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Immobilienverkauf - Klient verstirbt bevor Genehmigung vorliegt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilienverkauf - Klient verstirbt bevor Genehmigung vorliegt im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, ein Klient von mir ist, bevor die betreuungsgerichtliche Genehmigung für einen Immobilienverkauf vorlag, verstorben. Ich gehe davon aus ...


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Alt 23.02.2026, 06:45   #1
Club 300
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 328
Standard Immobilienverkauf - Klient verstirbt bevor Genehmigung vorliegt

Guten Morgen,

ein Klient von mir ist, bevor die betreuungsgerichtliche Genehmigung für einen Immobilienverkauf vorlag, verstorben. Ich gehe davon aus das damit der Verkaufsvertrag Null und nichtig ist, korrekt ? Wie verhält es sich mit den, dem Käufer / Immobilienmakler und Notar, entstandenen Kosten ? Kann der Erbe des Verkäufers den Kaufvertrag genehmigen ?

Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 23.02.2026, 07:11   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
Standard

Das liegt alles nun in den Händen des Erben.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 23.02.2026, 21:54   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,489
Standard

Moin moin


Dieses Vergnügen hatte ich auch vor Kurzem.
Der/die Erben kann den Verkauf nicht genehmigen, da er/sie wahrscheinlich nicht im Vertrag drin steht. Wenn die Immobilie dennoch an die selben Interessenten verkauft werden sol, dann können die Erben einen neuen Vertrag aufsetzen (lassen). So ist es zumindest in meinem Fall gelaufen. Da war ich dann aber auch aus dem Rennen.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.02.2026, 01:33   #4
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
Standard

Das ist nicht richtig, die Erben sind als Gesamtrechtsnachfolger Verkäufer im Vertrag und können den schwebend unwirksamen Vertrag nachgenehmigen.

In deinem Fall ist wahrscheinlich warum auch immer nachverhandelt worden.
Mächschen ist offline  
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