Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnrecht Heimbewohner im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe gerade die Betreuung eines Herren übernommen, der in ein Seniorenheim gezogen ist.
Bisher bewohnte er das Haus ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 58
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Hallo,
ich habe gerade die Betreuung eines Herren übernommen, der in ein Seniorenheim gezogen ist. Bisher bewohnte er das Haus seines Bruders, dort hatte er Wohnrecht. Ich werde in zwei Monaten Hilfe zur Pflege beantragen, da dann die Grenze des Schonvermögens erreicht ist. Der Bruder würde gerne das Haus räumen. Was muss ich hier wegen des Wohnrechts beachten? Liebe Grüße |
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#2 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,012
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Wurde das Haus des Bruders vererbt, eventuell von den Eltern der Brüder?
Ist das Wohnrecht (auf Lebenszeit?) notariell eingetragen? Üblicherweise wird bei Aufgabe des Wohnrechtes, z.B. aufgrund von Pflegebedürftigkeit, eine Einmalzahlung vom Eigentümer bezahlt. Immerhin steigert die Aufgabe den Wert der Immobilie und insbesondere wenn nun Sozialleistungen beantragt werden, wird dies sicherlich geprüft werden. Es gibt im Internet auch Rechner, wo sich der Wert des Wohnrechts berechnen lassen. |
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#3 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 58
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Das Haus wurde laut Aussage eines anderen Bruders von meinem Betreuten gebaut und dann später an den jüngeren Bruder verkauft. Der hat ihm dann 2017 gegen Zahlung von 25.000 Euro eine Zusicherung der lebenslangen Nutzung zugesagt.
Das Wohnrecht wurde vertraglich festgelegt, leider nicht beim Notar. |
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#4 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,012
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Bei 2017 würde ich den Kaufvertrag genau prüfen (Stichwort: 10-Jahresregel bei Sozialleistungen)
Wurde das Haus (inkl. Grundstück??) in 2017 für 25k an den Bruder verkauft? |
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#5 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 04.08.2020
Ort: NRW
Beiträge: 58
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Mein Betreuter hat das Haus viel früher verkauft. Er ist in eine andere Stadt gezogen.
Als er wieder in das Haus gezogen ist, hat er das Wohnrecht bekommen. |
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