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Fahrstuhl defekt, Betreuter mit Merkzeichen aG kann Wohnung nicht verlassen.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrstuhl defekt, Betreuter mit Merkzeichen aG kann Wohnung nicht verlassen. im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich habe ein Betreuten, GdB von 80 Prozent, Merkzeichen a, aG, H und B. Er wohnt im zweiten Stock ...


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Alt 14.01.2026, 11:25   #1
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
Standard Fahrstuhl defekt, Betreuter mit Merkzeichen aG kann Wohnung nicht verlassen.

Moin,

ich habe ein Betreuten, GdB von 80 Prozent, Merkzeichen a, aG, H und B. Er wohnt im zweiten Stock in einer behindertengerechten Wohnung. Vermieter ist das benachbarte Pflegeheim. Serviceverträge wurden nicht geschlossen.

Wiederholt ist der Fahrstuhl defekt, manchmal nur drei Tage, aber jetzt wird es wohl mehr als zwei Wochen dauern, bis das Ersatzteil geliefert wird.

Mein Betreuter kann also weder einkaufen, noch zum Arzt fahren oder gar an den zahlreichen Therapien teilnehmen, was nachtürlich Konsequenzen hat.

Ich habe ein Antragsverfahren nach dem SGB IX laufen. Dort ist die Situation bekannt, aber es wird nichts unternommen.

Kann ich vom Vermieter irgendeine Ersatzlösung verlangen? Der Vermieter meint, wenn mein Betreuter nach unten muss, soll er die Feuerwehr rufen, was natürlich auch Kosten produzieren kann.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 14.01.2026, 11:38   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
Standard

Wenn der Betroffene zum Einkaufen will, ist das schwierig...

Muss der Betroffene zum Arzt, kann es sein, dass die Feuerwehr den Betroffenen runter und wieder hoch trägt, hier würde das der Rettungsdienst machen.

Der Vermieter könnte ggf. jemanden beauftragen, der den Betroffenen runter und hoch transportiert.

Ich würde den Vermieter treten und ggf. nach einer besseren Bleibe schauen.
Mächschen ist offline  
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Alt 14.01.2026, 12:07   #3
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 486
Standard

Es gibt für solche Situationen sog. "Tragedienste" von den gängigen Wohlfahrtsorganisationen. Abwicklung über Rettungsleitstelle.

Kostenfrage und -umfang spannend. Ich hatte die Situation im Rahmen einer Gebäudesanierung, da ist die Wohnungsbaugesellschaft eingesprungen.

Ggf. EGH für Teilhabe am gesellschaftl. Leben (bis die entschieden haben ist das eh vorbei)
Ggf. Krankenkasse zur Wahrnehmung der Arzttermine.
Ggf. Mieteinbehalt wegen gravierender Mietmängel
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K.Wagner ist offline  
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Alt 14.01.2026, 17:02   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
Standard

Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
Es gibt für solche Situationen sog. "Tragedienste" von den gängigen Wohlfahrtsorganisationen. Abwicklung über Rettungsleitstelle.

Kostenfrage und -umfang spannend. Ich hatte die Situation im Rahmen einer Gebäudesanierung, da ist die Wohnungsbaugesellschaft eingesprungen.

Ggf. EGH für Teilhabe am gesellschaftl. Leben (bis die entschieden haben ist das eh vorbei)
Ggf. Krankenkasse zur Wahrnehmung der Arzttermine.
Ggf. Mieteinbehalt wegen gravierender Mietmängel
Stimmt. Man hat hier gewisse Ansprüche auf Hilfe und kann Vieles beantragen. Bis dies dann amtlich beschieden ist, geht der Fahrstuhl wieder....
Mietminderung ist aber auf jeden Fall drin.

mfg
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carlos ist offline  
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Alt 14.01.2026, 19:16   #5
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
Standard

Moin,

da mein Betreuter Hilfen nach dem SGB XII bekommt, wird eine Mietkürzung für meinen Betreuten finanziell nichts bringen.

Da er einen PG 3 hat, hab ich ihn angeboten, in die Kurzzeitpflege zu gehen.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 15.01.2026, 13:13   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
da mein Betreuter Hilfen nach dem SGB XII bekommt, wird eine Mietkürzung für meinen Betreuten finanziell nichts bringen.
.....wobei aber wenigstens Druck auf den Vermieter ausgeübt würde, Maßnahmen zu ergreifen, dass dies künftig nicht mehr vorkommt bzw. eine nachhaltige Reparatur zu veranlassen.
Aber stimmt, als Betreuer muss ich natürlich auch Aufwand und Nutzen abwägen.

mfg
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carlos ist offline  
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Alt 15.01.2026, 18:54   #7
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
.....wobei aber wenigstens Druck auf den Vermieter ausgeübt würde, Maßnahmen zu ergreifen, dass dies künftig nicht mehr vorkommt bzw. eine nachhaltige Reparatur zu veranlassen.
Aber stimmt, als Betreuer muss ich natürlich auch Aufwand und Nutzen abwägen.

mfg

Moin,

der Vermieter hat einen Wartungsvertrag und beim Defekt gleich einen Techniker kommen lassen. Das habe ich aktuell herausgefunden. Er kann dann wohl nichts dafür, wenn Ersatzteile ewig dauern, bis sie geliefert werden.

Meinen Betreuten die freie Entscheidung zu geben, ob er mit dem Mangel leben will oder zur Überbrückung in die Kurzzeitpflege geht (einen Platz habe ich), halte ich im Moment für die beste Lösung.

Danke für die Hinweise

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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