Dies ist ein Beitrag zum Thema Fristlose Wohnungskündigung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Angenommen der Vermieter klagt auf Räumung mit Verweis auf die unwirksame Kündigung, dann fängt sich dieser zumindest die Kosten.
Ansonsten ...
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#11 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,328
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Angenommen der Vermieter klagt auf Räumung mit Verweis auf die unwirksame Kündigung, dann fängt sich dieser zumindest die Kosten.
Ansonsten wird der Vermieter erneut formwirksam kündigen... |
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#12 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Moin moin
Die anderen haben jaschon geung über die Unwirksamkeit der Kündigung geschrieben, dass Du Dir überlegen kannst, was - Du in dieser angelegenheit willst und für sinnvoll hältst - der Betreute sich wünscht und ob seine Wünsche tragbar und umsetzbar sind - und selbstverständlich auch als "freier Wille" anzusehen sind. Einen Betreuten in einer Wohnumgebung zu lassen in der er selber eine Gefahr darstellt und seine Umgebung zu einer Gefahr für ihn umgestaltet, ist nicht gerade frei von Arbeit für dich als rechtliche Betreuerin. In einem ähnlichen Fall habe ich der Kündigung widersprochen, es auf eine Räumungsklage ankommen lassen (die Eigentümer meinten Haare auf den Zähnen zeigen zu müssen), einen Vergleich erwirkt und Zeit gewonnen, bis ich eine andere Unterbringung gefunden hatte. Die letztendliche Räumung und Umzugstermine sowie Zahlungspflichten konnten so prima koordiniert werden. Die Haare auf den Eigentümerzähnen sind ganz zahm und weich geworden... ![]() Du hast also durchaus Möglichkeiten Vorteile für Deine Arbeit aus der Geschichte zu ziehen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 136
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Hallo,
ich danke für Eure zahlreichen Antworten. Ich habe der außerordentlichen Kündigung umgehend schriftlich widersprochen. Lt. Beschluss von gestern ist er jetzt erst mal bis Mitte Dezember geschlossen untergebracht, alles weitere wird sich zeigen. Nach Hause kann er auf jeden Fall nicht mehr. Evtl. in ein Pflegeheim mit geschlossener Abteilung.... Mit dem Vermieter werde ich mich schon einigen können. LG Alexa
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Berufsbetreuerin (Start 11/19) |
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