Dies ist ein Beitrag zum Thema Eigentumswohnung Verkauf nach Entrümpeln Teil2 im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen! Ich werde mal einen neuen Thread anfangen, sonst wird es zu unübersichtlich.
Ich habe jetzt alles an Unterlagen ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 150
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Hallo Zusammen! Ich werde mal einen neuen Thread anfangen, sonst wird es zu unübersichtlich.
Ich habe jetzt alles an Unterlagen was ich brauche, einschließlich vom B.selbst unterschriebene Erklärung zur Veräusserung der ETW bis hin zum Wertgutachten. Da ich ich mich nicht traue, alleine das alles zu stemmen habe ich die Hausbank angefragt, ob sie mir hilft beim Verkauf, das machen die ,verlangen halt 3% vom Kaufpreis. Etwas unterschrieben habe ich noch nicht.Gleichzeitig habe ich meiner Rechtsprflegerin alles dargelegt und erklärt, dass ich ihre Hilfe brauche ob das alles so in Ordnung geht, aber die läßt mich hängen, bzw wenn ich schon diverse Sachen vorgelegt habe werde ich immer gegängelt, plötzlich noch dies und das zu besorgen. Ihre Schikanen sind auch der Behörde bekannt, aber unabhängig davon muß ich jetzt diese ETW in den Verkauf bringen, und nur um sicher zu gehen, dass die RP mir nicht wieder den Kopf abreißt brauche ich jetzt Klarheit, was ich machen soll. -Setze ich einfach eine ETW in ein online Portal? -Das Wertgutachten sagt, Betrag X ist es wert. Wie hoch kann ich denn selbst noch gehen, bzw angenommen der Preis liegt bei 150tsd, soll ich dann einfach 200tsd ansetzen? -Wenn ich das über die Hausbank machen lasse, dann darf ich KEINE weiteren Interessenten mehr Wohnung anschauen lassen oder? -Muß ICH einen Notar einschalten? Das sind alles Kosten die mein B aktuell nicht zahlen kann, er kann gerade nicht mal die Heimkosten bezahlen. Meine RP hat mir geantwortet"" "sobald ein entsrpechender Käufer gefunden wurde können Sie einen Termin bei einem Notar vereinbaren und einen Entwurf der Kaufvertragsurkunde ...vorab hier einreichen... ..bitte teilen Sie uns mit über welche Portale und wie lange das Grundstück angeboten wurde... ...mitteilungen wieviele Besichtigungen und Kaufangebote bei Ihnen eingegangen sind...."""" Was würdet Ihr machen? Selbst suchen oder über die Hausbank laufen lassen? Oder bin ich wirklich verpflichtet über einen bestimmten Zeitraum und mindestens 100 Leute die Wohnung zu zeigen??? Da bin ich ja nur am hin und her fahren??? Danke für lesen und Grüßle Nicole |
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#2 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Hallo!
Du beauftragst einen Makler für den Verkauf. Der rechtl. Betreuer ist kein Immobilienmakler. Vom Makler bekommst Du einen Vertrag. Den sendest Du ans BetrG mit der Information das der Verkauf über diese erfolgt. Sollte das Gericht Probleme sehen oder gar verneinen so sollen sie Dich bitte informieren. Das der Verkauf genehmigt ist setze ich jetzt einfachn mal voraus. VG der_andre |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 68
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Kläre, was genau die Bank für diese 3% macht. Falls es defakto die komplette Maklertätigkeit ist - Inserierung der Wohnung, Suchen von Käufern, Besuch der Wohnung mit Interessenten - ist das ein sehr gutes Angebot. Dann überlasse der Bank das ganze, und warte, bis ein konkretes Angebot vorliegt.
Denn deine Rolle ist es, die rechtlichen Angelegenheiten deines Klienten zu koordieren. Da reicht es vollkommen, komplexe Sachverhalte an Profis zu delegieren. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 150
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Alles klar, so mache ich es.
Vielen Dank an Euch Grüßle Nicole |
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