Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Feuerwehreinsatz nach Fehlalarm

Dies ist ein Beitrag zum Thema Feuerwehreinsatz nach Fehlalarm im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Das Pflegeheim will von meinem Betreuten die Kosten für einen Feuerwehreinsatz ersetzt bekommen, dass durch einen Fehlalarm in seinem Zimmer ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 07.09.2026, 18:45   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 210
Standard Feuerwehreinsatz nach Fehlalarm

Das Pflegeheim will von meinem Betreuten die Kosten für einen Feuerwehreinsatz ersetzt bekommen, dass durch einen Fehlalarm in seinem Zimmer ausgelöst worden ist.


Der Brandmelder in seinen Zimmer ist losgegangen, was automatisch die Feuerwehr alarmiert hat. Als diese angekommen ist, hat sie vor dem Zimmer einen deutlichen Zigarettengeruch wahrgenommen. Im Zimmer selbst hat dagegen der Geruch vom Raumdeo überwogen. Was vermutlich passiert ist: Ein Besucher meines Klienten hat in seinem Zimmer geraucht (mein Klient ist Nichtraucher), und das hat meinem Betreuten im wahrsten Sinne des Wortes gestunken und hat versucht, den Geruch mit Raumdeo zu überdecken. Und ich kann mir vorstellen, dass zuviel davon einen Fehlalarm auslösen kann (wie z.B. auch Baustaub).


Das ganze wird dadurch erschwert, dass mein Betreuter an Demenz leidet und daher keine qualifizierte Aussage dazu treffen kann.


Das Pflegeheim meint, ich solle den Einsatz einfach über die Haftfplichtversicherung meines Betreuten abrechnen. Allerdings gibt es hier das Problem, dass er gar keine Haftpflichtversicherung hat. Damit müsste er die Rechnung aus seiner Reserve bezahlen. Dies kann er noch, aber natürlich will ich diese nicht unnötig abschmelzen lassen.


Insbesondere frage ich mich, ob mein Betreuter überhaupt in der Haftung ist. Laut Heimvertrag haften Bewohner, wenn diese Kosten verschulden. Nun gehört zum Verschulden ja nicht nur eine kausale Auslösung des Schadens, sondern auch entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Oder anders gesagt: durch ganz normale Nutzung des Zimmers sollte noch kein Verschulden vorliegen. Hier frage ich mich, ob übermäßiges Versprühen von Raumdeo als Fahrlässigkeit angesehen werden kann, oder als gewöhnliche Nutzung. Ich würde ja erst mal argumentieren, dass die meisten Menschen ohne genaueres Wissen über die Funktionsweise von Rauchmeldern nicht auf die Idee kommen würden, dass beim Versprühen vom Raumdeo gleich die Feuerwehr auftaucht und eine Rechnung von 500€ präsentiert.
MPock ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2026, 08:51   #2
Club 300
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 329
Standard

Zitat:
Zitat von MPock Beitrag anzeigen
Das ganze wird dadurch erschwert, dass mein Betreuter an Demenz leidet und daher keine qualifizierte Aussage dazu treffen kann.
Das. Darauf würde ich abstellen. Klar führt Demenz nicht automatisch zur Deliktsunfähigkeit, aber an sich ist es schon wert herauszufinden ob § 827 BGB greift. Und wenn die Demenz bekannt ist, muss das Pflegeheim u.U. schon erstmal darstellen, was für Aufsichts- und Organisationsmaßnahmen es gab.
Hinzu kommt: bei fehlerhaft ausgelöstem Brandmelder ist in der Regel der Betreiber verantwortlich.

Ich hatte etwas ähnliches bei einem nicht Dementen, da hatte ein Rauchmelder ausgelöst, die Feuerwehr meinte es sehr gut, die Wohnungstür wurde ohne Gefahr im Verzug, Rauchentwicklung etc. unsanft geöffnet und der Vermieter wollte Schadensersatz.
Es hat gute 1 1/2 Jahre gedauert, inkl Beratungsschein und Klageandrohung durch Fachanwalt, dann sind sie letztlich doch eingeknickt und mussten einsehen, dass sie keinen Schadensersatz verlangen konnten.

Aber hier wie gesagt, würde ich die anderen Aspekte nur in der Hinterhand halten. Und voll auf die Demenz steigen. Demente Menschen machen demente Dinge, damit muss ein Pflegeheim nunmal rechnen und auch damit umgehen.

P.S.: bei stark Dementen mit hohen Kostendruck ist das mitunter für mich der Grund die Haftpflichtversicherung zu sparen. Das Argument ist ja oft, dass die auch dann bereit stehen ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Aber, war in den seltenen Schadensfällen nicht notwendig, weil es die Versicherung nicht brauchte um klarzustellen, dass § 827 BGB greift und sie sich leider nur an die eigene Nase fassen können.
Tschak ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2026, 17:01   #3
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,347
Standard

Moin,

Fehlalarm = Fehler in der Elektrik

Falschalarm = Von einer Person falsch/vorsätzlich ausgelösster Alarm

Ich konte eine Forderung mal genauso abwenden. Sag dort, Du willst die Forderung schriftlich. Wenn da Fehlalarm drinsteht, dann kannst Du das zurückweisen.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:26 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40