Dies ist ein Beitrag zum Thema Anwesenheit Zwangsräumung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe zum ersten mal den Fall das ein Betreuter zwangsgeräumt wird. Der Termin steht bereits fest und ein ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 34
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Hallo, ich habe zum ersten mal den Fall das ein Betreuter zwangsgeräumt wird. Der Termin steht bereits fest und ein Platz in einer Übergangseinrichtung wurde gefunden. Der Betreute ist schwierig und wird bei der Beräumung nicht mitwirken.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht vom rechtlichen Betreuer? Wie wird das von anderen Betreuern gehandthabt? |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Welche Aufgabenkreise hast Du?
Hat der Vermieter ein Pfandrecht am Inventar geltend gemacht? Macht ein Antrag auf Räumungsschutz unter Umständen Sinn? |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 34
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Ich habe das Komplettpaket an Aufgabenkreisen.
Räumungsschutz macht keinen Sinn. Das hatte ich auch vorab mit dem Gerichtsvollzieher besprochen. Mir geht es nur um die pers. Anwesenheit. Auch im Hinblick auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Klienten. Wenn das ganze eskaliert wäre dann eh die Polizei mit dabei. |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Wenn Handgreiflichkeiten des Betreuten ggü dem GV/Umzugsleuten befürchtet werden, wäre das eher ein Argument, nicht vor Ort zu sein. Sonst wünscht die Polizei noch, dass sich der Betreuer an die Frontlinie begibt.
Sofern evtl Schriftverkehr, Urkunden, Wertsachen aufgefunden werden, wäre eine Anwesenheit natürlich sinnvoll. Es kann aber auch reichen, den GV zu bitten, Papiere zu separieren und diese später entgegen zu nehmen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin moin
Das ist wohl eine Sache, die jede/r so handhabt, wie man es für sich geboten empfindet. Sorge um die Betreuten und Angst wegen eventuellen aggressiven Ausbrüchen oder auch die eigenen Erfahrungen und Umgangsformen mit der Kundscahft etc. spielen da eine wichtige Rolle. Da ich eher aus der Psychco-Ecke komme, kenne ich mich mit meiner Kundschaft gut aus und weiß die Lage üblicherweise einzuschätzen. Bei richtig gefährlichen Pappenheimern bin ich deutlich auf Abstand und Sicherheit - und nur dann dabei, wenn es sich zufällig ergeben hat oder nicht vermeiden ließ. Dann aber : Abstand! Bei allen anderen war meine Anwesenheit eher von Vorteil: Einmal wegen eventuell gefundener Unterlagen, aber auch weil meine Anwesenheit für die Betreuten eher beruhigend war und ich z.T. eine schon vorbereitete Lösung präsentieren konnte. Für das Verhältnis Betreuer - Betreute war die Anwesenheit eher bzw. deutlich vorteilhaft. Richtig negative Erfahrungen habe ich bei solchen Gelegenheiten glücklicherweise noch nicht machen müssen. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
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In der Regel gibt es für den rechtlichen Betreuer kein Erfordernis, bei einer Zwangsräumung vor Ort zu sein. Welche rechtliche Vertretungshandlung sollte denn der Betreuer in der konkreten Zwangsräumungssituation auch vornehmen können/müssen/wollen?
Im je konkreten Fall mag es aufgrund einer besonders speziellen Konstellation oder aufgrund pragmatischer Erwägungen sinnvoll sein, das will ich nicht ausschließen. Solcherlei "Besonderheiten" kamen mir bisher allerdings noch nie unter. |
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#7 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Zitat:
Ich begleite das in der Regel. nicht weil ich unbedingt muss, aber um ein wenig Frieden und Ruhe reinzubringen, was dann nachträglich weniger Arbeit macht. |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
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Zitat:
Solche Gründe konnte ich in 17 Jahren als rechtlicher Betreuer allerdings bislang nicht ausmachen (wobei die Anzahl der Zwangsräumungen zugegebenermaßen überschaubar war). Allerdings bin ich als gelernter und einigermaßen erfahrener Diplomsozialpädagoge auch ziemlich klar bei der Einordnung dessen, was in den Bereich Eingliederungshilfe fällt (Sozialarbeit: Frieden und Ruhe reinzubringen) und was in den Bereich gerichtliche und außergerichtliche rechtliche Vertretung gehört (gerichtlich bestellte Betreuung). |
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