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Hausverkauf - wann Schlüsselübergabe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf - wann Schlüsselübergabe im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine Frage dreht sich um einen Hausverkauf. Der Notartermin fand bereits statt. Es fehlt noch die Zustimmung des Gerichts ...


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Alt 30.03.2026, 21:35   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 41
Standard Hausverkauf - wann Schlüsselübergabe

Hallo,
meine Frage dreht sich um einen Hausverkauf.
Der Notartermin fand bereits statt. Es fehlt noch die Zustimmung des Gerichts sowie von mir (Bevollmächtigter, u.a. Vermögenssorge). Der Betreuer ist nur für den Hausverkauf bestellt.
Der Käufer möchte nun aber schon jetzt die Schlüssel zum Haus haben, um auszuräumen und ggf. auch umzubauen.
Mir bereitet das Bauchschmerzen. Bzgl. der noch auf den hochbetagten Vollmachtgeber laufenden Hauskosten aber auch bzgl. des Zustands des Hauses (knapp 200 Jahre alt; veraltete Elektro- und Wasserinstallation, historische Holzheizung etc.).
Es existiert natürlich eine Gebäude-Versicherung aber keine Rechtsschutzversicherung.
Ich tendiere dazu, die Schlüsselübergabe abzulehnen, solange der Verkauf nicht durch das Gericht genehmigt oder ggf. sogar der Kaufpreis bezahlt ist. Der Betreuer hingegen würde die Schlüssel auch jetzt schon übergeben nach Ablesen der Zählerstände.
Was würdet ihr mir raten?
Vielen Dank im voraus!

Geändert von Pollux (30.03.2026 um 21:43 Uhr) Grund: Ergänzung
Pollux ist offline  
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Alt 30.03.2026, 22:05   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 195
Standard

Was ist deine Rolle hier?


In diesem Fall würde ich den Schlüssel noch nicht übergeben. Nehmen wir an, der Käufer fängt schon mit Umbauarbeiten an, und aus irgendeinen Grund wird der Kauf doch nicht genehmigt - was macht man dann? Dann ist das Haus auch noch eine halbe Baustelle, die nicht weitergeführt wird, welches den Wert senken wird.


Auch wenn eine Ablehnung unwahrscheinlich ist, sollte man bei den Summen, die bei Hausverkäufen im Spiel sind, Vorsicht walten lassen.
MPock ist offline  
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Alt 30.03.2026, 22:10   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 41
Standard

Ich bin der Bevollmächtigte mit allen anderen Aufgabenkreisen, so auch Vermögenssorge u.a. Der Betreuer ist ausschließlich für den Hausverkauf bestellt, da meine Vollmacht nicht notariell ist.
Diese Sorgen habe ich in der Tat auch. Der Wert des Hauses ist zwar aufgrund des Alters/Zustands nicht sooo hoch, aber es ist meiner Meinung nach trotzdem riskant.
Pollux ist offline  
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Alt 31.03.2026, 10:47   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 95
Standard

Zitat:
Zitat von Pollux Beitrag anzeigen
Ich bin der Bevollmächtigte mit allen anderen Aufgabenkreisen, so auch Vermögenssorge u.a. Der Betreuer ist ausschließlich für den Hausverkauf bestellt, da meine Vollmacht nicht notariell ist.
Diese Sorgen habe ich in der Tat auch. Der Wert des Hauses ist zwar aufgrund des Alters/Zustands nicht sooo hoch, aber es ist meiner Meinung nach trotzdem riskant.

Ich würde mich genau so verhalten, wie man das macht, wenn man eine Immobilie selbst an einen Fremden veräußert.
Auf keinen Fall die Schlüssel übergeben, bevor nicht alle Formalitäten samt persönlicher Übergabe erfolgt sind.
Auch nicht wenn der Fremde nett ist.
Auch nicht, wenn vollkommen nachvollziehbar ist, wieso der da schon vorher rein will.
Jungbrunhilde ist offline  
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Alt 31.03.2026, 15:20   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 289
Standard

Schlüsselübergabe erst nach erfolgter Kaufpreiszahlung!
Suprarenin ist offline  
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Alt 31.03.2026, 18:05   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
Standard

Moin moin


Ich schließe mich den VorgängerInnen an:
Schlüsselübergabe erst nach der Genehmigung bzw. der nachricht des Notars über den abgeschlossenen Hausverkauf.


