Dies ist ein Beitrag zum Thema Kurzzeitpflege- bes. Wohnform im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr lieben,
mein Betreuter hat zuvor zu Hause gelebt, Pflege machte der Pflegedienst, er hat zudem Abw Leistungen erhalten.
...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
|
Hallo ihr lieben,
mein Betreuter hat zuvor zu Hause gelebt, Pflege machte der Pflegedienst, er hat zudem Abw Leistungen erhalten. Nun ist er nach einem Sturz ins Krankenhaus gekommen, er geht nun erstmal in die Kurzzeitpflege. Es gibt eine Möglichkeit, dass er in die besondere Wohnform zieht. Während der KZP kann er sich die Einrichtung angucken. Meine Frage, wie bekomme Ich ihn dahin? Wenn ich richtig liege können ja keine Abw Leistungen stattfinden während der Kurzzeitpflege und auch der Pflegedienst kann ja keine Entlastungsleistungen abrechen, also könnte die ihn auch nicht begleiten? Habt ihr eine Idee? Viele Grüße Nik Geändert von N_ikis (20.11.2025 um 22:50 Uhr) |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 266
|
Ich würde mal die Krankenkasse anrufen und fragen wie das ist wegen den Entlastungsleistungen während KZP, da habe ich auch keinerlei Erfahrungen mit. Für das ABW dürften sich keine Änderungen ergeben, so lange es nur Kurzzeitpflege ist, dürfen und müssten Sie auch weiterhin ABW anbieten. Anderer Kostenträger.
|
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 113
|
Zitat:
|
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|