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Wenn der Souterrain nur ein Keller ist

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wenn der Souterrain nur ein Keller ist im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, mein Betreuter ist umgezogen. Der Grund war massiver Schimmelbefall der bisherigen Wohnung und ihm wurde eine Ersatzwohnung angeboten. Das ...


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Alt 05.08.2025, 20:13   #1
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
Standard Wenn der Souterrain nur ein Keller ist

Moin,

mein Betreuter ist umgezogen. Der Grund war massiver Schimmelbefall der bisherigen Wohnung und ihm wurde eine Ersatzwohnung angeboten. Das ganze wurde recht spontan vom Vermieter geregelt.

Die Wohnung habe ich heute besichtigt. Ich erwartete eine Souterrain-Wohnung. Was ich vorgefunden habe ist meines Erachtens doch eher ein Kellerraum in einem bestehenden Keller (mit Fahrradabstellraum und Heizungsraum).

Was kann ich machen, um die Situation zu verändern?

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 05.08.2025, 20:51   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,508
Standard

Wie habe ich mir das denn konkret vorzustellen? Hat der Betreute da unten fließend Wasser, Heizung, Strom?



Ist denn der Kellerraum bauordnungsrechtlich als Wohnung freigegeben? Stichwort Brandschutz, Stichwort zweiter Rettungsweg. Könnte das Ordnungsamt womöglich interessieren.
Pichilemu ist offline  
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Alt 06.08.2025, 09:39   #3
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
Standard

Moin,

einen Außenzugang gibt es in den kleinen Zimmer. Auch ein Minibad und eine Miniküche sind vorhanden. Das Ganze ist aber ein Durchgangsraum.

Ich werde aber mal das Ordnungsamt informieren, sollen die mal prüfen.

Danke

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 06.08.2025, 20:46   #4
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,207
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

einen Außenzugang gibt es in den kleinen Zimmer. Auch ein Minibad und eine Miniküche sind vorhanden. Das Ganze ist aber ein Durchgangsraum.

Ich werde aber mal das Ordnungsamt informieren, sollen die mal prüfen.

Danke

Der Leuchtturm
Das Ordnungsamt macht da gar nichts, es ist ja keine Gefährdung vorhanden. Wieso nicht einfach einen Rechtsanwalt für Wohnungsrecht beauftragen?
Michael77 ist offline  
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Alt 06.08.2025, 21:48   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Wenn es keine Baugenehmigung für die Wohnung gibt, droht bei Kenntnisnahme der unteren Baubehörde eine Nutzungsuntersafung, heißt, Obdachlosigkeit...
Mächschen ist offline  
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Alt 06.08.2025, 23:08   #6
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,595
Standard

Soll das denn eine dauerhafte Ersatzwohnung sein oder nur ein Ausweichquartier?
Wurde der Mietvertrag geändert?
Was sagt denn der Betreute dazu?
Garfield ist offline  
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Alt 07.08.2025, 15:12   #7
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
Standard

Moin,

das soll eine dauerhafte Wohnung sein.

Ich habe erst mal beim Verwalter um Aufklärung gebeten. Mal sehen wie es weitergeht.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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