Dies ist ein Beitrag zum Thema völlig verwahrloste Wohnung, Vermieter will mich haftbar machen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
mein Betreuter (76 J) wohnt seit 2019 in seiner jetzigen Wohnung, nachdem er vorher eine Zeitlang obdachlos war. ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 70
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Hallo Zusammen,
mein Betreuter (76 J) wohnt seit 2019 in seiner jetzigen Wohnung, nachdem er vorher eine Zeitlang obdachlos war. Bis auf ein paar Zipperlein geht es ihm soweit gut. Der Vermieter (er ist Rechtsanwalt) hat ihn auf dem Kieker und ihm die Wohnung auch bereits zweimal wg. Mietrückstand gekündigt, die Miete zahlt jetzt das Sozialamt, daher wurden die Kündigungen nicht weiter verfolgt. In der letzten Woche hat mir der Vermieter einen Wasserschaden gemeldet, den mein Betreuter verursacht haben soll. Der Vermieter war daraufhin mit einem Handwerker in der Wohnung um sich dem Schaden anzusehen. Mein Betreuter war nicht da, die beiden sind in die Wohnung weil es so gestunken hat und sie befürchtet haben, dass der Betreute in der Wohnung verwest (angeblich war die Wohnungstür kaputt und natürlich von meinem Betreuten kaputt gemacht). Ich habe jetzt eine bitterböse Email erhalten, es sei alles verdreckt und zerstört. Ich zitiere mal: "... Neben der Brand- und Gesundheitsgefahr steht zudem fest, dass so kein Handwerker mit irgendetwas anfangen könnte, bevor nicht Herr M. und sein Unrat aus der Wohnung sind. Möbel kann man dort nicht als solche bezeichnen und auch sonst gibt es keinen so zu bezeichnenden Hausrat oder sonstiges. Alles Müll, Brandlasten und Schimmel- und Sporenträger. Vor diesem Hintergrund, dass mein Eigentum systematisch und widerholt zerstört wird, dass Gefahr für Leib und Leben besteht, sowohl in der Person von Herrn M., wie auch der anderen Hausbewohner, spreche ich Sie in Ihrer Funktion an: Sie machen sich hier zivilrechtlich mit Haftbar, indem Sie nichts positiv an den ganzen Zuständen über die Zeit eingerichtet oder veranlasst haben und möglichweise auch strafbar. Ich fordere Sie vor diesem neuen Schadensbild dringend und umgehend auf, hier sofort Abhilfe zu schaffen! Als Fazit: Herr M. und der Unrat müssen sofort aus der Wohnung. Die Wohnung muss dann grundgereinigt werden. Dann müssen die Installationen alle entfern werden. Dann die Böden und der Estrich entfern werden. Dann die Tapeten und Fenster sowie Türen und Schalter. Danach muss die Wohnung getrocknet und desinfiziert werden , bevor sie dann völlig neu hergestellt werden kann. Hinzu kommt noch, dass mir inzwischen von den Bewohnern geschildert wurde, dass Herr M. permanent zu Geruchsbelästigungen führt, dass er nachweislich Diebstahl im Haus an fremden Dingen begeht, dass er beleidigt und Unruhe stiftet. Das dies im Haus nicht hinnehmbar ist, dürfte auch klar sein. Darüber hinaus droht mir hier weiterer wirtschaftlicher Schaden. Die Bewohner haben das alle lange Zeit ertragen und versucht Verständnis aufzubringen. Dies ist jetzt nicht mehr so und auch nicht mehr heilbar! Ich sehe das Mietverhältnis als nachhaltig zerrüttet an, zumal Sie auch hier nicht helfend tätig wurden, wenn es schon von Herrn M.nicht aus gesundheitlichen/geistigen Gründen zu erwarten ist. Sollten Sie nicht umgehend dafür Sorge tragen, dass Herr M. woanders unterkommt, weil er kann aus den o.g. Gründen nicht verbleiben, würden Sie ggf. zunächst dies also nicht selber umgesetzt bekommen, müssten Sie sich ggf. gerichtlich einen Beschluss dafür und für die Umsetzung besorgen. Dann müsste dies aber umgehend passieren. Ich erwarte daher eine umgehende Antwort, wie Sie hier für Abhilfe und Fortgang Sorge tragen. Sollten Sie sich nicht melden oder nicht zielführend melden, werde ich alles und zwar ALLES in Bewegung setzen." Eine Rechnung über