Dies ist ein Beitrag zum Thema Einweisung nach PsychKG? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung in NRW.
Wir haben einen Bewohner der seine Aggressionen zunehmend ...
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25.01.2016, 08:31 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 26
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Einweisung nach PsychKG?
Hallo,
Ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung in NRW. Wir haben einen Bewohner der seine Aggressionen zunehmend nicht unter Kontrolle hat. Die Aggressionen sind erst verbal, wenn man dann versucht ihn zu begrenzen kann es passieren das er ausrastet und anfängt zu schlagen. Das ist die Kurzform. (Arztbesuch mit dem Ziel Dauermedikation um ihm den Druck zu nehmen, Information Betreuer usw. laufen derzeit.) Am Donnerstag hat er meine Kollegin so doll geschlagen, dass sie nun krank ist :-(. Pädagogische "Tipps" benötige ich nicht, da verhandel ich aktuell mit der Heimleitung. Gibt es eine Art "Checkliste" wie man eine Einweisung nach PsychKG umsetzt? Wie läuft das ab? Ich habe da gar keine Erfahrungen. Viele Grüße |
25.01.2016, 12:19 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,
da sich um eine Unterbringung wegen Fremdgefährdung handelt wäre die Polizei zuständig. Einfach dort anrufen und dann regelt die Polizei die Unterbringung. Der Betreuer ist bei Fremdgefährdung sowieso erst einmal außen vor.
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25.01.2016, 13:12 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 26
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Ok vielen Dank!
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