nicht klar abgrenzen. Allen Beteiligten wäre lieb, mein Klient könnte ins Pflegeheim umziehen; er steht auf der Warteliste, aber durch seine ungepflegte Erscheinung ist er kein Wunschkandidat. Er möchte unbedingt im Wohnort bleiben; das heißt, es gibt dort 2 Heime. Ich muß mich nach dem Wunsch des Betreuten richten und habe ihn nur dort auf die Warteliste setzen lassen. Das Thema beschäftigt mich; eine Lösung ist kurzfristig nicht in Sicht.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#26 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Wenn der Mieter nachweislich nicht schuld an dem Wasserschaden ist (und die Feuerwehr scheint das ja zu bestätigen) dann ist das schlichtweg Instandhaltung und das hat der Vermieter zu tragen.
Die Kosten für die Modernisierung des Bades kann der Vermieter möglicherweise auf die Miete umlegen. Er kann aber keinesfalls die Modernisierungskosten unmittelbar vom Mieter verlangen. |
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