Dies ist ein Beitrag zum Thema Staffelmiete Mietschulden über Jahre im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
so, mal was Erfreuliches zum Abschluss:
Da kein EWI besteht hat die Betreute die Sache selbst mit dem Vermieter ...
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#11 |
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Routinier
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,312
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Moin,
so, mal was Erfreuliches zum Abschluss: Da kein EWI besteht hat die Betreute die Sache selbst mit dem Vermieter geklärt. Die Staffelmiete wurde anerkannt, Rückzahlungen werden zum Teil anerkannt. Der Betreuten ist ein ruhiges Wohnen wichtiger als ein Rechtsstreit. Der Vermieter ist kein Pfennigfuchser. Danke für die Tipps. Der Leuchtturm |
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