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Versorgung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Versorgung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe eine Frage, Ich bin als Neuling gestartet. Folgender Fall: Ich habe einen Klienten.. ist vermögend, 60 ...


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Alt 24.08.2025, 15:20   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
Standard Versorgung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, Ich bin als Neuling gestartet.

Folgender Fall:

Ich habe einen Klienten.. ist vermögend, 60 Jahre als.

Versorgung zu Hause schwierig, er wohnt im 5.Stock kein Fahrstuhl vorhanden, er hat MS fortgeschritten und kann sich kaum noch bewegen, er kriecht quasi nur noch durch die Wohnung.

Er kann auch nicht mehr raus, weil er aus dem 5.Stock nicht runter kommt. Hat sich mit Lebensmitteln versorgt durch Rewe Lieferungen.

Aufgrund Hilfe-Schreie kam ins Krankenhaus. Dann habe ich ihn per Eilbetreuung übernommen. Konnte ihn überzeugen, erstmal in die Kurzzeitpflege zu gehen, er will aber auf keinen Fall dauerhaft dort bleiben.

Er verweigert mir zudem den Zutritt zur Wohnung-Unterlagen kann Ich so nicht sichten auch keinen Überblick über die Wohnung machen.


Habe es per Eilbetreuung übernommen, konnte ihn für die Kurzzeitpflege überzeugen, dort ist er nun bis Anfang Oktober.

Er will aber auf gar keinen Fall dauerhaft ins Heim.

Wie würdest ihr hier rangehen?
N_ikis ist offline  
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Alt 24.08.2025, 15:28   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
Standard

Wenn er nicht ins Heim will, dann MUSS eine andere Wohnung her!


Hat er einen Pflegegrad und falls ja, wie wurde er bislang pflegerisch versorgt?


Hat er Gründe genannt, weshalb du nicht in seine Wohnung darfst? Z.B. Misstrauen, du könntest was mitgehen lassen oder weil "nicht aufgeräumt ist", irgendwas?


Wie sieht er eine rechtliche Betreuung generell, gibt es Familie, die weiterhelfen könnte?
MurphysLaw ist offline  
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Alt 24.08.2025, 15:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Wenn er nicht ins Heim will, dann MUSS eine andere Wohnung her!


Hat er einen Pflegegrad und falls ja, wie wurde er bislang pflegerisch versorgt?


Hat er Gründe genannt, weshalb du nicht in seine Wohnung darfst? Z.B. Misstrauen, du könntest was mitgehen lassen oder weil "nicht aufgeräumt ist", irgendwas?


Wie sieht er eine rechtliche Betreuung generell, gibt es Familie, die weiterhelfen könnte?
Danke für deine Antwort!

Eine neue Wohnung finden ist quasi nicht möglich.. vor allem in der kurzen Zeit nicht. Er möchte auch unbedingt in seiner Wohnung bleiben und nicht umziehen.
Ich darf nicht rein, aus Misstrauen, niemand außer ihm soll alleine rein.

Er hat einen Pflegegrad, Pflegedienst bisher abgelehnt, ist aber mittlerweile offener dem gegenüber.

Er hat ein Kind, welches aber einen Kontakt will.
N_ikis ist offline  
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Alt 24.08.2025, 16:40   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
Standard

Den Verbleib in der Wohnung, so wie es jetzt ist, kann er total knicken!


Er braucht wahlweise eine im Erdgeschoss (barrierefrei!) oder mit FS.


Mit Pflegegrad ohne Pflegedienst? Da wäre ich gespannt, wer bislang bei ihm, vor Ort das vorgeschriebene regelmäßige Pflege-Einsatzgespräch führte?
Konntest du schon mit dem Arzt im KH sprechen und auch den Sozialdienst aufs Entlassmanagement festnageln?
Lass dir deren Aufgaben NICHT über helfen, aber überwache es dennoch aus der Ferne.


Welche Aufgabenkreise wurden dir bei ihm übertragen?
MurphysLaw ist offline  
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Alt 24.08.2025, 16:44   #5
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
Standard

Moin,

ich würde erst mal das Gespräch suchen und ihm erklären, was Du zu untermehen hast, wenn er nicht bereit ist, mit Dir zusammenzuarbeiten. Immerhin kann es bis hin zu einer Unterbringung für ein Jahr kommen, wenn er in seine Wohnung zurück wil, keine Hilfen zulässt und er dort praktisch nicht mehr wohnen kann.

Verweigert er venünftige Lösungen, so muss man dann auch den autoritären Weg gehen und bei eintsprechender Situation Maßnahmen nach § 1831 BGB beantragen.

Wenn er nicht will, dass Du in die Wohnung gehst um Post zu sichten, so bleibt wohl nur über, bei den bekannten Stellen die Betreuung anzuzeigen und um Sachatand zu bitten.

Wenn Du die Vermögenssorge hat, lässt sich auch schon vieles über die Kontoübersicht ermitteln, wo welche Verträge bestehen und welche Einnahmen er hat.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 24.08.2025, 17:20   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Den Verbleib in der Wohnung, so wie es jetzt ist, kann er total knicken!


Er braucht wahlweise eine im Erdgeschoss (barrierefrei!) oder mit FS.


