Dies ist ein Beitrag zum Thema Heim lässt Rente am Betreuer vorbei an sich überleiten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Post von der Post NL Renten-Service: VBL-Rente des Betreuten wird ab nächsten Monat auch direkt ans Heim überwiesen statt auf ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 365
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Post von der Post NL Renten-Service: VBL-Rente des Betreuten wird ab nächsten Monat auch direkt ans Heim überwiesen statt auf das Konto des Betreuten. Ich habe das nicht veranlasst. Also wird es wohl das Heim gewesen sein. Dürfen die das?
Hintergrund: Der Betreute hat vier Renten (Alters, Witwer, VBL und noch eine Witwer-Betriebsrente), bei denen die ersten beiden größeren von mir veranlasst direkt ans Heim gezahlt werden und die kleineren bisher auf sein Konto. Ich möchte aber ungern alles Geld direkt ans Heim schicken, weil ich dann deren Buchhaltung ausgeliefert wäre, die konsequent und unbelehrbar falsche Rechnungen stellt. Hauptproblem ist, dass das Heim BAR+BKL vom Zahlungseingang abzieht, aber selbst nicht weiterreicht. Es wird dort kein Bewohnerkonto angeboten. Also behalte ich die Barbeträge ein, um finanziell handlungsfähig zu bleiben. Meine Versuche, das mit dem Träger zu klären, blieben erfolglos. Die Buchhaltung beharrt auf dem Vorgehen, dass alle Renten und die HzP-Zahlungen vom Sozialamt in ihre Software eingetragen werden und die das denn automatisch unfehlbar richtig berechnet. Meinem Einwand, dass egal wie und was die Software rechnet, in Bielefeld am Ende 189,40 € für den Bewohner übrig bleiben müssen, beantwortet man damit, dass die Software das rechnet und man das nicht ändern könne. Eine Mahnung habe ich bisher nicht erhalten. Nun dieser Schachzug. (Nebengedanke: Machen die das eigentlich bei allen Bewohnern so? Was passiert, wenn das auffliegt und dann auf einen Schlag die Barbeträge aller Bewohner seit 2022 ausgezahlt werden müssen?) |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Moin,
ich lasse die Rente in der Regel überleiten, also vom PH aus wird auch der Barbetrag vewaltet. Im Rahmen meiner Rechnungslegung prüfe ich dann die Barbetragsverwaltung. Es liegt aber letztendlich an Dir das zu entscheiden, sofern Du die Vermögenssorge hat. Einmal hatte ich den Fall, dass mein Betreuter eine Überleitung abgelehnt hat. Aber die Kontoführungsgebühr hat er dann vom Barbetrag selber übernommen. Ich würde abwägen, was weniger Stress für Dich macht. Der Leuchtturm |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Zur Zahlung: die werden wohl die Online-Dienste der DRV genutzt haben im "allerschönsten" Fall indem der Mensch zwischen Stuhl und Tastatur sich als deinen Betreuten ausgegeben haben.
Dir überlassen da nachzuforschen. Würde ich schlicht wieder ändern und alle Zahlungen auf das Konto des Betreuten umstellen. Hast ja genug angeführt um das begründen zu können (ich nehme an, mit Betreuten nicht besprechbar?) Was Verwahrgeldkonto betrifft: hätte ich einen copy&paste-Baustein eben für solche Zwecke, wurde mal zusammenrecherchiert als es einen ähnlichen Fall gab (meine mich zu erinnern, dass es da eher um Gebühren für Verwahrgeldkonto geht, ist ja aber das selbe Thema) Schon benutzt mit "Schmückung nach Geschmack", i.S.v. ist ausgeurteilt, benehmt euch. Zitat:
![]() Darüber hinaus gibt es noch ein Gutachten vom Deutschen Verein, ich hoffe Verlinkung ist ok: https://www.deutscher-verein.de/file...ister_2020.pdf Geändert von Tschak (22.08.2025 um 14:35 Uhr) |
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#4 |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 365
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Hallo Leuchtturm-H und Tschak,
vielen Dank Euch beiden! ich versuche gerade, lieber etwas dünnere Bretter zu bohren. Ich bin gegenüber dem Heim historisch gewachsen mit den Zahlungen um die 800 € noch im Rückstand und habe zuletzt bei dem Betreuten lieber 500 € in die Bestattungsvorsorge eingezahlt statt Schulden zu tilgen beim Heim. So rechnet das Heim im Moment zwar falsch, erhält auf Basis der falschen Berechnung aber Geld, dass ihm doch zusteht. Ich habe mich gerade entschlossen, bis zum Ausgleich den Ball flachzuhalten. Wer weiß, wohin sich dann irgendwann 2026 die Welt gedreht hat und ob ich überhaupt noch einschreiten muss. Danke für den fundierten Hinweis auf die Durchsetzung des Bewohnerkontos. Auch den lege ich mir zunächst beiseite und überlege, wann sich die Mühe lohnt. Im Moment profitiere ich sogar davon, weil so der Betreute weniger leicht auf sein Geld zugreifen kann und mehr Geld für "mich" bleibt, um Altlasten daraus zu bedienen. (Die Bestattungsvorsorge ist mir dabei ein besonderes Anliegen, um seine Tochter zu schonen. Sie ist Opfer einer hässlichen Scheidung und die beiden haben sich seitdem vor 50 Jahren nicht mehr gesehen. Ich sehe es als meine moralische Verpflichtung, sie so weit wie möglich nicht auch noch mit den Bestattungskosten zu belasten.) |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 191
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Solange deine moralische Verpflichtung auch dem Wunsch den Betreuten entspricht, nur zu.
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 365
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@ItsMe Betreutenwille rulez, bro!
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Zitat:
Moin, moralisch ist das bestimmt nicht verwerflich, aber rechtlich hast Du Deinen Betreuten zu vertreten und nicht die Interessen Anderer. Die Bestattungsvorsorge ist immer dann gut, wenn genug Geld da ist, aber vom Barbetrag würde ich da nichts von nehmen. Soweit ich die Rechtsauffassung verstehe, ist der Barbetrag ein Minimum und grundrechtlich geschützt. Ich bezahle davon auch keine Schulden. Der Leuchtturm |
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#8 |
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Club 300
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 365
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Keine Sorge, ich nehme nur Beträge dafür, die vom Betreuten nicht verbraucht wurden. Er muss nicht auf Medikamente, Friseur, Fußpflege, Schoki usw. dafür verzichten. Ich kann das Geld nicht einfach auf dem Konto liegen lassen, weil es dann irgendwann den Pfändungen auf dem Konto unterworfen würde. Ein Bewohnerkonto als Puffer gibt es wie gesagt auch nicht. Es entspricht dem Willen des Betreuten, dass eher seine Tochter Geld bekommt als die Postbank, die sich zusätzlich speziell in seinem Fall auch nicht gerade für eine Vorzugsbehandlung qualifiziert hat.
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