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Toilette verstopft- wer haftet, bzw zahlt Klempner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Toilette verstopft- wer haftet, bzw zahlt Klempner im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Letzte Woche ereilte mich ein Hilferuf eines Klienten, sein Klo war verstopft, ich ließ einen Klempner kommen, der den Schaden ...


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Alt 08.12.2025, 19:12   #1
Winni64
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Toilette verstopft- wer haftet, bzw zahlt Klempner

Letzte Woche ereilte mich ein Hilferuf eines Klienten, sein Klo war verstopft, ich ließ einen Klempner kommen, der den Schaden behoben hat, nun will der Vermieter nicht zahlen. Hat der Vermieter Recht oder muß er zahlen?
 
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Alt 08.12.2025, 21:03   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 67
Standard

Grundsätzlich gilt - wenn du als Mieter (oder hier in Vertretung des Mieters) einen Handwerker bestellst, musst du auch die Rechnung zahlen.


Falls die Reperatur grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Vermieters fällt, musst du den Vermieter kontaktieren, damit er den Handwerker beauftragt. Dann muss der Vermieter auch zahlen.
MPock ist offline  
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Alt 08.12.2025, 22:15   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
Standard

Ausnahme wäre da nur, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist oder aber sich nicht zeitnah kümmert, dann kannst Du auch selbst jemanden beauftragen.

Ich würde sagen, Du hast mit Zitronen gehandelt.
Sollte aber dein Klient für die Verstopfung verantwortlich gewesen sein, kommt es aufs gleiche hinaus.
Mächschen ist offline  
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Alt 09.12.2025, 14:39   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 61
Standard

Zitat:
Zitat von Winni64 Beitrag anzeigen
Letzte Woche ereilte mich ein Hilferuf eines Klienten, sein Klo war verstopft, ich ließ einen Klempner kommen, der den Schaden behoben hat, nun will der Vermieter nicht zahlen. Hat der Vermieter Recht oder muß er zahlen?



Tschuldigung, ich musste lachen, die konkrete Formulierung an Stelle von "auf Grund eines sanitären Notfalls" hat es schon in sich.


Aber zurück zum Ernst der Lage:
Grundsätzlich sieht es wie folgt aus:
Verstopfungen muss der Verursacher zahlen.
Auf gut Deutsch: Hat der Mieter zu viel Klopapier gefeiert, oder -jüngst erlebt, eigenen Angaben nach Weinmost entsorgt - muss er das zahlen.
In der Praxis soll das erstmal einer nachweisen.
Es kann ja auch sein, dass sich das Klopapier auf Grund vorangegangener Verstopfungen "ganz tief in den Rohren" besonders gut ansammeln konnte.


Ansonsten ist, wie schon jemand schrieb, der Vermieter hierfür zuständig (zum Beispiel langsame Verstopfung, auf Grund mangelnder Wartung, Überlastung wegen Baufehler, eingewachsene Wurzeln im Abflusssystem etc...).


Richtig ist auch: Wer anruft bzw. bestellt ist gegenüber dem Betrieb zahlungspflichtig.

Problematisch kann hier sein, dass der Vermieter nicht direkt kontaktiert wurde.
Wobei man hier auch mit Gefahr in Verzug argumentieren kann.


Mit welchem Argument hat der Vermieter sich geweigert?
Wie hoch ist deine Motivation dafür zu sorgen, dass dein Betreuter nicht zahlen muss?
Selbst wenn er sie nicht verursacht hat, kommt es auf den Vermieter an (und wessen Motivation höher ist).
Im Interesse des Mieters wäre:
"Na, das wundert mich nicht, so schwach wie die Klospülung ist. Selbst der Sanitärfritze der hier war, meinte es gehört mal eine Grundreinigung der Abflüsse gemacht."
Im Altbau habt hier da gute Chancen. Im Neubau nur, wenn ein Konstruktionsfehler im Abflusssystem bekannt ist.
Oder jemand anders im Haus eine "tiefer liegende" Verstopfung ausgelöst haben könnte.


Was für dich und deinen Betreuten passt, musst du selber wissen.
Jungbrunhilde ist offline  
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Alt 09.12.2025, 18:46   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,062
Standard

@Winnie64
Hatte dein Betreuter denn versucht, seinen Vermieter zu erreichen bzw. hast du das versucht, ehe du den Handwerker beauftragt hast?

