Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Wohnung bei Generalvollmacht im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen zusammen,
ich bekomme die Betreuung für ein Ehepaar. Anhörung war Ende April in der eigenen Wohnung bei ihr ...
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15.05.2024, 09:18 | #1 |
Forums-Azubi
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Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 49
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Kündigung Wohnung bei Generalvollmacht
Guten Morgen zusammen,
ich bekomme die Betreuung für ein Ehepaar. Anhörung war Ende April in der eigenen Wohnung bei ihr und er war im Krankenhaus. Seit letzter Woche sind jetzt beide im Pflegeheim untergebracht durch die Tochter welche eine Generalvollmacht ihrer Eltern hat (nicht notariell beglaubigt). Bzgl. der Kosten für das Pflegeheim und so würde die Tochter gerne die Wohnung kündigen, beide dement und können nicht mehr zurück. Ich habe noch keinen Beschluss. Nun meine Frage; könnte die Tochter durch ihre Generalvollmacht die Wohnung kündigen? Oder darf sie das nicht mehr? Ich freue mich auf eure Hilfe ;o) Viele Grüße Chrissy |
15.05.2024, 10:35 | #2 |
Routinier
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Beiträge: 1,598
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Eine Betreuung neben einer Vollmacht ist doch gar nicht möglich?
Jedenfalls unterliegt ein Bevollmächtigter nicht den Genehmigungspflichten des Betreuungsrechts, ausgenommen ist hier nur die Personensorge. |
15.05.2024, 10:40 | #3 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 49
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Noch liegt der Beschluss nicht vor. Die Tochter hat einen Betreuer beantragt da sie es nicht mehr schafft sich um alles zu kümmern.
Der Richter hat bei der Anhörung gesagt die Betreuung würde nicht die Vollmacht aufheben. Da auch nur eine Rente da ist würde es das ganze etwas vereinfachen wenn die Tochter die Wohnung kündigen könnte. Nur wollen wir auf der sicheren Seite sein ;o) |
15.05.2024, 10:46 | #4 |
Routinier
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Beiträge: 1,598
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Ich würde die Tochter die Wohnung kündigen lassen, obwohl das dem Sinn der Betreuung zuwiderläuft.
Gleichzeitig mit der Tochter vereinbaren, dass sie von der Vollmacht nur Gebrauch macht, solltest Du verhindert sein. Aber gleichzeitig eine Genehmigung für die Wohnungskündigung beantragen, um den Rechtspfleger nicht zu hinter gehen und falls sich der Vermieter irgendwie querstellt und ggf. eine eigene Kündigung nachreichen. |
15.05.2024, 10:52 | #5 |
Forums-Azubi
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Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 49
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Das Thema ist momentan ja nur relevant weil ich noch nichts in der Hand habe. Sonst würde sie das liebend gerne mich machen lassen
Das ganze zieht sich schon seit August uns wer weiß wie lange eine Genehmigung dauert. Wenn ich bereits bestellt wäre, wäre das Thema ja klar. Deswegen die Frage ob es da irgendwelche rechtlichen Bedenken gibt... |
15.05.2024, 10:57 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,598
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Gültige Vollmacht, der Vollmachtnehmer kann den Betroffenen vertreten...
Ein bestellter Betreuer kann ebenfalls den Betroffenen vertreten, aber ohne Beschluss ist das ja nicht möglich, nachzuweisen... |
15.05.2024, 11:15 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.10.2023
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Beiträge: 49
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Danke!
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