Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf - wann Schlüsselübergabe im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein anderer Käufer wird schwierig. Schon dieser Käufer lag nur noch bei 70% des Preises des Wertgutachtens. Das Haus ist ...
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#11 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 42
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Ein anderer Käufer wird schwierig. Schon dieser Käufer lag nur noch bei 70% des Preises des Wertgutachtens. Das Haus ist extrem alt und entsprechend in schlechtem Zustand. Andere zahlreiche Angebote lagen bei nur noch 25-50% vom Gutachten. Deshalb wurde ja der Höchstbietende gewählt. Leider.
Und bei der gesundheitlichen Lage der Betreuten ist das alles etwas schwierig mit neuem Käufer etc. Uns läuft die Zeit weg. Käufer hat pfändbare Vermögenswerte im Unternehmen, das sollte kein Problem sein. Geändert von Pollux (31.07.2026 um 21:01 Uhr) Grund: Ergänzung |
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#12 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
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Der Käufer ist ja offenbar nicht liquide, daran wird eine Zwangsvollstreckung nicht unbedingt etwas ändern.
Riecht mir insgesamt eher nach Insolvenz. Ist der Käufer gewerblicher Immobilienhändler? Dann könntest Du ihm damit drohen, eine Gewerbeuntersagung anzuregen. |
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#13 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 42
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KFZ-Händler, der gerade einen Betriebs-Neubau am Laufen hat und soeben eine Filiale eines insolventen KFZ-Handels übernommen hat. Beides wird auch als Grund für den Verzug angeführt.
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 215
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Wenn der Käufer sich direkt ohne Not übernimmt, würde ich mich erst Recht nicht auf eine Ratenzahlung einlassen. Wenn die Raten auch noch platzen, selbst wenn diese mit einer Grundschuld abgedeckt sind, geht noch mehr Geld verloren. Und bei solch einem Objekt würde eine Zwangsversteigerung vermutlich noch weniger einbringen, was nicht alle Schulden decken könnte.
Also nehmt besser das nächste Angebot an, damit Geld tatsächlich auch fließt, falls der Käufer auch nach Drohungen der Pfändung nicht zahlen kann oder will. Es könnte auch sein, dass bei einem solch erzwungenen Rücktritt vom Kauf der erste Käufer schadensersatzpflichtig wird und die Differenz zu seinem Angebot zum nächst besten doch zahlen muss... aber das klärt man besser mit einem Anwalt, ob das der Fall ist. Das wäre dann auch ein Argument gegenüber dem Käufer, doch das Geld irgendwie aufzubringen. |
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#15 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 42
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Welches Angebot meinst du? Das vom jetztigen Käufer?
"Also nehmt besser das nächste Angebot an, damit Geld tatsächlich auch fließt, falls der Käufer auch nach Drohungen der Pfändung nicht zahlen kann oder will." Bleibt aber immer noch die Frage: Muss die Einleitung der Vollstreckung vom Betreuungsgericht genehmigt werden oder kann der Betreuer das sofort einleiten? |
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#16 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 215
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Ich meine, dass falls der bisherige Käufer doch abspringt, ihr das Haus an jemand anderen verkauft, wenn auch für einen niedrigeren Preis.
Eine Vollstreckung von offenen Forderungen ist nicht genehmigungspflichtig. Es ist schließlich eine Aktion, die eigentlich nie dem Betreuten erhebliche Nachteile bringen würde, und die durchaus zeitkritisch sein kann. |
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#17 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
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Ich würde sagen, warte auf das Angebot, bevor Du tatsächlich vollstreckst, aber nicht ewig.
Zahlungsaufschub halte ich für möglich, mehr nicht. Insbesondere nicht übergeben, bevor gezahlt ist. Würde man sich auf ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen einlassen, geht hier nicht, weil der Betroffene Geld braucht, würde der Käufer dennoch weiter persönlich haften. Vollstreckbare Ausfertigung zugestellt ist bereits? PKH hast Du vor dem anwaltlichen Mahnschreiben beantragt? |
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#18 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 42
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PKH geht nicht, weil Vermögen vorhanden durch anderen Verkauf vor ein paar Wochen.
"Vollstreckbare Ausfertigung zugestellt ist bereits?" Das muss ich klären. Ich habe ja die sonstige Vermögenssorge, der Betreuer hat "nur" den Hausverkauf. Der Autohändler hat zig Autos da stehen und inseriert. Da sollte doch was zu machen sein? |
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#19 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,727
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Aber nicht die Autos pfänden, sondern die Barkasse...
Würde sich mit einer Zustellung zusammen anbieten, Du bleibst dann aber auf den Zustellungskosten sitzen, halte ich aber vertretbar, weil nur ein paar Euro. Kann aber sein, dass die Autos als Sicherheit hinterlegt sind... Warum genau reicht deine Vollmacht nicht, sind Immobiliengeschäfte ausgeschlossen? Edit: steht in #3, Zwangsvollstreckung müsste dein Part sein. |
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#20 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Nordhorn,Niedersachsen
Beiträge: 172
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Zitat:
Keine Ahnung, warum man einem solchen Passus in einem Immobilienvertrag zustimmt. Ist nicht normal und von Anfang an kein gutes Zeichen wenn der Käufer das so im Vertrag haben will. Aber das hat der Notar sicherlich erklärt, eine Belehrung hat ja anscheinend stattgefunden. |
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