Mit Pflegegrad ohne Pflegedienst? Da wäre ich gespannt, wer bislang bei ihm, vor Ort das vorgeschriebene regelmäßige Pflege-Einsatzgespräch führte?
Konntest du schon mit dem Arzt im KH sprechen und auch den Sozialdienst aufs Entlassmanagement festnageln?
Lass dir deren Aufgaben NICHT über helfen, aber überwache es dennoch aus der Ferne.


Welche Aufgabenkreise wurden dir bei ihm übertragen?
Ich habe Organisation ambulante Versorgung, Gesundheit, Vermögenssorge, Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten.

Ja über den sozialen Dienst ist er dann zur Kurzzeitpflege gekommen, die gilt bis Anfang Oktober. Er könnte auch dauerhaft bleiben.

Meine Sorge ist nur, ich habe nur 4 Wochen Zeit.. bis dahin habe Ich ja keine Wohnung organisiert und ihn wohl nicht soweit das er da bleibt.. frage mich, was Ich nun mache..
N_ikis ist offline  
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Alt 24.08.2025, 17:24   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

ich würde erst mal das Gespräch suchen und ihm erklären, was Du zu untermehen hast, wenn er nicht bereit ist, mit Dir zusammenzuarbeiten. Immerhin kann es bis hin zu einer Unterbringung für ein Jahr kommen, wenn er in seine Wohnung zurück wil, keine Hilfen zulässt und er dort praktisch nicht mehr wohnen kann.

Verweigert er venünftige Lösungen, so muss man dann auch den autoritären Weg gehen und bei eintsprechender Situation Maßnahmen nach § 1831 BGB beantragen.

Wenn er nicht will, dass Du in die Wohnung gehst um Post zu sichten, so bleibt wohl nur über, bei den bekannten Stellen die Betreuung anzuzeigen und um Sachatand zu bitten.

Wenn Du die Vermögenssorge hat, lässt sich auch schon vieles über die Kontoübersicht ermitteln, wo welche Verträge bestehen und welche Einnahmen er hat.

Der Leuchtturm
Danke für deine Antwort!

Also wenn er nicht zustimmt Genehmigung Wohnungskündigung und Antrag Unterbringung bzw Abschluss Heimvertrag?

Ist ja die Frage, ob das auf die schnelle durchgeht.. KZP geht bis Anfang Oktober..was ist, wenn bis dahin nichts vorliegt, dann muss er zurück in die Wohnung..?
N_ikis ist offline  
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Alt 24.08.2025, 18:51   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 113
Standard

Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Danke für deine Antwort!

Also wenn er nicht zustimmt Genehmigung Wohnungskündigung und Antrag Unterbringung bzw Abschluss Heimvertrag?

Ist ja die Frage, ob das auf die schnelle durchgeht.. KZP geht bis Anfang Oktober..was ist, wenn bis dahin nichts vorliegt, dann muss er zurück in die Wohnung..?
Hat er noch einen freien Willen oder nicht?
Pigeon ist offline  
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Alt 24.08.2025, 19:35   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
Standard

Zitat:
Zitat von Pigeon Beitrag anzeigen
Hat er noch einen freien Willen oder nicht?
Ja hat er, absolut
N_ikis ist offline  
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Alt 25.08.2025, 21:28   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
Standard

Moin moin


Wenn er tatsächlich noch einen freien Willen hat, dann kann er auch für sich entscheiden, was er will, auch wenn es ihm schadet oder es nicht schafft. Dafür muss ihm die Möglichkeit der Selbstschädigung aber auch klar sein.
Dann kann er auch wieder in die bisherige Wohnung zurückzugehen.


Wenn er tatsächlich das alles selber und frei entscheiden kann, dann sollte er die notwendigen Hilfen auch selber organisieren können.
Unter diesen Umständen ist die Betreuung auch aufzuheben.


Ich würde so wie Leuchtturm vorgehen und mit ihm das Gespräch suchen. Ich würde mit ihm die Risiken einer Rückkehr in die bisherige Wohnung besprechen und die möglichen und nötigen Unterstützungsmöglichkeiten erörtern.
Es kann ja durchaus sein, dass er nur noch in der Wohnung sein will und gar nicht mehr raus möchte. Dann wäre die Versorgung mit Lebensmitteln, die Organisation von Pflege und ebentuelle Haushaltshilfen sicherzustellen.
Ebenso solltest Du ihm auch Deine Grenzen aufzeigen. D.h. wann für Dich die Betreuung aufgehoben werden kann, aber auch wann für die Maßnehman gegen den Willen(z.B. Unterbringung) angezeigt sind - und dass Du die unschönen Sachen genauso konsequent durchziehst, wie die netteren Sachen der Unterstützung.
Bei so einer vorgehensweise bekommst Du sehr schnell mit, ob der Wille des Betreuten wirklich so frei ist und wo seine Grenzen liegen (bzw. die seiner freien Entscheidungsfindeung).
Und wenn der Betreute wirklich fit ist, dann kann er auch selber entscheiden, was er möchte.


Gerade autoritäre ältere Herren merken sehr wohl, ob sie ernst genommen werden oder nicht. Und sie sind auch in der Lage eine andere Autorität zu akzeptieren. Darauf sind sie dressiert.




Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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