Dies ist ein Beitrag zum Thema Toilette verstopft- wer haftet, bzw zahlt Klempner im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Letzte Woche ereilte mich ein Hilferuf eines Klienten, sein Klo war verstopft, ich ließ einen Klempner kommen, der den Schaden ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Letzte Woche ereilte mich ein Hilferuf eines Klienten, sein Klo war verstopft, ich ließ einen Klempner kommen, der den Schaden behoben hat, nun will der Vermieter nicht zahlen. Hat der Vermieter Recht oder muß er zahlen?
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 67
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Grundsätzlich gilt - wenn du als Mieter (oder hier in Vertretung des Mieters) einen Handwerker bestellst, musst du auch die Rechnung zahlen.
Falls die Reperatur grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Vermieters fällt, musst du den Vermieter kontaktieren, damit er den Handwerker beauftragt. Dann muss der Vermieter auch zahlen. |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
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Ausnahme wäre da nur, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist oder aber sich nicht zeitnah kümmert, dann kannst Du auch selbst jemanden beauftragen.
Ich würde sagen, Du hast mit Zitronen gehandelt. Sollte aber dein Klient für die Verstopfung verantwortlich gewesen sein, kommt es aufs gleiche hinaus. |
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 61
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Zitat:
Tschuldigung, ich musste lachen, die konkrete Formulierung an Stelle von "auf Grund eines sanitären Notfalls" hat es schon in sich. Aber zurück zum Ernst der Lage: Grundsätzlich sieht es wie folgt aus: Verstopfungen muss der Verursacher zahlen. Auf gut Deutsch: Hat der Mieter zu viel Klopapier gefeiert, oder -jüngst erlebt, eigenen Angaben nach Weinmost entsorgt - muss er das zahlen. In der Praxis soll das erstmal einer nachweisen. Es kann ja auch sein, dass sich das Klopapier auf Grund vorangegangener Verstopfungen "ganz tief in den Rohren" besonders gut ansammeln konnte. Ansonsten ist, wie schon jemand schrieb, der Vermieter hierfür zuständig (zum Beispiel langsame Verstopfung, auf Grund mangelnder Wartung, Überlastung wegen Baufehler, eingewachsene Wurzeln im Abflusssystem etc...). Richtig ist auch: Wer anruft bzw. bestellt ist gegenüber dem Betrieb zahlungspflichtig. Problematisch kann hier sein, dass der Vermieter nicht direkt kontaktiert wurde. Wobei man hier auch mit Gefahr in Verzug argumentieren kann. Mit welchem Argument hat der Vermieter sich geweigert? Wie hoch ist deine Motivation dafür zu sorgen, dass dein Betreuter nicht zahlen muss? Selbst wenn er sie nicht verursacht hat, kommt es auf den Vermieter an (und wessen Motivation höher ist). Im Interesse des Mieters wäre: "Na, das wundert mich nicht, so schwach wie die Klospülung ist. Selbst der Sanitärfritze der hier war, meinte es gehört mal eine Grundreinigung der Abflüsse gemacht." Im Altbau habt hier da gute Chancen. Im Neubau nur, wenn ein Konstruktionsfehler im Abflusssystem bekannt ist. Oder jemand anders im Haus eine "tiefer liegende" Verstopfung ausgelöst haben könnte. Was für dich und deinen Betreuten passt, musst du selber wissen. |
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#5 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,062
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@Winnie64
Hatte dein Betreuter denn versucht, seinen Vermieter zu erreichen bzw. hast du das versucht, ehe du den Handwerker beauftragt hast? Hier bei mir ist eine verstopfte Toilette ein Havarie-Fall, der innerhalb der nächsten Stunden erledigt werden muss, eventuell sogar als Notfall in der nä Stunde! (Je nachdem, ob die Verstopfung sogar für ein Überlaufen sorgt) Aber dazu muss natürlich direkt versucht werden, den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen, damit dieser die Chance bekommt, den Handwerker zu beauftragen. Wie also war der genaue Verlauf der Info-Kette? |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also Leute - die Sitaution war so ,daß ich den Vermieter angerufen hatte und der keinerlei Interesse zeigte zu helfen, dann habe ich einen Klempner aus der Nähe angerufen, der hat das Klo ( war schon am Überlaufen mit Fäkalien) dann repariert.
Allerdings nochmal würde ich das nicht machen ( hab zwar Wohnungsangelegenheiten im Aufgabenbereich, da steht aber nicht explizit drin, das ich auch Klos reparieren lassen muß), denn jetzt schimpft der Betreute ( der soll bezahlen )- am Ende hat wieder der Betreuer schuld - besser weniger machen, dann hat man seine Ruhe. Mein Fehler war das ich mich drum gekümmert hab. |
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#7 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Besch*ssene Situation würde ich sagen
Dennoch, der Klient muss den Handwerker selbst zahlen da das Verursacherprinzip hier wohl eindeutig zum tragen kommt.VG der_andre |
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#8 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Zitat:
MfG vom Florian |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Das ist immer das gleiche in solchen Situationen. Wie macht man es am besten falsch? Vermieter kümmert sich nicht und der Betreute ist hinterher sauer, wenn er es bezahlen muss. Hättest du nichts gemacht, wäre er noch viel mehr sauer. Wenn die Leute einigermaßen fit sind (das sind sie in der eigenen Wohnung meisten), sollen die sich um sowas selbst kümmern. |
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#10 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
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Hi,
vom Grundsatz her ist es schon falsch das Betreute überhaupt auf die Idee kommen bei einem verstopften WC den rechtlichen Betreuer anzurufen. Wenn so wenig Kompetenz beim Betreuten vorliegt so wäre EGH empfehlenswert zur Lösung anfallender alltäglicher Probleme. VG der_andre |
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