Dies ist ein Beitrag zum Thema Toilette verstopft- wer haftet, bzw zahlt Klempner im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Und vielleicht ist der "Grundsatz"
Zitat:
Dein Klient hat, das ist wahrscheinlicher, bestimmt sein Klo selbst verstopft, das übliche
aber ...
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#11 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
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Und vielleicht ist der "Grundsatz"
Zitat:
In meinem Mehrfamilienhaus war es eine Familie, die dachte, Windeln gehörten, im Klo entsorgt. Bei mir kam "es" als Erstes hoch und nu.... ? Vielleicht wirklich erstmal den Handwerker nach der Ursache fragen? Andere Frage: Würde im Falle einer Ursache beim Betreuten, die Privat-Haftpflicht-Versicherung nicht leisten? |
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#12 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Moin Murphy!
Klar, kann auch anders sein, schrieb ich ja auch. Aber meist ist es ja schon so, dass das Problem in der eigenen Schüssel entstanden ist, oder? Würde ich schon so sehen. Und da wir nicht im Strafrecht sind und der Schaden unzweifelhaft entstanden ist, muss man das Pferd wohl so herum aufzäumen...Zur Versicherungsfrage: Wohl kaum, da es sich ja um das eigene Scheißhaus handelt. Oder man müsste ganz abgewichst was drehen mit nem Dritten... Besser nicht. MfG vom Florian |
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#13 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 62
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Zitat:
Hallo Winni. Also meiner Ansicht nach hast du da alles richtig gemacht. Gerade auch weil du den Vermieter zuerst kontaktiert hast! Mehr kannst du nicht machen. Und meiner Ansicht nach wäre es auch nicht unbedingt schlauer weniger zu machen. Was meinst du was es alles für Folgeprobleme geben würde, wenn du nicht reagierst, und wie viel Stress du danach hast. Im Ernst jetzt. Du kannst dem Betreuten (der sich aufregt weil er vielleicht zahlen muss) auch sagen: Aber Herr B. (<-- für Betreuter), hätten Sie denn wirklich gerne langfristig mit den Ausmaßen Ihrer Toilettengeschichte gelebt? Da zahlt man doch lieber einmal den Betrag, und hat wieder "freie Bahn". Ich kann jetzt mal gucken ob der "Freie-Bahn-Betrag" doch vom Vermieter rückwirkend selbst getragen werden kann, aber versprechen kann ich Ihnen nichts. Hauptsache es läuft jetzt alles wieder! Wenn der fit ist, kannst du ihm auch sagen, dass er nächstes Mal schön selber anruft. Schlimm ist für dich ja dieses "Egal-wie ich's -mache-ich-hab-so-wie-so-Ärger-Problem". Da regelst du schon so was, Dankbarkeit bleibt natürlich und so wie so aus, und zufrieden ist keiner - mehr noch, man macht dir die Hölle heiß. Klingt jetzt ein bisschen hart, aber so eine Betreuung (als Betreuter) bekommt man ja nicht unbedingt, weil man vergangenheitlich für seine besondere Auffassungsgabe in Alltagsmanagement-Dingen, gepaart mit einer ultra hohen Frutsrationstoleranz bekannt ist. Das scheint ja oft so zu sein, dass die anderen Schuld sind. Kannst ihn ja mal fragen, wie denn die Verstopfung zustande kam. Klingt nicht so, als wenn der sagen würde: Mein eigenes Handeln und Zutun war involviert.... Und das ist ja auch okay so. Du darfst seine (emotionalen) Probleme nur nicht zu deinen machen. |
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#14 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 62
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Zitat:
Hallo der_andre, meinst du damit sämtliche Organisation die vom Betreuer in Bezug auf handwerkliche Dienstleistungen ausgeht? Oder nur explizit den sanitären Notfall? Ich selbst wäre jetzt eher der Ansicht: Es kommt auf die Häufigkeit an, und darauf, ob derjenige grundsätzlich alles auf die Kette kriegt und versorgt ist. Nicht unbedingt darauf ob er einen Sachverhalt nicht versteht (Bsp. Heizungswartung, Gespräch zu kompliziert), oder mal einen ganz krassen Aussetzer hat. Deshalb interessiert mich, wie du das genau siehst. |
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#15 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 68
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Also wenn du den Vermieter vorher benachrichtigt hast und er einfach nichts machen wollte, dann hattest du tatsächlich das Recht, selbst den Klempner zu beauftragen (§536a BGB)
Und da der Vermieter sich nicht mal die Mühe gemacht hat, sich den Schaden anzuschauen und auch selber keinen Handwerker geschickt hat, den Schaden zu prüfen, wird er es sehr schwer haben, zu argumentieren, die Verstopfung sei Schuld deines Klienten. Ich würde an deiner Stelle es wie folgt machen: Erst mal schreibst du dem Vermieter einen Brief, in dem du ihn aufforderst, die Zahlung zu erstatten. Werfe ruhig mit ein paar Paragraphen herum, um einschüchternder zu wirken. Gib ihm eine Frist. Kündige an nach Ablauf der Frist den geforderten Betrag zur Not von der nächsten Mietzahlung abzuziehen. Falls er nicht zahlt, ziehst du das Geld von der nächsten Miete ab, und dann liegt der Ball beim Vermieter. Will er das Geld zurück? Dann muss er für einen vergleichbar kleinen Betrag klagen, und das in einer Situation, wo er aus seiner Sicht nicht einfach vor Gericht gewinnen wird. Deswegen ist der wahrscheinlichste Ausgang, dass er zähneknirschend den Status Quo hinnimmt. |
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