Dies ist ein Beitrag zum Thema ETW verkaufen....aber kein Geld zum reinigen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen!
Ich habe mich hier im Forum belesen, was ich so tun muß wenn ich eine ETW verkaufen muss, ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 149
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Hallo Zusammen!
Ich habe mich hier im Forum belesen, was ich so tun muß wenn ich eine ETW verkaufen muss, aber ein wenig unsicher bin ich trotzdem, ist mein erstes Mal quasi. Also. B. kommt ins Pflegeheim, hat eine ETW. Ich habe trotzdem einen Antrag auf HzP gestellt, weil ich mir dachte, bis das alles durch ist, so lange kann das Heim nicht auf die Bezahlung warten. Aber mein Hauptproblem ist, die Wohnung ist ultra schmutzig, voller Urin etc. So bekomme ich die Wohnung nicht los, geschweige denn geht da jemand rein. Also würden vorm Verkauf erst mal bestimmt mit Entsorgung und gründlich reinigen bestimmt etliche 1000 Euro anfallen. Wie ist das mit diesen "Darlehen" die Ihr hier so angesprochen habt? Also ich gehe auf die Bank und sage, bitte, gebt mir ein Darlehen zum sauber machen, verkaufe dann die Wohnung und bezahle das Darlehen?Oder frage ich die Bank gleich, ob sie die Wohnung verkaufen mag? Was ist der bessere Weg? Mein B.ist laut Gutachten Geschäftsunfähig. Viele Grüße Nicole |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Ich glaube kaum, dass die Bank hier einen Kredit geben wird, allein schon aufgrund des Alters der Betroffenen.
Einde Idee wäre, ein Darlehen seitens des Sozialamtes zu bekommen, das wird Du sowieso brauchen, bis die Wohnung verkauft ist. Dann könnte das Sozialamt noch etwas für die Säuberung drauflegen und eine etwas höhere Sicherungshypothek eintragen. |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Ich würde da mal mit dem Rechtspfleger sprechen, der müsste das ja schließlich absegnen.
Wird aber wahrscheinlich wissen wollen, was ein Gebäudereiniger haben will und von welchem Wertzuwachs man dadurch ausgehen kann. Dann wäre da noch das Thema Bank, manche machen mit Geschäftsunfähigen und/oder über 65-80 jährigen generell keine Geschäfte, da würde ich zumindest mal nach den Vorstellungen und Konditionen der Bank fragen. Lehnt die Bank einen Kredit wegen Alter ab, kann ein Schadensersatzanspruch entstehen... |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 149
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Hi, danke für Eure Ansätze, ich dachte wirklich, es ist so einfach.
Ok, dann werde ich jetzt das Landratsamt weiter bedrängen, das es voran geht. |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,305
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Moin,
beantrage doch Hilfen nach § 67 SGB XII als Darlehn beim zuständigen Sozialamt. Du benötigts in der Regal aber Bilder als Beweismittel und drei Kostenvoranschläge. Oder man soll vom Amt einen geeigneten Räumdienst nennen. Der Leuchtturm |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 149
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Alles klar, das versuche ich. Aber mein Problem wird sein, das ich auch ein Gutachten benötige, was die Wohnung an Verkaufswert hat, und das kostet ja auch wieder Geld.....
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Die Kosten muss zur Not das Gericht vorschiessen.
Übrigens gab es schon Betreuer, die mit dem Gutachten reingefallen sind. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Gutachten im Auftrag des Betreuten, vertreten durch den Betreuer zu beauftragen ist. Es kam schon vor, dass der Betreuer das gezahlt hat, nachdem der Betreute vor Verkauf verstorben ist. |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 149
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OMG, vielen Dank.....na, wieder was gelernt
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#9 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,305
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Moin,
es gibt Gutachter, die berechnen Ihre Dienste erst dann, wenn die Wohnung verkauft wurde. Mal nett anfragen und das Problem schildern. Der Leuchtturm Geändert von Leuchtturm-H (17.09.2025 um 14:49 Uhr) |
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#10 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,973
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Wie kommst du denn auf den Gedanken.
Das Gericht wird höchstens im Rahmen seiner Amtsermittlung bei einem entsprechenden Antrag ein Gutachten in Auftrag geben. Hier gibt es aber gar keinen Antrag bei Gericht und die Staatskasse zahlt sicherlich nicht für andere Belange.
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