Dies ist ein Beitrag zum Thema Schädlingsbekämpfung durch Betreuer zu organisieren? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Mitreisende,
die Situation:
Klientin, (noch) vermögend, ist Mitte Januar ins Pflegeheim gezogen. Am kommenden Montag, den 23.2., soll die ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 56
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Liebe Mitreisende,
die Situation: Klientin, (noch) vermögend, ist Mitte Januar ins Pflegeheim gezogen. Am kommenden Montag, den 23.2., soll die Wohnung geräumt werden. Heute erreicht mich die email einer Nachbarin der Klientin: Ich möge nach Schädlingsbefall schauen. Vor einigen Jahren sei das Bad der Klientin saniert worden, dabei wären größere Abfallmengen durch das Treppenhaus abtransportiert worden, anschließend sei in mehreren Bereichen des Hauses ein massives Speckkäferproblem aufgetreten, welches nur unter großem Aufwand und auf eigene Kosten beseitigt werden konnte. Ich möge nun vor der Räumung eine Schädlingsbekämpfung beauftragen. Ich verstehe natürlich die Befürchtungen. Ich war allerdings bislang zweimal in der Wohnung und habe keinen offensichtlichen Schädlingsbefall gesehen. Gehört die vorsorgliche Organisation einer Schädlingsbekämpfung tatsächlich zu meinen Aufgaben als Betreuer? Könnte es, wenn ich aufgrund der knappen Zeit auf die Beauftragung eines Kammerjägers verzichte, berechtigte Schadensersatzansprüche geben, falls nach der Räumung Schädlingsbefall in anderen Bereichen des Hauses auftritt? Wie immer mit Dank für alle Ratschläge, Tipps und Hinweise im Voraus! |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 68
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Diese meiner Meinung nach unverschämte Anfrage würde ich abschmettern.
Zum einen halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass der Abtransport von Bauschutt einer Badsanierung ursächlich war für den Käferbefall. Davon abgesehen ist das offensichtlich schon Jahre her. Wenn es seit dem keine Probleme mehr gab, dann hat der Kammerjäger damals wohl ordentliche Arbeit gemacht. Wurde damals deine Klientin denn überhaupt tatsächlich als verantwortlich gesehen? Die Wohnung sollte natürlich in einen ordentlichen Zustand geräumt werden. Aber das beinhaltet nicht die vorsorgliche Durchführung von Maßnahmen, wozu es keinen konkreten Anlass gibt, sondern nur ein Gerücht. Wenn kein Ungeziefer zu sehen ist und die Wohnung sauber ist, hast du deine Arbeit pflichtgemäß gemacht. Und falls doch irgendwo versteckt Schädlinge in der Wohnung wären, die erst später entdeckt würden und Schäden anderswo auslösen - dann wäre das allerhöchstens über die Haftpflicht deiner Klientin abzudecken, nicht über deine. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Also ganz praktisch gesehen, kann das doch Bestandteil einer Vorabnahme sein. Oder, wenn man lieber den Vermieter nicht vor Beräumung in der Wohnung sehen möchte, eben zur Endabnahme.
Und noch praktischer: Beurteilung & Bekämpfung eines möglichen Befalls ist ja wohl sinnvoller nach der Beräumung oder nicht? Oder soll der Teppich auch noch gereinigt werden, bevor er weggeschmissen wird? Und wenn die Schädlingsbekämpfung zur ordnungsgemäßen Übergabe sein muss, bleibt ja nur noch die Beurteilung ob auf eigene Kosten möglich, oder ob der Vermieter das durchführen lässt und dem Mieter in Rechnung stellt. Auf alle Fälle würde ich mich nicht mit den Wünschen der Nachbarschaft befassen. Die werden für mich allenfalls relevant, wenn sie über den Vermieter bei mir ankommen. |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
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Moin moin
Da die Nachbarin Forderungen stellt, die das Vermögen des Betreuten schädigen: Gehört sie vielleicht auch zu den Schädlingen, die bekämpft werden müssen? Frag sie doch mal nach ihrem Selbstbild. Mit grinsenden Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 56
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So, geschätzte Mitreisende, ich komme hier endlich dazu, mich zu bedanken. Euer einigermaßen deutlicher Widerstand gegen die Forderung der Nachbarin war sehr hilfreich zur Einschätzung der Lage.