Vorletztes Jahr hat sich ein Hausverkauf erledigt, weil mein Betreuter nach dem Beurkundungstermin und vor der Genehmigung des Betreuungsgerichtes gestorben ist. Da wäre es schön blöd gewesen, wenn der Schlüssel schon übergeben und im Haus etwas geändert worden wäre.
Der eine hätte eine Wertminderung, der andere hätte Investitionen in den Sand gesetzt - und ich hätte als Betreuer die Nase aufgehabt.


Beim letzten Immobiliengeschäft:
Schlüsselübergabe erst nach Mitteilung der Notarin, dass der Eigentümerwechsel vollzogen ist. Vorher nicht.
Das ist dann auch früh genug.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.04.2026, 11:45   #7
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
Standard

Im Vertrag ist das doch sicherlich geregelt.

Würde zur Schlüsselübergabe nach Fälligkeit und Zahlung des Kaufpreises tendieren.

Fällig ist der Kaufpreis normalerweise erst nach betreuungsgerichtlicher Genehmigung, Eintragung der Auflassungsvormerkung, Verzicht der Kommune auf Vorkaufsrecht & Co...

Aber auf die Eigentumsumschreibung ist nicht zu warten.

Warum wurde hier nicht der Bevollmächtigte auch zum Betreuer bestellt?
Mächschen ist offline  
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Alt 02.04.2026, 14:51   #8
Club 300
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 309
Standard

Schließe mich auch an, nicht machen.
Kollegin hatte genau das "worst-case", nämlich Schlüssel übergeben im "Grauzonenzeitraum" und genau da gab es einen Rohrbruch, natürlich nach dem Wasserzähler... passt ja bestens zum Thema dieses Hauses...

Bei allem Verständnis für das Schicksal des Käufers, im Nachhinein dankt es einem keiner.
Tschak ist offline  
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Alt 31.07.2026, 20:28   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.07.2023
Beiträge: 41
Standard

Hallo,
es kam, wie es kommen musste:

Der Käufer (ein Unternehmen) zahlt nicht. Inzwischen über 4 Wochen über Zahlungstermin. Zahlreiche Versprechen, Vorwände etc.
Betreuer hat nun den Anwalt eingeschaltet mit Androhung der Pfändung. Käufer wiederum lässt Anwalt antworten, es würde demnächst Woche ein Angebot unterbreitet werden. Wir vermuten, es läuft auf ein Ratenangebot hinaus.
Kaufpreis des Hauses liegt im mittleren fünfstelligen Bereich.

Nun die Frage:
Die Annahme eines Ratenangebots zur Zahlung des Kaufpreises setzt die gerichtliche Genehmigung voraus, ist das richtig? Im Kaufvertrag war natürlich keine Rede von Ratenzahlung.
Im Vertrag steht auch noch dieser Passus: "Der Veräußerer verzichtet nach Belehrung darauf, dass sich der Erwerber wegen seiner Zahlungsverpflichtungen der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde unterwirft." Was bedeutet das in diesem Zusammenhang?

Wie sieht es bei Pfändung aus?
Muss der Betreuer es gerichtlich genehmigen lassen, wenn es den Weg der Pfändung gehen soll?

Ratenzahlung scheidet aus, denn das gibt bestimmt bei jeder Rate neuen Ärger. Erschwerend hinzu kommt, dass sich die Betreute so langsam auf die letzte Reise macht.


Was meint ihr?

Bitte gerne auch mit § bzgl. der Genehmigungspflichten

Viele Grüße
Pollux

Geändert von Pollux (31.07.2026 um 20:52 Uhr)
Pollux ist offline  
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Alt 31.07.2026, 20:41   #10
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Ratenzahlung annehmen würde ich nicht, allenfalls mit den Verzugszinsen entgegenkommen. Eine Vereinbarung in die Richtung dürfte eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erfordern.

Warum man einen Rechtsanwalt einschaltet, um die Pfändung anzukündigen erschließt sich mir nicht, kostet nur Geld.
Zwangsvollstreckung wird wohl nicht erfolgreich werden Versprechen und Ausreden klingen nicht so gut.

Falls der Käufer weiter nicht zahlt, vom Kaufvertrag zurücktreten, Schadenersatz fordern und einen neuen Käufer suchen.
Da musst Du aber ggf. aufpassen wegen Aufgabenkreis.


Ich würde aber ggf. mal mit dem Rechtspfleger sprechen, ob der Käufer in irgendeiner Form bekannt ist.
Mächschen ist offline  
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