Dies ist ein Beitrag zum Thema ETW verkaufen....aber kein Geld zum reinigen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
So, es geht weiter mit meiner ETW Problematik!
Wohnung ist entrümpelt, eine Gutachterfirma hat sich die Wohnung angeschaut und bekommt ...
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#21 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 150
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So, es geht weiter mit meiner ETW Problematik!
Wohnung ist entrümpelt, eine Gutachterfirma hat sich die Wohnung angeschaut und bekommt ihr Geld erst, wenn diese verkauft ist. Ich bekomme baldigst das Ergebnis. So. Ich werde natürlich dem AG alles peinlichst genau berichten. Aber, inzwischen sammeln sich natürlich weitere Schulden, Kredite, die nicht mehr bedient werden koennen, und vor allem Pflegeheimrechnungen (fuer ihn und seine Frau, sie hat aber keinen Einfluss auf den Verkauf), und so ein Verkauf kann sich ja noch Monate hinziehen :-( Wie geht das jetzt weiter? Es gehen 3 Privat Kredite (nicht von der ETW, die war schon lange bezahlt) direkt von seiner Hausbank ab, aber ich muss doch auch die Pflegeheimrechnungen bezahlen? Also selbst wenn der Verkaufswert eingeht, zieht sich dann die Bank erst mal das Geld ein? Die wissen Bescheid und haben mir angeboten, sich beim Verkauf einzubringen, ist das eine gute Idee? Was ist mit dem Pflegeheim? Die Wohnung ist sehr laendlich und vernachlaessigt, da liege ich bei ca rund 150tsd. Danke für s lesen und Gruessle Nicole |
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#22 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 68
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Die Bank mit einzubeziehen halte ich generell für eine gute Idee. Solange du nicht den Eindruck hast, dass sie deinen Betreuten ausnehmen will, solltest du versuchen, dass die Bank möglichst entspannt ist.
Für die Altschulden würde ich mit der Bank reden. Vielleicht sind sie ja gewillt, einen Übergangskredit zu geben, während sie die Wohnung verkaufen. Das hat den Vorteil, dass dein Makler (hier die Bank) ein sehr hohes Interesse hat, zu einem Abschluss zu kommen, da sie ja ihr Geld zurück haben wollen. Bei einem Verkauf über einen anderen Makler besteht dagegen das Risiko, dass dieser sich für ein wenig attraktives Objekt nicht sonderlich ins Zeug legt und es noch länger dauert, bis ein Käufer gefunden wird. Wie steht es mit den laufenden Kosten? Pflegeheim, etc? Sind diese wenigstens gedeckt? Das sollte am besten über das Sozialamt gehen, diese müssen Heimkosten und Kosten für den Lebensunterhalt zahlen, wenn keine anderen Mittel verfügbar sind. Zwar als Kredit, solange das Haus nicht verkauft ist, aber zumindest bleibt der Betreute dann erst mal "flüssig" und muss nicht fürchten, aus dem Pflegeheim zu fliegen. |
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#23 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 150
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Hi!
Nein, die Bank will keinen Übergangskredit leisten, die Rechnungen stapeln sich und eine Wohnung ist mal nicht so schnell verkauft, ich bin echt gerade ziemlich ratlos...Er bekommt ne relativ gute Rente, plus Pflegegeld, aber trotzdem türmen sich Schulden auf. Es ist zum brechen. Ich muß nochmal mit der Bank reden. Sozialamt habe ich auch schon angebettelt auf Übergangskredit, die halten sich komplett raus, weil Eigentumswohnung :-( Geändert von Nicole F. (26.11.2025 um 19:42 Uhr) |
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#24 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Das Sozialamt muss Hilfe zur Pflege leisten, wenn die Pflegeheimkosten nicht gedeckt sind, da die Immobilie verwertbar ist, als Darlehen.
Die Bank wird da keinen Kredit gewähren, man kann sich aber mit der Bank einigen, dass die keine weiteren Maßnahmen, wie z.B. Klage und Zwangsvollstreckung ergreifen. |
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#25 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 150
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Nein, das Thema ist schon durch mit dem Sozialamt. Ich kann vom Amt nichts bekommen. Das haben wir hier schon besprochen.
Der nächste Schritt wäre jetzt ich verklage das Sozi. Also Fakt ist, die Wohnung ist entrümpelt, es gibt ein Marktgutachten (die bekommen ihr Geld erst wenn Wohnung verkauft ist, haben wir so festgehalten) Es habe jetzt jeden angeschrieben, sorry, ihr müßt auf Geld warten. Bis dahin ist nichts da! Aber als Frage nochmal, wenn die Wohnung verkauft ist, "verteile " ich dann das Geld an die Gläubiger? Wenn da kein Titel drauf ist? Allerdings gibt es da noch die EasyCredit Bank. Dürfen die sich einfach ihren Kredit bedienen lassen noch vor dem Sozialamt? Das ist meine Sorge. Es würde schon noch etwas Geld übrig bleiben, aber trotzdem?! |
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#26 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Wenn die Wohnung verkauft ist und das Pflegeheim bezahlt ist, bleibt für die restlichen Gläubiger vielleicht noch was übrig.
Bis die Wohnung verkauft ist, geht alles was da ist, an das Pflegeheim, die anderen Gläubiger haben halt Pech, falls noch was übrig ist, musst Du gucken, vorrangig dringliche Gläubiger, Hausgeld, etc. zahlen. |
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#27 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 68
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Zitat:
Wenn nach dem Verkauf genug Geld ist, alle offene Rechnungen zu zahlen, dann zahle einfach alle offenen Rechnungen. Falls nicht, zahle die essentiellen zuerst (z.B. Versicherungen). Dann musst du Privatinsolvenz für deinen Betreuten anmelden. In diesem Fall solltest du auch ein P-Schutz-Konto anlegen lassen, damit zumindest die regulären Kosten abgedeckt sind und nicht gleich alles weggepfändet wird. Zitat:
Wenn es Vollstreckungstitel gibt und das Konto kein P-Schutz-Konto ist, werden diese immer zuerst bedient. Da wird das Konto auch gnadenlos bis zum Limit ausgeschöpft. Ist es ein P-Schutz-Konto, bleibt der Schutzbetrag erhalten, und nur alles darüber wird abgeräumt. Danach handeln Banken nach dem "First Come First Serve" Prinzip. Wenn eine Überweisung oder ein Lastschrifteinzug gedeckt ist, geht das erst mal weg, solange bis das Konto leer ist. Da sitzt heute kein Mensch mehr, der manuell entscheidet, was zuerst bezahlt wird. In manchen Fällen erlauben Banken allerdings manuell ein Überziehen über dem Limit - aber das normalerweise nur in Ausnahmefällen (z.B. für Versicherungen für die Immobilie, die durch die Bank beliehen ist.) Wenn also nach dem Verkauf der ETW der Restbetrag auf dem Konto nicht höher sein als die Easycredit-Verbindlichkeiten, kannst du das Geld erst mal zurückhalten. Alternativ kannst du schauen, ob du die Kredite direkt ablösen kannst, da kenne ich die Bedingungen nicht. Wenn die Schulden höher sind als das Guthaben, und die Raten es unmöglich machen, die normalen Zahlungen zu decken, dann wäre das wieder ein Fall für die Privatinsolvenz, und die Bank wird dann vermutlich einen Teil ihres Kredits abschreiben müssen. |
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#28 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Bei P-Konto und Pflegeheim muss i.d.R. ein Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden, um den Freibetrag anzupassen...
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