Dies ist ein Beitrag zum Thema ETW verkaufen....aber kein Geld zum reinigen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bekomme so langsam die Krise in dieser Problematik.
Die Kosten steigen, sämtliche Rechnungen können nicht bezahlt werden, es ist ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 149
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Ich bekomme so langsam die Krise in dieser Problematik.
Die Kosten steigen, sämtliche Rechnungen können nicht bezahlt werden, es ist kein Geld da. Bank lehnt Kredit ab, Sozialamt sagt, nö, wir geben auch keinen Kredit, Betreuungsgericht sagt, erst Gutachten, dann Verkauf!!!! Ich weiß nicht, an wen ich mich noch wenden soll. Das kann doch jetzt echt nicht sein ?!? Ich habe jetzt wieder das Sozi gebeten mit Hinweis auf Verlust vom Pflegeplatz blah...und die Zeit läuft davon und immer mehr Rechungen können nicht mehr bezahlt werden ![]() Ich habe hier bei einem ähnlichen Fall gelesen, dass das Sozi in Vorleistung gehen muß?! Danke für Eure Hilfe....Nicole |
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#12 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
geh zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht. Auch das AG muss für das Gutachten in Vorleistung gehen, wenn kein Geld da ist, § 26 FamFG. |
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 149
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Ich soll zu einem Anwalt? Der wird mich auch erst mal fragen, wie ich ihn bezahlen kann....
Antrag auf Prozesskostenhilfe (oder wie das heißt) dauert ja auch nochmal einige Wochen.... |
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#14 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Wenn man so denkt wie du, könnte jeder Anwalt für Sozialrecht seine Kanzlei gleich wieder schließen. |
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#15 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Ich beauftrage im Jahr sicher 10-12 Mal den Anwalt meines Vertrauens und von den Betreuten hat keiner Kohle.
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#17 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Müsste nicht das Betreuungsgericht wenn es ein Gutachten für erforderlich hält, auch beauftragen und erstmal bezahlen, kann es sich ggf. wiederholen, weil es sich beim Genehmigungsverfahren um ein Amtsverfahren handelt?
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#18 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Zitat:
Das "amtliche", weshalb ein Gutachten vorgeschrieben ist, ist das Genehmigungsverfahren bzgl. der Entscheidung der BetreuerIn. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#19 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Also das sehe ich entschieden anders. Wie soll denn das Gutachten, welches für den Verkauf gebraucht wird, sonst bezahlt werden? Natürlich muss das Gericht die Kosten verauslagen und nach dem Verkauf wiederholen. Sonst könnte die Immobilie nie verkauft werden. |
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