die kaputte Wohnungstür habe ich heute dann auch bekommen. Zahlung bis Mittwoch! Mein Betreuter ist ein Schlunz, er ist total ungepflegt und "riecht" und auch dass die Wohnung total dreckig ist weiß ich, ich kann ihn aber auch nicht dazu bewegen daran etwas zu ändern. Ihn selbst erreiche ich nur, wenn ich einen Zettel in seinen Briefkasten stecke und ihn auffordere zu mir zu kommen. Er selbst ist tagsüber nicht zuhause und auch telefonisch nicht erreichbar. Campieren vor seiner Wohnung werde ich nicht. Ehrlich gesagt weiß ich nicht was ich machen soll, Unterbringungsbeschluss? Auf welcher Grundlage! Wo soll er denn untergebracht werden? Kein Arzt, kein Pflegegrad, keine Heimunterbringung. Bis jetzt habe ich mich noch nicht geäußert, möchte aber auch keine Fehler machen. Wer hat eine Idee, oder wem ist das auch schonmal passiert? Danke und liebe Grüße Gebbi |
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#2 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Zitat:
Es ist ja schön, dass der Vermieter sich für was besseres hält, nur weil er die Befähigung zum Richteramt hat, aber damit steht er immer noch nicht über dem Gesetz. Der Vermieter hat die Wohnzustände des Mieters nicht zu bewerten, solange davon nicht eine tatsächliche (und nicht nur behauptete) Gefahr für die Mietsache oder für die anderen Mieter ausgeht. Dafür wäre dann der Vermieter beweispflichtig. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 253
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Böden und Estrich entfernen... und Desinfizieren
Auf welcher Grundlage bitte?Dafür das er Anwalt ist, finde ich die Mail mehr als dürftig! Und übergriffig. Ich kann verstehen, dass du jetzt besorgt bist, aber wie du schon sagst - du kannst ihn nicht zwingen, etwas an seinem Lebensstil zu ändern. Möbel hat er ja anscheinend keine, aber viel Müll in der Wohnung? Wie sieht es mit Tieren oder Ungeziefer aus, weißt du da was? Dann würde ich Handlungsbedarf sehen. So wie es jetzt geschildert ist, sehe ich keinen Erfolg bei einer Räumungsklage...schade für den Herrn Anwalt... |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
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Eine Eigenhaftung des Betreuers für Schäden, die ein Betreuter beim Dritten anrichtet, ist nicht vorgesehen. Genau einen solchen Fall hat zB das OLG Düsseldorf entschieden, es entspricht der herrschenden Meinung: https://dejure.org/dienste/vernetzun...15%20U%2026/09
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 70
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zunächst mal Danke (vor allem an Horst), das beruhigt etwas.
Gestern war ich in der Wohnung, natürlich ist es ein Saustall, aber das wusste ich auch vorher. Tierchen habe ich keine flitzen sehen (nur Fliegen). Heute kam dann auch die fristlose Kündigung und die Wohnung soll bis zum 30.04. geräumt und übergeben werden. Jetzt werde ich wohl einen Anwalt beauftragen... |
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#6 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Moin moin
Zitat:
- In aller Ruhe der fristlosen und hilfsweise fristgerechten Kündigung widersprechen, das bringt Zeit. - und ebenso in aller Ruhe eine andere Wohnung suchen, wenn die Bude wirklich nicht mehr tragbar ist. Oder der Betreute, weil er nicht wohnfähig ist. - die zukünftige Bleibe kann ja auch durchaus dem Betreuten besser angepaßt sein (von ofW, Notbude, normale Bude über BW, Aussenwohngruppe ist hin zu Heim ist doch alles drin - manchmal hilft es auch den Menschen da abzusetzen, wo er gerade steht) - da eine Kündigung im Raum steht, gibt es sogar Unterstützung vom Sozialamt für Umzug und Reno. Es könnte doch viel schlimmer sein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Ich würde erstmal die Kündigung anschauen, ob vielleicht Fehler gemacht wurden.