Hier bei mir ist eine verstopfte Toilette ein Havarie-Fall, der innerhalb der nächsten Stunden erledigt werden muss, eventuell sogar als Notfall in der nä Stunde! (Je nachdem, ob die Verstopfung sogar für ein Überlaufen sorgt)

Aber dazu muss natürlich direkt versucht werden, den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen, damit dieser die Chance bekommt, den Handwerker zu beauftragen.

Wie also war der genaue Verlauf der Info-Kette?
MurphysLaw ist offline  
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Alt 09.12.2025, 19:13   #6
Winni64
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Also Leute - die Sitaution war so ,daß ich den Vermieter angerufen hatte und der keinerlei Interesse zeigte zu helfen, dann habe ich einen Klempner aus der Nähe angerufen, der hat das Klo ( war schon am Überlaufen mit Fäkalien) dann repariert.
Allerdings nochmal würde ich das nicht machen ( hab zwar Wohnungsangelegenheiten im Aufgabenbereich, da steht aber nicht explizit drin, das ich auch Klos reparieren lassen muß), denn jetzt schimpft der Betreute ( der soll bezahlen )- am Ende hat wieder der Betreuer schuld - besser weniger machen, dann hat man seine Ruhe.
Mein Fehler war das ich mich drum gekümmert hab.
 
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Alt 09.12.2025, 20:42   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Besch*ssene Situation würde ich sagen Dennoch, der Klient muss den Handwerker selbst zahlen da das Verursacherprinzip hier wohl eindeutig zum tragen kommt.


VG
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 09.12.2025, 20:56   #8
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
Standard

Zitat:
Zitat von der_andre Beitrag anzeigen
Besch*ssene Situation würde ich sagen Dennoch, der Klient muss den Handwerker selbst zahlen da das Verursacherprinzip hier wohl eindeutig zum tragen kommt.


VG
der_andre
Wobei der Verursacher ja hier nicht so ganz klar ist, oder? Also hinsichtlich Kosten zunmächst mal ja, klar. Musik bestellt = (erstmal) bezahlen. Aber wenn die Ursache bspw. nicht im Einflussbereich des Klienten lag, sondern z. B. in der Wohnung darunter oder ganz unten im Fallrohr oder so, dann wäre es Vermietersache. Der wollte nicht, hätte aber (dann jedenfalls) müssen. Dann sähe das ganze anders aus. Müsste man den Klempner mal fragen, viell. musste er mit ner Spirale bis unten rein oder sowas?! Aber gut, vermutlich nicht. Dein Klient hat, das ist wahrscheinlicher, bestimmt sein Klo selbst verstopft, das übliche. Dann muss er "die Sch...." auch selbst ausbaden, sprich bezahlen. Du hast m.E. so oder so angemessen gehandelt, wie es sich hier (erstmal) anhört! Mach ihm das begreiflich, das ist vermutlich der einfachere und für Dich nervensparendere Weg.


MfG vom Florian
Florian ist offline  
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Alt 09.12.2025, 23:23   #9
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Zitat von Winni64 Beitrag anzeigen
Also Leute - die Sitaution war so ,daß ich den Vermieter angerufen hatte und der keinerlei Interesse zeigte zu helfen, dann habe ich einen Klempner aus der Nähe angerufen, der hat das Klo ( war schon am Überlaufen mit Fäkalien) dann repariert.
Allerdings nochmal würde ich das nicht machen ( hab zwar Wohnungsangelegenheiten im Aufgabenbereich, da steht aber nicht explizit drin, das ich auch Klos reparieren lassen muß), denn jetzt schimpft der Betreute ( der soll bezahlen )- am Ende hat wieder der Betreuer schuld - besser weniger machen, dann hat man seine Ruhe.
Mein Fehler war das ich mich drum gekümmert hab.

Das ist immer das gleiche in solchen Situationen. Wie macht man es am besten falsch? Vermieter kümmert sich nicht und der Betreute ist hinterher sauer, wenn er es bezahlen muss. Hättest du nichts gemacht, wäre er noch viel mehr sauer. Wenn die Leute einigermaßen fit sind (das sind sie in der eigenen Wohnung meisten), sollen die sich um sowas selbst kümmern.
Michael77 ist offline  
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Alt 10.12.2025, 06:25   #10
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 415
Standard

Hi,


vom Grundsatz her ist es schon falsch das Betreute überhaupt auf die Idee kommen bei einem verstopften WC den rechtlichen Betreuer anzurufen.


Wenn so wenig Kompetenz beim Betreuten vorliegt so wäre EGH empfehlenswert zur Lösung anfallender alltäglicher Probleme.


VG
der_andre
der_andre ist offline  
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