Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkosten unbemerkt aufgelaufen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen,
Bei einer meiner Betreuungen ist eine bloede Situation entstanden.
Eine junge Frau von 20 Jahren mit psychischen Beeintraechtigungen ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 68
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Moin zusammen,
Bei einer meiner Betreuungen ist eine bloede Situation entstanden. Eine junge Frau von 20 Jahren mit psychischen Beeintraechtigungen ist letzten August waehrend der Betreuungsuebernahme von den Eltern in ein Heim fuer psychische Erkrankte 60 km entfernt gezogen. Die Wohnassistenz der EGH hatte noch vor meiner Betreuung fristgerecht die EGH fuer diese Wohnform und Grundsicherung beantragt, danach war die Wohnassistenz raus und ich der Betreuer, u.a. mit Vermoegenssorge. Von August 2025 habe ich dann Rechnungen bekommen, auf denen die Posten 1. Warmmiete, 2. Moeblierung, 3. Haushaltsgrossgeraete, 4. Verpflegung 5. Sach- und Materialkosten, Hauswirtschafts- und Verbrauchsgueter drauf waren und dann noch eine separate Rechnung mit Mittagsverpflegung. Da der Antrag auf Grusi der Betreuten lief, war mir klar, dass da erstmal nichts bezahlt werden kann und vom Heim kam auch nichts. Im Januar 2026 wurde die Grusi dann bewilligt, EGH mit Wohnassistenz innerhalb stationaerer Wohnformen und Pflegeleistungen (Pflegegrad liegt nicht vor) war schon bewilligt. Als die Grusi bewilligt wurde, habe ich das Heim per Mail gefragt, ob noch Rechnungen offen sind und wie es sich mit der GEZ Befreiung verhaelt, zu offenen Rechnungen wurde nichts geschrieben, die Mail beantwortete nur das GEZ Thema. Ich habe das aber so verstanden, dass das jetzt glatt ist. Alle weiteren Rechnungen kamen so wie vorher, als wuerde die Grundsicherung nichts uebernehmen, die waren fuer mich nicht richtig, nicht verwertbar, die Ueberweisungssumme stimmte nicht. Ich dachte das wuerde komplett übernommen, habe es aber auch nicht ueberprueft, dann haette mir der Fehler auffallen muessen. Die Betreute hat naemlich monatlich 506 Euro aufs Konto bekommen und munter verbraten... Vom Heim kam innerhalb von einem Jahr kein Hinweis, keine Erinnerung, keine Mahnung...jetzt wird die Betreute im September ausziehen und ploetzlich ploppen 4200 Euro offen auf. Wie wuerdet ihr jetzt handeln? Ich hatte der Forderung per Mail widersprochen, da hat sich das Heim nicht drauf eingelassen, aber Gespraechsbereitschaft signalisiert. Vielleicht koennte man einen Vergleich treffen, aber wer zahlt den? Die Betreute? Meine Haftpflicht? Ich? |
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#2 | |||||
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 492
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Ja
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Zitat:
Vertragspartner ist die Betreute und diese hat die Leistung in Anspruch genommen und hat dafür den Regelbedarf kassiert. Es ist ihr damit kein direkter Schaden entstanden. Wenn dir pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen wird bist Du ggf. haftbar zu machen. Bei der Summe würde ich vorsorglich die Haftpflicht informieren und bei Rückfragen ganz deutlich auf deine Anfrage zu offenen Rechnungen hinweisen. Großer Vorteil ist der Auszug deiner Betreuten. Damit besteht kein direktes Abhängigkeitsverhältnis mehr und Du kannst mit dem Heim und ihr über ein Ratenzahlung diskutieren. Schlimmstenfalls wäre ein Insolvenzverfahren zu prüfen. So macht man sich keine Freunde im Heim, Fehler passieren aber. Ich habe gerade einen ähnlichen Fall, wo durch einen Umzug plötzlich Rechnungen entstehen und der Bewohner sich gegen die Bezahlung sperrt. Wir reden inzwischen über 2 Monatsrechnungen. Die Forderung kam für mich leider auch überraschend, der Heimbetreiber hat dann aber sehr schnell sehr klar seine Forderung angemeldet.
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 189
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Insgesamt kann ich dem zustimmen.
Zitat:
Noch eine kleine Ergänzung zu diesem Teil: Da die Heimkosten ja so oder so entstanden wären, können diese meiner Meinung nach nicht dem Betreuer angelastet werden. Nur Mahnkosten und Zinsen könnten eingefordert werden. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.03.2026
Ort: Nürnberg
Beiträge: 60
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Es gibt SGB IX-Einrichtungen die erhalten die GruSi für den Lebensunterhalt (Miete und Verpflegung) direkt vom Sozialamt und zahlen den Rest (das was im Pflegeheim der Barbetrag ist bzw. das persönlich verfügbare Geld) auf ein Girokonto aus. Manche verwalten auch dieses Geld zur persönlichen Verfügung mit dem Bewohner. Auf der Rechnung muss man das nicht unbedingt sehen.
Die Einrichtungen hat ständig Rechnungen verschickt. D.h. die Forderungen sind wahrscheinlich fällig geworden und nach 30 Tagen auch ohne Mahnung in Verzug. Nach der Differenzhypothese ist außer Verzugskosten kein Schaden entstanden, siehe Argument von MPock. Nach anderer Auffassung wird die Rückzahlungsverpflichtung als Schaden gesehen. Ich würde das der Haftpflicht melden, damit die das prüft und ggf. auch die Forderungsabwehr übernimmt. Evtl. kommt eine Ergänzungsbetreuung in Betracht. Die Frage ist auch, wie das ganze mit der Betreuten kommuniziert wurde, wenn geschäftsfähig. >>Sie haben da Geld, aber ich weiß nicht, ob Sie das einzahlen müssen, besser nicht benutzen<< etc. Sowas am Besten vom Betreuten unterschreiben lassen. Dann würde Wunsch und Wille greifen oder eine Teilschuld. |
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