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#8 |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
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Bei einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung braucht es (anders als bei einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen) nach § 543 BGB eine vorherige Abmahnung. Soweit ich das erkennen kann, ist diese nicht, bzw. zeitgleich mit der fristlosen Kündigung, also ohne angemessene Fristsetzung, erfolgt. Damit ist die fristlose Kündigung ohne Weiteres angreifbar.
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,674
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Da kommt es auch drauf an, was der Mieter verbrochen hat, im Einzelfall kann eine Abmahnung entbehrlich sein, ein Richter berichtete mir mal, dass zwei Brände im Abstand von 6 Wochen ihm reichten.
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#10 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Zitat:
Dem möchte ich insofern widersprechen als es mittlerweile viele Landstriche in Deutschland gibt, in denen es de facto so gut wie unmöglich geworden ist, eine Wohnung für unsere typische Klientel zu finden, und Gebbis Betreuter scheint ja von dieser Sorte zu sein: Arm und aus der Sicht von Vermietern hochproblematisch. Schon früher war es mit solchen Klienten ein Problem, denn sie schaffen es kaum einen Termin zur Wohnungsbesichtigung wahrzunehmen. Wenn sie kommen, kommen sie ungepflegt, häufig müffelnd und verhaltensauffällig. Von Schulden und Räumungsverfahren -und genau das läuft hier ja bereits - und ihre Auswirkungen auf die Chancen, eine Wohnung zu bekommen, will ich gar nicht erst anfangen. Die Bezeichnung "so gut wie unmöglich" stellt im Rheinland keine Dramatisierung dar. Früher lief die Suche ja entweder über das Wohnungsamt oder den freien Markt. Ich kann mich nicht mehr erinnern, seit wann vom Wohnungsamt keine Vermittlungsvorschläge mehr kommen, weil sie keine Angebote mehr haben. Als Studentin habe ich selbst noch welche erhalten, nachdem ich mal eine Eigenbedarfskündigung bekommen hatte, aber als ich vor 15 Jahren in die rechtlichen Betreuungen einstieg, gab es die bereits nicht mehr. Und der freie Markt? Schau mal in den Immobilienscout. Im Raum Köln z.B. werden Wohnungen im Wesentlichen fast nur noch getauscht, für die wenigen Angebote, für die das nicht gilt, gibt es Hunderte, wenn nicht Tausende Bewerber, die z.T. schon ein ganz anderes Profil aufweisen sollen als der Problem-Klient, in jedem Fall aber die attraktiveren Mieter sind. Echte Vermittlungsangebote der Stadt gibt es, wie gesagt nicht oder einmal in 10 Jahren und dann nicht für solche Betreute. Diese Klienten landen für Jahre in Obdachlosenunterkünften, wenn man die Wohnung nicht retten oder sie bei einer sozialen Einrichtung unterbringen kann. Obdachlosenunterkunft bedeutet: In der Regel in Mehrbettzimmer in Hotels, hochproblematische Mitbewohner, keine eigener Hausstand mehr, wieder eine Runde tiefer in der Abwärtsspirale. Einen so alten Klienten bekommst in Heimen der Eingliederungshilfe, in AWGs usw. auch nicht mehr unter. Altersdiskriminierung hin oder her, die Plätze sind mehr als knapp, die Zielgruppe eine andere. Da bleibt eigentlich nur das Pflegeheim. |
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