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Miete neu berechnet

Dies ist ein Beitrag zum Thema Miete neu berechnet im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, habe nach einem Betreuerwechsel vor 11 Monaten einen Klienten, der eine Mietwohnung (1 Zimmer bewohnt). Vermieter macht Stress, will ...


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Alt 26.06.2024, 19:56   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 131
Standard Miete neu berechnet

Hallo, habe nach einem Betreuerwechsel vor 11 Monaten einen Klienten, der eine Mietwohnung (1 Zimmer bewohnt). Vermieter macht Stress, will ihn unbedingt loshaben.
Mietvertrag ist dürftig; der Vermieter hat die Wohnung 2022 gekauft, keinen neuen Mietvertrag gemacht, nur geschrieben, daß die Miete sich um 100 € erhöht, was 2022 akzeptiert wurde.

Nebenkostenabrechnung kam nun für 2023; eine andere gab es nie und wurde nach meiner Aufforderung auch nie erstellt. Zählerstände wurden nie vorgelegt und mein Klient kann keine Auskunft geben.

Kurzum: Saftige Nachzahlung. Nebenkosten erhöhen sich von unbekannt (da nicht ausgewiesen) auf 160 €.
Des Vermieters Wunsch:
Bisherige Miete (Gesamt) war 380 € ohne Aufsplittung in Grundmiete und Nebenkosten. Nun möchte er ab nächsten Monat diesen Betrag: Grundmiete: 330€,Nebenkosten: 160€ als Gesamtmiete:** 490€.
Wie finde ich heraus, ob das rechtens ist?
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 27.06.2024, 00:05   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 966
Standard

Zunächst mal müssen die Fristen eingehalten werden. Die Miete kann erst ab dem dritten Monat nach Ankündigung erhöht werden.



Der Mieter muss zustimmen.


Du kannst es Dir einfach machen und die Mieterhöhung dem JC oder Sozialamt vorlegen und schauen was passiert.


Des Weiteren empfehle ich Antrag Beratungshilfe + Anwalt für Mietrecht.
Michael77 ist offline  
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Alt 27.06.2024, 07:59   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 131
Standard

Vielen Dank für die Antwort.
Das Jobcenter und das Sozialamt sind nicht mit im Boot.
Beratungshilfe ist eine Option.
Bedeutet Nebenkostenerhöhung eine Mieterhöhung? Mir ist die Unterscheidung nicht klar. Nebenkosten sind ja quasi wie eine 2.Miete zu werten.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 27.06.2024, 08:53   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 966
Standard

Nebenkostenerhöhungen können, sofern keine Pauschale vereinbart, wurde, nach einer Abrechnung erhöht werden.

Nebenkosten sind rechtlich keine zweite Miete.

Ich würde in dem Fall auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen.
Michael77 ist offline  
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Alt 27.06.2024, 17:49   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
Standard

Mietvertrag und die Vereinbarung zur Mieterhöhung müsste man genau kennen, um rechtssichere Auskunft geben zu können.

Also ggf. Beratungshilfe, auch ist ratsam, für künftiges eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Mächschen ist offline  
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Alt 27.06.2024, 21:06   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
Beitrag

Zitat:
Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
Zählerstände wurden nie vorgelegt und mein Klient kann keine Auskunft geben.
Bei einem Mietvertrag mit Betriebskostenvorauszahlung gilt folgendes: Die Kosten, die umgelegt werden dürfen, und der Umlageschlüssel geht aus dem Mietvertrag hervor. Dies muss sich in der Betriebskostenabrechnung widerspiegeln. Bilden Zählerstände die Grundlage zur Kostenumlegung, also eine verbrauchsabhängige Abrechnung, sind die Zählerstände Bestandteil der Betriebskostenabrechnung.

Wenn vor 2022 keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde, kann es sich um eine Pauschalmiete handeln, bei der die Betriebskosten pauschal abgegolten werden, ohne dass es einer Abrechnung bedarf. Gleiches gilt bei einer Inklusivmiete, bei der die Betriebskosten bereits in den Mietzahlungen enthalten sind.

Wurde nichts bezüglich der Betriebskosten vereinbart, hat der Vermieter alle Betriebskosten zu tragen.

Soll die Art der Betriebskostenumlage (Inklusivmiete, pauschale Betriebskosten, Betriebskostenvorauszahlung) umgestellt werden, so kann der geltende Mietvertrag nicht durch eine einseitige Erklärung geändert werden.

Es ist also zunächst der geltende Mietvertrag zu Rate zu ziehen. Es gilt immer noch der alte Mietvertrag des Voreigentümers, der neue Eigentümer ist nur an dessen Stelle getreten.
Janapho ist offline  
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Alt 27.06.2024, 21:22   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 191
Beitrag

Zitat:
Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
Kurzum: Saftige Nachzahlung. Nebenkosten erhöhen sich von unbekannt (da nicht ausgewiesen) auf 160 €.
Wenn du eine Betriebskostenabrechnung erhalten hast, muss daraus die Höhe der vom Mieter zu tragenden Kosten hervor gehen, die Höhe der von ihm geleisteten Vorauszahlungen, aus dem sich dann die Nachzahlung ergibt. Wenn du nun schreibst:
Zitat:
Zitat von Mimmi Beitrag anzeigen
Bisherige Miete (Gesamt) war 380 € ohne Aufsplittung in Grundmiete und Nebenkosten. Nun möchte er ab nächsten Monat diesen Betrag: Grundmiete: 330€,Nebenkosten: 160€ als Gesamtmiete:** 490€.
entnehme ich daraus, dass zuvor die Betriebskosten inklusive waren (geschätzte Höhe 50€), und der Vermieter nun auf "Betriebskostenvorauszahlung" umstellen will. Wie ich bereits oben schrieb, ist dazu ein neuer Mietvertrag notwendig. Einseitig kann das der Vermieter nicht bestimmen.

Aber: Erst in den gültigen Mietvertrag sehen!
Janapho ist offline  
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Alt 27.06.2024, 23:48   #8
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
Standard

Es kann aber sein, dass bestimmte Betiebskosten einseitig von Pauschale auf Vorauszahlung umgestellt werden können, nämlich dann, wenn dies aufgrund gesetzlicher oder öffentlich rechtlicher Verpflichtung beruht, beispielsweise Heizkosten oder in manchen Bundesländern auch Wasser.
Mächschen ist offline  
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