Dies ist ein Beitrag zum Thema Feuerwehreinsatz nach Fehlalarm im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das Pflegeheim will von meinem Betreuten die Kosten für einen Feuerwehreinsatz ersetzt bekommen, dass durch einen Fehlalarm in seinem Zimmer ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 210
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Das Pflegeheim will von meinem Betreuten die Kosten für einen Feuerwehreinsatz ersetzt bekommen, dass durch einen Fehlalarm in seinem Zimmer ausgelöst worden ist.
Der Brandmelder in seinen Zimmer ist losgegangen, was automatisch die Feuerwehr alarmiert hat. Als diese angekommen ist, hat sie vor dem Zimmer einen deutlichen Zigarettengeruch wahrgenommen. Im Zimmer selbst hat dagegen der Geruch vom Raumdeo überwogen. Was vermutlich passiert ist: Ein Besucher meines Klienten hat in seinem Zimmer geraucht (mein Klient ist Nichtraucher), und das hat meinem Betreuten im wahrsten Sinne des Wortes gestunken und hat versucht, den Geruch mit Raumdeo zu überdecken. Und ich kann mir vorstellen, dass zuviel davon einen Fehlalarm auslösen kann (wie z.B. auch Baustaub). Das ganze wird dadurch erschwert, dass mein Betreuter an Demenz leidet und daher keine qualifizierte Aussage dazu treffen kann. Das Pflegeheim meint, ich solle den Einsatz einfach über die Haftfplichtversicherung meines Betreuten abrechnen. Allerdings gibt es hier das Problem, dass er gar keine Haftpflichtversicherung hat. Damit müsste er die Rechnung aus seiner Reserve bezahlen. Dies kann er noch, aber natürlich will ich diese nicht unnötig abschmelzen lassen. Insbesondere frage ich mich, ob mein Betreuter überhaupt in der Haftung ist. Laut Heimvertrag haften Bewohner, wenn diese Kosten verschulden. Nun gehört zum Verschulden ja nicht nur eine kausale Auslösung des Schadens, sondern auch entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Oder anders gesagt: durch ganz normale Nutzung des Zimmers sollte noch kein Verschulden vorliegen. Hier frage ich mich, ob übermäßiges Versprühen von Raumdeo als Fahrlässigkeit angesehen werden kann, oder als gewöhnliche Nutzung. Ich würde ja erst mal argumentieren, dass die meisten Menschen ohne genaueres Wissen über die Funktionsweise von Rauchmeldern nicht auf die Idee kommen würden, dass beim Versprühen vom Raumdeo gleich die Feuerwehr auftaucht und eine Rechnung von 500€ präsentiert. |
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#2 | |
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Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 329
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Zitat:
Hinzu kommt: bei fehlerhaft ausgelöstem Brandmelder ist in der Regel der Betreiber verantwortlich. Ich hatte etwas ähnliches bei einem nicht Dementen, da hatte ein Rauchmelder ausgelöst, die Feuerwehr meinte es sehr gut, die Wohnungstür wurde ohne Gefahr im Verzug, Rauchentwicklung etc. unsanft geöffnet und der Vermieter wollte Schadensersatz. Es hat gute 1 1/2 Jahre gedauert, inkl Beratungsschein und Klageandrohung durch Fachanwalt, dann sind sie letztlich doch eingeknickt und mussten einsehen, dass sie keinen Schadensersatz verlangen konnten. Aber hier wie gesagt, würde ich die anderen Aspekte nur in der Hinterhand halten. Und voll auf die Demenz steigen. Demente Menschen machen demente Dinge, damit muss ein Pflegeheim nunmal rechnen und auch damit umgehen. P.S.: bei stark Dementen mit hohen Kostendruck ist das mitunter für mich der Grund die Haftpflichtversicherung zu sparen. Das Argument ist ja oft, dass die auch dann bereit stehen ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Aber, war in den seltenen Schadensfällen nicht notwendig, weil es die Versicherung nicht brauchte um klarzustellen, dass § 827 BGB greift und sie sich leider nur an die eigene Nase fassen können. |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,347
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Moin,
Fehlalarm = Fehler in der Elektrik Falschalarm = Von einer Person falsch/vorsätzlich ausgelösster Alarm Ich konte eine Forderung mal genauso abwenden. Sag dort, Du willst die Forderung schriftlich. Wenn da Fehlalarm drinsteht, dann kannst Du das zurückweisen. Der Leuchtturm |
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