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Heim lässt Rente am Betreuer vorbei an sich überleiten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heim lässt Rente am Betreuer vorbei an sich überleiten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 22.08.2025, 13:45   #1
Club 300
 
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Standard Heim lässt Rente am Betreuer vorbei an sich überleiten

Post von der Post NL Renten-Service: VBL-Rente des Betreuten wird ab nächsten Monat auch direkt ans Heim überwiesen statt auf das Konto des Betreuten. Ich habe das nicht veranlasst. Also wird es wohl das Heim gewesen sein. Dürfen die das?

Hintergrund: Der Betreute hat vier Renten (Alters, Witwer, VBL und noch eine Witwer-Betriebsrente), bei denen die ersten beiden größeren von mir veranlasst direkt ans Heim gezahlt werden und die kleineren bisher auf sein Konto. Ich möchte aber ungern alles Geld direkt ans Heim schicken, weil ich dann deren Buchhaltung ausgeliefert wäre, die konsequent und unbelehrbar falsche Rechnungen stellt. Hauptproblem ist, dass das Heim BAR+BKL vom Zahlungseingang abzieht, aber selbst nicht weiterreicht. Es wird dort kein Bewohnerkonto angeboten.

Also behalte ich die Barbeträge ein, um finanziell handlungsfähig zu bleiben. Meine Versuche, das mit dem Träger zu klären, blieben erfolglos. Die Buchhaltung beharrt auf dem Vorgehen, dass alle Renten und die HzP-Zahlungen vom Sozialamt in ihre Software eingetragen werden und die das denn automatisch unfehlbar richtig berechnet. Meinem Einwand, dass egal wie und was die Software rechnet, in Bielefeld am Ende 189,40 € für den Bewohner übrig bleiben müssen, beantwortet man damit, dass die Software das rechnet und man das nicht ändern könne. Eine Mahnung habe ich bisher nicht erhalten. Nun dieser Schachzug.

(Nebengedanke: Machen die das eigentlich bei allen Bewohnern so? Was passiert, wenn das auffliegt und dann auf einen Schlag die Barbeträge aller Bewohner seit 2022 ausgezahlt werden müssen?)
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 22.08.2025, 14:11   #2
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
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Standard

Moin,

ich lasse die Rente in der Regel überleiten, also vom PH aus wird auch der Barbetrag vewaltet. Im Rahmen meiner Rechnungslegung prüfe ich dann die Barbetragsverwaltung.

Es liegt aber letztendlich an Dir das zu entscheiden, sofern Du die Vermögenssorge hat.

Einmal hatte ich den Fall, dass mein Betreuter eine Überleitung abgelehnt hat. Aber die Kontoführungsgebühr hat er dann vom Barbetrag selber übernommen.

Ich würde abwägen, was weniger Stress für Dich macht.

Der Leuchtturm
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Alt 22.08.2025, 14:16   #3
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 255
Standard

Zur Zahlung: die werden wohl die Online-Dienste der DRV genutzt haben im "allerschönsten" Fall indem der Mensch zwischen Stuhl und Tastatur sich als deinen Betreuten ausgegeben haben.
Dir überlassen da nachzuforschen. Würde ich schlicht wieder ändern und alle Zahlungen auf das Konto des Betreuten umstellen.
Hast ja genug angeführt um das begründen zu können (ich nehme an, mit Betreuten nicht besprechbar?)

Was Verwahrgeldkonto betrifft: hätte ich einen copy&paste-Baustein eben für solche Zwecke, wurde mal zusammenrecherchiert als es einen ähnlichen Fall gab (meine mich zu erinnern, dass es da eher um Gebühren für Verwahrgeldkonto geht, ist ja aber das selbe Thema)
Schon benutzt mit "Schmückung nach Geschmack", i.S.v. ist ausgeurteilt, benehmt euch.
Zitat:
Vgl.: BGH, 02.12.2010, III ZR 19/10 -> LG Magdeburg, 20.09.2011, 2 S 136/09 -> VG Minden, 13.03.2019, 6 L 1550/18

Zitat redaktioneller Leitsatz VG Minden:

"1. Die Verwaltung der Barbeträge der Bewohner gehört zu den Aufgaben der Einrichtung im Rahmen der sozialen Betreuung.

2. Ein Betreuer – auch mit dem Aufgabenbereich der Vermögensbetreuung – ist nicht zur tatsächlichen Verwaltung der Barbeträge an Stelle des Heimträgers verpflichtet.

3. Die Pflicht eines Einrichtungsträgers zur Barbetragsverwaltung bis in Höhe normaler „Taschengeldbeträge“ beschränkt sich auf Verwaltungsmaßnahmen, die üblicherweise im Zusammenhang mit solchen „kleineren“ Beträgen anfallen, also die Entgegennahme von baren und unbaren Einzahlungen zu diesem Zweck, die sichere Verwahrung des eingezahlten Geldes, jederzeit mögliche Auszahlungen an jeden Bewohner aus seinem Barbetragsguthaben und die Führung individueller Kontolisten (Kontosalden), die jedem Bewohner den Überblick über seinen ihm aktuell zur Verfügung stehenden verwalteten Barbetrag ermöglichen.

