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ETW verkaufen....aber kein Geld zum reinigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema ETW verkaufen....aber kein Geld zum reinigen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bekomme so langsam die Krise in dieser Problematik. Die Kosten steigen, sämtliche Rechnungen können nicht bezahlt werden, es ist ...


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Alt 24.10.2025, 01:36   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 149
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Ich bekomme so langsam die Krise in dieser Problematik.
Die Kosten steigen, sämtliche Rechnungen können nicht bezahlt werden, es ist kein Geld da.
Bank lehnt Kredit ab, Sozialamt sagt, nö, wir geben auch keinen Kredit, Betreuungsgericht sagt, erst Gutachten, dann Verkauf!!!!

Ich weiß nicht, an wen ich mich noch wenden soll. Das kann doch jetzt echt nicht sein ?!?
Ich habe jetzt wieder das Sozi gebeten mit Hinweis auf Verlust vom Pflegeplatz blah...und die Zeit läuft davon und immer mehr Rechungen können nicht mehr bezahlt werden
Ich habe hier bei einem ähnlichen Fall gelesen, dass das Sozi in Vorleistung gehen muß?!
Danke für Eure Hilfe....Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 24.10.2025, 01:39   #12
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Zitat von Nicole F. Beitrag anzeigen
Ich bekomme so langsam die Krise in dieser Problematik.
Die Kosten steigen, sämtliche Rechnungen können nicht bezahlt werden, es ist kein Geld da.
Bank lehnt Kredit ab, Sozialamt sagt, nö, wir geben auch keinen Kredit, Betreuungsgericht sagt, erst Gutachten, dann Verkauf!!!!

Ich weiß nicht, an wen ich mich noch wenden soll. Das kann doch jetzt echt nicht sein ?!?
Ich habe jetzt wieder das Sozi gebeten mit Hinweis auf Verlust vom Pflegeplatz blah...und die Zeit läuft davon und immer mehr Rechungen können nicht mehr bezahlt werden
Ich habe hier bei einem ähnlichen Fall gelesen, dass das Sozi in Vorleistung gehen muß?!
Danke für Eure Hilfe....Nicole

geh zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht. Auch das AG muss für das Gutachten in Vorleistung gehen, wenn kein Geld da ist, § 26 FamFG.
Michael77 ist offline  
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Alt 24.10.2025, 01:42   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 149
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Ich soll zu einem Anwalt? Der wird mich auch erst mal fragen, wie ich ihn bezahlen kann....
Antrag auf Prozesskostenhilfe (oder wie das heißt) dauert ja auch nochmal einige Wochen....
Nicole F. ist offline  
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Alt 24.10.2025, 01:45   #14
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Zitat von Nicole F. Beitrag anzeigen
Ich soll zu einem Anwalt? Der wird mich auch erst mal fragen, wie ich ihn bezahlen kann....
Antrag auf Prozesskostenhilfe (oder wie das heißt) dauert ja auch nochmal einige Wochen....
Quatsch. Wenn der eine Klage oder einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellt, beantragt der das gleichzeitig mit. Wie willst du denn ohne Anwalt weiterkommen?

Wenn man so denkt wie du, könnte jeder Anwalt für Sozialrecht seine Kanzlei gleich wieder schließen.
Michael77 ist offline  
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Alt 24.10.2025, 01:47   #15
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Zitat von Nicole F. Beitrag anzeigen
Ich soll zu einem Anwalt? Der wird mich auch erst mal fragen, wie ich ihn bezahlen kann....
Antrag auf Prozesskostenhilfe (oder wie das heißt) dauert ja auch nochmal einige Wochen....
Ich beauftrage im Jahr sicher 10-12 Mal den Anwalt meines Vertrauens und von den Betreuten hat keiner Kohle.
Michael77 ist offline  
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Alt 24.10.2025, 15:02   #16
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,305
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Moin,

es gibt Gutachter, die lassen sich auf eine Zahlung nach Verkauf ein. Evtl. gibt es bei Dir vor ort auch einen?

Ansonsten Kostenübernahme nach § 67 SGB XII beantragen.

Der Leuchtturm.
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 24.10.2025, 16:12   #17
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Müsste nicht das Betreuungsgericht wenn es ein Gutachten für erforderlich hält, auch beauftragen und erstmal bezahlen, kann es sich ggf. wiederholen, weil es sich beim Genehmigungsverfahren um ein Amtsverfahren handelt?
Mächschen ist offline  
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Alt 24.10.2025, 21:41   #18
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Müsste nicht das Betreuungsgericht wenn es ein Gutachten für erforderlich hält, auch beauftragen und erstmal bezahlen, kann es sich ggf. wiederholen, weil es sich beim Genehmigungsverfahren um ein Amtsverfahren handelt?
Nein. Der Verkauf einer Immobilie selber ist ein Zivilverfahren zwischen Käufer und Verkäufer und kein Amtsverfahren.
Das "amtliche", weshalb ein Gutachten vorgeschrieben ist, ist das Genehmigungsverfahren bzgl. der Entscheidung der BetreuerIn.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.10.2025, 00:16   #19
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Nein. Der Verkauf einer Immobilie selber ist ein Zivilverfahren zwischen Käufer und Verkäufer und kein Amtsverfahren.
Das "amtliche", weshalb ein Gutachten vorgeschrieben ist, ist das Genehmigungsverfahren bzgl. der Entscheidung der BetreuerIn.


Mit freundlichen Grüßen
Imre

Also das sehe ich entschieden anders. Wie soll denn das Gutachten, welches für den Verkauf gebraucht wird, sonst bezahlt werden? Natürlich muss das Gericht die Kosten verauslagen und nach dem Verkauf wiederholen. Sonst könnte die Immobilie nie verkauft werden.
Michael77 ist offline  
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Alt 26.10.2025, 00:20   #20
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Siehe auch § 29 FamFG.
Michael77 ist offline  
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