Dies ist ein Beitrag zum Thema Neuer Heimvertrag bei Betreuerwechsel?? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an Alle: ist Euch das auch schon passiert:
Neue Betreuung: Betreuter ist seit mehreren Jahren im Altenheim, vermögend.
Heimverwaltung ...
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06.05.2012, 15:00 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Neuer Heimvertrag bei Betreuerwechsel??
Hallo an Alle: ist Euch das auch schon passiert:
Neue Betreuung: Betreuter ist seit mehreren Jahren im Altenheim, vermögend. Heimverwaltung möchte, dass ich einen neuen Heimvertrag unterschreiben. Auf die Frage, warum, kommt die super Antwort: "Das machen wir immer so..." Stehe ich da auf der juristischen Leitung, wenn ich meine, Vertrag besteht zwischen Heim und Betreutem (bzw. dessen Vertreter). Keiner der Vertragspartner ändert sich, warum sollte der Vertrag sich ändern. Ich habe dann gemeint, sie sollten mir mal den alten Vertrag in Kopie und einen neuen Vertrag geben, damit ich vergleichen könnte. (Wenn der neue vorteilhafter sein sollte, was ich nicht glaube, dann kann ich ja einen neuen unterschreiben. Juristisch nötig finde ich es nicht.) Was meint Ihr??? Gruß efb |
06.05.2012, 16:27 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Thüringen
Beiträge: 61
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Hallo,
bist du sicher, dass du einen komplett neuen HV unterschreiben sollst oder vielleicht nur die Änderung des Betreuers? Bei sämtlichen Änderungen (Betreuerwechsel, Umzug in ein anderes Zimmer oder eine andere Gruppe usw.) muss diese als Ergänzung des bestehenden HV von allen Beteiligten - also auch Betreuern - unterschrieben werden. Der eigentliche HV bleibt dabei jedoch bestehen. Die Gesetzesgrundlage hierzu ist das WBVG - Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen. Eigentlich muss da nur eine Änderung des bestehenden HV unterschrieben werden, der eigentliche HV bleibt davon unberührt. Warum das Heim gleich einen neuen HV Das würde ich auf jeden Fall genauer prüfen. Viele Grüße Indianerin |
06.05.2012, 20:45 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Bevor die Frage beantwortet werden kann, müßtest Du uns vielleicht noch etwas mehr geben:
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07.05.2012, 06:32 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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@mungo
Hallo, alle Aufgabenkreise außer Gesundheitssorge ja, der Betreute ist geschäftsfähig gruß efb |
07.05.2012, 11:23 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Dann gibt es keinen Grund für Dich, den Heimvertrag zu unterschreiben.
Das bringt Dich bloß in die Haftung, weil Du dann auch verantwortlich bist. Mein Tip: Laß es. |
17.11.2022, 16:46 | #6 | |
Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 15
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Zitat:
BetreuerS |
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17.11.2022, 18:21 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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17.11.2022, 19:35 | #8 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Vor allem ist der Thread 10 Jahre alt. Evtl ein Test?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.11.2022, 23:54 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 15
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Heimvertrag bei Betreuerwechsel
Also, ich hatte einen Kommentar geschrieben, aber der ist weg.
In etwa schrieb ich, dass ich jüngst einen komplett neuen Vertrag zugeschickt bekommen habe, da ich als Betreuer eingesetzt wurde. Ich habe aber keinerlei Möglichkeiten, zu sehen, wie der Vertrag vorher war, zumal auch keine rechtliche Betreuung vorher vorlag. |
19.11.2022, 12:54 | #10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Wieso keine Möglichkeit? Die Rechte (und Pflichten) des Betreuers beziehen sich auch auf die Vergangenheit (soweit noch nicht verjährt). Der derzeitige Heimvertrag erzeugt doch weiterhin Rechte und Pflichten, und es gehört in einem (Dauer-) Vertragsverhältnis zu den Nebenpflichten (Treu und Glauben), darauf hinzuweisen, was sich ändern soll).
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