Ich habe, um ganz sicher zu sein, dann doch noch einen renommierten Schädlingsbekämpfer kontaktiert. Der hielt es in der Tat für abwegig, dass es damals durch den Abtransport des Bauschutts durch das Treppenhaus zu einer Verbreitung von Speckkäfern gekommen wäre. Außerdem wäre eine Bekämpfung von Speckkäfern erst in einer geräumten Wohnung möglich. Und da kein offensichtlicher Befall vorherrsche, hielt er auch einen versteckten Befall für unwahrscheinlich. Mit diesen Informationen habe ich dann der Nachbarin eine längere email geschrieben, des Inhalts, dass ich keinen Schädlingsbekämpfer beauftragen würde. Ich brauchte ihre Mithilfe allerdings noch, da ich keine Schlüssel zu Keller und Dachgeschoss hatte und mit der Hausverwaltung vereinbart war, dass besagte Nachbarin dem Entrümpler aufschließen würde. So stand ich also am Morgen der Beräumung im Hausflur - und wurde von besagter Nachbarin und deren Tochter, welche direkt unterhalb meiner Klientin wohnt, in Empfang genommen. Als die beiden auch noch hörten, dass die Hausverwaltung ebenfalls keinerlei Handlungsbedarf gesehen hatte, da wurden, um mit Schiller zu sprechen, „Weiber zu Hyänen“. Junger Freund, ich sag’s euch. Es war ein Erlebnis. Das Ende vom Lied: Die Wohnung ist leer und übergeben, und zwar, dank eines geradezu musealen, aber natürlich immer noch gültigen Mietvertrags aus DDR-Zeiten, „besenrein“. (Wer hat sowas, also „besenrein“, schonmal gehabt?) Der Verwalter war mir gegenüber nett, allerdings etwas harmoniebedürftig. Von seinem Vorhaben, der Nachbarin die geräumte Wohnung zu zeigen und sie dadurch zu überzeugen, dass es keine Schädlinge gäbe, habe ich ihn (hoffentlich) abgebracht. Die Damen wären nicht zufrieden zu stellen gewesen. Ich weiß nicht, ob er’s trotzdem noch macht. Falls in einem halben Jahr tatsächlich in der darunter liegenden Wohnung nochmal Speckkäfer auftauchen und meine Klientin haftbar gemacht werden soll, bin ich gespannt auf den Prozess. Summa summarum: Sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen, war wirklich der richtige Tipp. Nochmals vielen Dank und allen einen schönen Sonntag! |
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#6 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
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Ähm, wenn man laut Mietvertrag weder tapezieren, noch streichen, nix umbauen sondern alle Räume lediglich sauber gemacht haben muss, spricht man schon immer (???) davon, dass eine Übergabe "besenrein" erfolgt.
Auch in West-Deutschland. Bislang kannte ich solche Wohnungsübergaben nur als besenreine. Ich wurde im vorigen Jahrtausend geboren, sogar noch ein paar Jahrzehnte vorm Wechsel der Tausender. Wie nennt man denn sonst eine solche Übergabe in 2026? |
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#7 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 56
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Liebe/r MurphysLaw (schöner Name übrigens),
ich war einfach total überrascht, dass es im Jahre 2026 immer noch gültige Mietverträge gibt, die eine "besenreine" Übergabe der Wohnung vorsehen. Der Mietvertrag stammte von 1984. Und bis auf den Mietpreis waren sämtliche Klauseln noch gültig, wie mir versichert wurde. Ich verstehe, was "besenrein" bedeutet. Aber ich bin, wie gesagt, neu in Sachen Betreuung, und dass die Klausel "besenreine Übergabe" weiter gültig war, hat mich echt überrascht. Ich habe demnächst wahrscheinlich eine weitere Wohnung beräumen zu lassen, mit einem sogar noch älteren DDR-Vertrag von 1974. Schon in dem ist eben nicht mehr "besenreine Übergabe", sondern die "malermäßige Instandsetzung" nach Beendigung des Nutzungsvertrages festgeschrieben. |
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Die „besenreine“ Übergabe ist weiter der Normalfall, auch wenn gar nix im MV steht. Beinhaltet wesentlich weniger als die „malermäßige“. Bei letzterer würde ja der Nachmieter direkt ohne irgend etwas an der Wohnung tun zu müssen, einziehen können. Ist die Wohnung besenrein, ist zwar der Müll und Dreck im wesentlichen weg. Aber vor dem Einzug seht dann in der Regel noch ein „richtiges“ Sauber machen und Tapezieren/Anstreichen.
Hier wird das ziemlich aktuell zusammengefasst, mit BGH-Zitaten: https://www.fachanwalt.de/magazin/mi...eine-uebergabe
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 | |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 56
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Ich habe meinen ersten eigenen Mietvertrag 1990 geschlossen (meine ich) und seither stets bei Beendigung des Mietverhältnisses die Räumlichkeiten gestrichen. Korrekt nach Mietvertrag. Und ich weiß nicht mehr wie oft bei Freunden mitgemalert. Rein empirisch war für mich daher "malermäßige Instandsetzung" der "Normalfall". Ist es offenbar nicht.
Zitat:
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Da das ja hier erledigt ist, nutze ich hier mal für Karthasis.
Diese Regelung, dass der Ausziehende zu renovieren/malern/instandsetzen hat ist so deutsch und dämlich wie es nur sein kann. Noch weit vor Betreuerdasein, nämlich Auszug aus der Studentenbude habe auch ich genau das gemacht was sicher viele machen. Denn mit welchem Elan und finanziellem Engagement soll man auch rangehen bei einer Wohnung die man nie wieder sieht? Also: Die billigste Farbe gekauft und für Schicht Nr. 263 gesorgt (In stillem Gedenken an das arme Schwein, das das irgendwann mal alles abkratzen darf). Dübel: wenn du nicht raus willst, musst du eben tiefer rein. Und zugeschmiert. Schäden: notdürftig und günstigst kaschiert, so dass es wenigstens die 10 Minuten Abnahme standhält etc. |
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