4. Darüber hinausgehende speziellere Geldgeschäfte, die üblicherweise von Geldinstituten (Banken, Sparkassen) erledigt werden, gehören nicht zu der einer Heimeinrichtung obliegenden Barbetragsverwaltung und sind nicht Teil der von der Einrichtung zu leistenden sozialen Betreuung,

5. Die soziale Betreuung in Gestalt der Barbetragsverwaltung umfasst nicht die Verwahrung und Verwaltung hoher Geldbeträge im vierstelligen oder gar noch höheren Euro-Bereich – insoweit würde es sich um Vermögensverwaltung handeln – und insbesondere auch nicht die Erledigung etwaiger Überweisungsaufträge von Bewohnern.

6. Zur unzulässigen Anordnung der Heimaufsichtsbehörde gegenüber einem Heimträger zur Einrichtung eines Fremdgeldkontos für Heimbewohner. "
Edit: wie ich gerade festgestellt habe, ist Minden ja gar nicht weit von Bielefeld, das macht es ja noch schöner
Darüber hinaus gibt es noch ein Gutachten vom Deutschen Verein, ich hoffe Verlinkung ist ok:
https://www.deutscher-verein.de/file...ister_2020.pdf

Geändert von Tschak (22.08.2025 um 14:35 Uhr)
Tschak ist offline  
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Alt 22.08.2025, 15:36   #4
Club 300
 
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Beiträge: 365
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Hallo Leuchtturm-H und Tschak,

vielen Dank Euch beiden!

ich versuche gerade, lieber etwas dünnere Bretter zu bohren. Ich bin gegenüber dem Heim historisch gewachsen mit den Zahlungen um die 800 € noch im Rückstand und habe zuletzt bei dem Betreuten lieber 500 € in die Bestattungsvorsorge eingezahlt statt Schulden zu tilgen beim Heim. So rechnet das Heim im Moment zwar falsch, erhält auf Basis der falschen Berechnung aber Geld, dass ihm doch zusteht. Ich habe mich gerade entschlossen, bis zum Ausgleich den Ball flachzuhalten. Wer weiß, wohin sich dann irgendwann 2026 die Welt gedreht hat und ob ich überhaupt noch einschreiten muss.

Danke für den fundierten Hinweis auf die Durchsetzung des Bewohnerkontos. Auch den lege ich mir zunächst beiseite und überlege, wann sich die Mühe lohnt. Im Moment profitiere ich sogar davon, weil so der Betreute weniger leicht auf sein Geld zugreifen kann und mehr Geld für "mich" bleibt, um Altlasten daraus zu bedienen. (Die Bestattungsvorsorge ist mir dabei ein besonderes Anliegen, um seine Tochter zu schonen. Sie ist Opfer einer hässlichen Scheidung und die beiden haben sich seitdem vor 50 Jahren nicht mehr gesehen. Ich sehe es als meine moralische Verpflichtung, sie so weit wie möglich nicht auch noch mit den Bestattungskosten zu belasten.)
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 22.08.2025, 18:27   #5
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Solange deine moralische Verpflichtung auch dem Wunsch den Betreuten entspricht, nur zu.
ItsMe ist offline  
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Alt 22.08.2025, 18:36   #6
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@ItsMe Betreutenwille rulez, bro!
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Alt 24.08.2025, 16:52   #7
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Zitat:
Zitat von Einwilligungsvorbehalt Beitrag anzeigen
(Die Bestattungsvorsorge ist mir dabei ein besonderes Anliegen, um seine Tochter zu schonen. Sie ist Opfer einer hässlichen Scheidung und die beiden haben sich seitdem vor 50 Jahren nicht mehr gesehen. Ich sehe es als meine moralische Verpflichtung, sie so weit wie möglich nicht auch noch mit den Bestattungskosten zu belasten.)

Moin,

moralisch ist das bestimmt nicht verwerflich, aber rechtlich hast Du Deinen Betreuten zu vertreten und nicht die Interessen Anderer.

Die Bestattungsvorsorge ist immer dann gut, wenn genug Geld da ist, aber vom Barbetrag würde ich da nichts von nehmen. Soweit ich die Rechtsauffassung verstehe, ist der Barbetrag ein Minimum und grundrechtlich geschützt.

Ich bezahle davon auch keine Schulden.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 25.08.2025, 12:39   #8
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Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Soweit ich die Rechtsauffassung verstehe, ist der Barbetrag ein Minimum und grundrechtlich geschützt.

Ich bezahle davon auch keine Schulden.
Keine Sorge, ich nehme nur Beträge dafür, die vom Betreuten nicht verbraucht wurden. Er muss nicht auf Medikamente, Friseur, Fußpflege, Schoki usw. dafür verzichten. Ich kann das Geld nicht einfach auf dem Konto liegen lassen, weil es dann irgendwann den Pfändungen auf dem Konto unterworfen würde. Ein Bewohnerkonto als Puffer gibt es wie gesagt auch nicht. Es entspricht dem Willen des Betreuten, dass eher seine Tochter Geld bekommt als die Postbank, die sich zusätzlich speziell in seinem Fall auch nicht gerade für eine Vorzugsbehandlung qualifiziert hat.
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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